Ich muss beweisen, dass ich Autofahren kann?
Ich habe seit 1992 den Autoführerschein und hatte bis 2019 immer ein eigenes Auto. Seit 2006 bin ich nur noch mit Automatikgetriebe gefahren, da ich seit 2001 Probleme mit dem rechten Sprunggelenk hatte. 2019 wurde mein rechtes Sprunggelenk versteift, so dass ich erst mal mein Auto verkauft habe, da nicht sicher war, ob ich später einen Behindertenumbau brauche oder nicht (Handgas, Handbremse oder Linksgas). Mein Auto war auch schon 11 Jahre alt, so dass mir ohnehin keiner mehr den Umbau bezahlt hätte.
Im Mai 2020 habe ich das Autofahren ausprobiert mit Automatik und normalem Rechtsgas. Mein Fuß ist noch zu 15 Prozent beweglich. Es hat einwandfrei funktioniert. Mein Operateur hat mir auch 2 Wochen später schriftlich das Autofahren ohne Einschränkung erlaubt. Laut TÜV ist das Mitführen dieser schriftlichen Erlaubnis notwendig, wenn ich mit einem Auto fahre. Ein Gutachten soll nicht nötig sein.
Im Oktober bin ich mit dem Auto einer Bekannte (Schaltgetriebe) 70 km gefahren. Ebenfalls ohne Probleme.
Ich habe einen Antrag auf Hilfe zur Anschaffung von Kfz beantragt, da ich einen GdB von 60 mit Merkzeichen G habe und mir mein Leben wieder aufbauen möchte, ohne Auto ist alles kompliziert, ich kann nicht alleine einkaufen und ich möchte wieder ein bißchen arbeiten gehen.
Mein Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, ich sei gar nicht in der Lage Auto zu fahren und müsse erst ein ärztliches Gutachten vorlegen, das ich selbst bezahlen muss. Nach Vorlage der schriftlichen Erlaubnis des Arztes und Begründung, ich sei schon 2x Auto gefahren (einmal Automatik und einmal Schaltgetriebe), sowie der Verweis, dass es Handgas und Handbremse gibt (ein Bekannter von mir fährt Automatikgetriebe mit Rechtspedal mit 2 Unterschenkelprothese, und Querschnittgelähmte fahren Handgas/Handbremse), habe ich zunächst nach meinem Widerspruch nichts mehr gehört.
Der Widerspruch ist nun schon mündlich abgelehnt worden, wieder mit der Begründung, mit diesem nur noch zu 15 Prozent beweglichen Fuss ist Autofahren NICHT MÖGLICH. Man stellt sich also dumm. Zudem KANN ich auch gar nicht arbeiten... Ich möchte mein Leben wieder in den Griff bekommen, werde aber wieder auf den Boden gedrückt.
Wie kann ich jetzt ohne dieses Gutachten beweisen, dass ich Autofahren kann?
6 Antworten
Falscher Ansatz. - Ich würde erst mal versuchen eine neue Bewertung innerhalb de Behinderten-Ausweises zu erwirken, dass du eine Behinderung mit maximal 80% besser aber mit 100% hast.
Dann würde ich den Zuschuss/Förderung beantragen, dass dein Auto entsprechend umgebaut wird.
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Wäre ich in deiner Situation, würde ich nicht so leichtfertig damit umgehen, dass du in einer Gefahrensituation nicht rechtzeitig bremsen kannst. Du gefährdest damit nicht nur dein Leben, sondern auch andere.
und mit einem umgebauten Wagen?
Frag doch mal nach was sie genau wünschen, vielleicht musst du dich auch mal mit einer Fahrschule zusammen tun. So ein Fahrlehrer wird das ja wohl einschätzen können.
Ok, gute Idee, danke.
Es gibt in der Fahrerlaubnisverordnung eine Vielzahl von Gründen weswegen die Fahreignung einer Person entweder eingeschränkt oder gänzlich aufgehoben werden kann. Um dem entgegenzuwirken muss man eben diese Gutachten vorlegen. Da gibt's grundsätzlich 2 Arten nämlich zum einen das allseits bekannte Medizinisch Psychiologische Gutachten (MPU) oder das Technische Gutachten. Bei letzterem werden z.B. auch evtl. Umbauten am Fahrzeug Begutachtet und es muss eine Fahrprobe abgeliefert werden. Die Frage ist welches sie jetzt genau haben wollen. Reicht denen das Technische oder wollen die beide haben. Wie hier schon geschrieben wurde würde ich dir eben so empfehlen dir eine Fahrschule zu suchen die auch auf Fahrschüler mit Handicap eingehen können. In der Regel wissen die auch was gefordert ist und was du tun kannst und oder musst um wieder Fahren zu dürfen.
hmmm...wer geld vom staat will, muss nach deren regeln spielen! sprich...ohne gutachten...kein geld!