Immobilienfinanzierung allein, aber Grundbuch zu zweit.

8 Antworten

Hallo zusammen,

das Thema ist zwar schon etwas älter aber ich habe einen ähnlichen Fall.

Meine Frau (Einzelkind und Alleinerbin) & ich wollen eine Immobilie kaufen und bekommen fast 50% als Eigenkapital von ihren Eltern, die aber auch mit ins Haus einziehen (Wohnung im OG).

Nun sind wir am überlegen, ob wir a) eine Teilungserklärung machen, damit jeder seine eigene Wohneinheit hat. Dann verlangt die Bank aber eine Grundschuld auf die bezahlte Wohnung der Eltern als Absicherung, da wir zu wenig Eigenkapital haben.

b) wir das Haus nur auf mich und meine Frau schreiben. Dann haben die Eltern aber keine Sicherheit für ihr eingebrachtes Kapital.

c) wir das Haus nur auf mich und meine Frau schreiben und den Eltern ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht gewähren

d) wir das Haus auf mich, meine Frau und ihre Mutter schreiben, damit alle drei im Grundbuch vertreten sind (der Vater wird bewusst nicht mit eingetragen)

Ja kannst du, die Bank sichert sich die Verwertung des Hauses, der Kredit ist Objektgebunden, ob das Haus deiner Freundin, dem Pabst oder Angela Merkel gehört, interessiert sie nicht, wenn sie es Pfänden.

Durch die Eintragung im Grundbuch(für die Bank, den Kredit mein ich jetzt) dürfen sie das Haus halt verwerten, egal, wem es gehört.

AndyMu97  24.08.2010, 11:12

Insofern die Freundin, der Papst oder Angela Merkel als (Mit)eigentümer für die Eintragung der Grundschuld zugestimmt haben, mit allen späteren Konsequenzen bis hin zum Hausverlust.

Mangar  24.08.2010, 11:17
@AndyMu97

ohne eintragung kein darlehen^^

Und die Bank stört das nicht, weil die Bank ja nur an meine Finanzen ran kann. Was passiert mit dem Haus, wenn ich zB. nicht zahlen kann.Was passiert dann mit dem eingetragenen Anteil meiner Lebenspartnerin.

Im Grunbuch sind Besitzverhältnisse im Bestandsverzeicnis aufgeführt, also dann du und deine Frau als Besitzer. In der dritten Abteilung des GB sind Grundpfandrechte (Hypotheken und/oder Grundschulden) eingetragen, die Bank wird dort an erstem Rang stehen, und somit interessiert es sie nicht, ob und wer Besitzer ist. Kommt kein Geld mehr von dir (Kreditnehmer) wird das Haus verwertet! Dem dürfte von der Bank her nichts entgegen stehen.

Hallo, die Eintragung der Lebenspartnerin ins Grundbuch ist überhaupt kein Problem. Es ist für die Bank nicht wichtig, wem die Immobilie gehört, ihr genügt die Sicherheit der Eintragung in der Abt. III im Grundbuch. Aber Vorsicht! Grundschulden können verkauft werden. Und wenn Zahlungsverzug eintritt, wird die Immobilie zur Deckung der Verbindlichkeiten bei der Bank + div. Kosten herangezogen. Aus meiner langjährigen Praxis in der Eigenheimfinanzierung ist für mich nicht nur der bestmögliche Zinssatz ausschlaggebend. In der heutigen Zeit gibt es viele Gesichtspunkte wie z.B. Ihre persönliche Situation, Ihre Zukunftsplanung, Ihr Risikodenken und vieles mehr, zu beachten. Risiken, an die man heute noch gar nicht denkt, können auftreten: -schwere Krankheit, -Arbeitslosigkeit, -Scheidung, -neue Finanzierungsrichtlinien (Basel II), -verkaufte Kredite, -Immobilienkrise und ihre Folgen, -Pflegefall (Immobilie wird zur Kostendeckung herangezogen), -usw. Eine Lösung könnte sein, sein Eigenheim ohne Kreditverbindlichkeiten zu realisieren. Ob für Sie dieses Konzept überhaupt infrage kommt, ist aber auch erst zu prüfen. Wichtig ist es, die verschiedensten Finanzierungsmöglichkeiten die wir heute haben, zu berücksichtigen - und das kann nur ein Profi. Wenn Ihnen das jemand bieten kann, dann sind Sie - so denke ich - gut beraten. Alles Andere kann unter Umständen sehr teuer werden. Viele Grüße

Aaron Schulz (Google, Xing)