Neuen Arbeitsvertrag vor bestehen der Abschlussprüfung unterzeichnen?

6 Antworten

Ein Anspruch auf Schadensersatz wird sich nicht durchsetzen lassen.

Ganz davon abgesehen könntest Du auch vor Arbeitsantritt kündigen (falls das nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde) mit der Probezeitfrist von vermutlich 14 Tagen.

Dein zukünftiger Betrieb wird doch aber auch wissen (?), das in einer Prüfung mal was passieren kann. Selbstverständlich ist dann die Option der Verlängerung für Dich wichtiger.

Undergroundraid 
Beitragsersteller
 09.01.2015, 13:08

Danke für die Antwort :) sollte eigentlich so sein wie du sagst aber man kann ja nie wissen wie es tatsächlich ist :)

Maximilian112  09.01.2015, 13:14
@Undergroundraid

Kein Betrieb verklagt einen AN der seine Arbeitsstelle am ersten Tag nicht antritt bzw nicht antreten kann.

Eine Schadensersatzforderung wäre eher bei einem angelernten Mitarbeiter denkbar der seine Kündigungsfrist nicht einhält. Aber auch das wird sich kaum ein Betrieb antun.

Er wird ganz einfach den Lohn einbehalten. Dann ist der Mitarbeiter gezwungen zu klagen. Der Handlungsbedarf wird ganz einfach auf die andere Seite verlagert.

Viel Glück bei der Prüfung.

Undergroundraid 
Beitragsersteller
 09.01.2015, 13:20
@Maximilian112

Ok das hat mir schon gut geholfen!

Vielen Dank für deine Mühe und die Glückwünsche :)

Im Vertrag sollte die bestandene Prüfung als Voraussetzung für die Anstellung festgehalten sein, dann ist das auch kein Problem. Bestehst Du die Prüfung nicht, so ist solch ein Arbeitsvertrag automatisch aus dem Rennen. Wichtig: Du benötigst eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung, ansonsten bist Du bis zu deren Aushändigung immer noch Azubi.

Undergroundraid 
Beitragsersteller
 09.01.2015, 13:09

Ja das ist eine gute Idee. Danke für den Tipp :)

Angenommen es steht nichts im Vertrag und wird auch nichts hinzugefügt.. hätte dann die Firma einfach Pech oder würde das auf mich zurück fallen?

LG

Kuestenflieger  09.01.2015, 15:43
@Undergroundraid

Schlechtes Benehmen ist das von dir . Normal bewirbt man sich als Fachkraft ; in diesem Fall geht der AG von Bestehen der Prüfung aus . So sollte es in einem Anstellungsvertrag stehen . Die Wiederholungsprüfung muß nicht vom Lehrbetrieb finanziert werden.

Maximilian112  10.01.2015, 12:57
@Kuestenflieger

Aber natürlich muß sie das. Aber das ist ja eigentlich nicht das Thema.

Im neuen Arbeitsvertrag sollte ein Passus stehen der alle Eventualitäten einschließt.

Hi,

was steht denn dazu in deinem Vertrag drin? Das wird individuell geregelt - im Vertrag.

Undergroundraid 
Beitragsersteller
 09.01.2015, 13:11

Den Vertrag bekomme ich am Montag aber ich wollte mich halt vorher schon informieren :) Nicht das ich nachher in die Röhre schau auch wenn ich denke das alles klappt :)

Das solltest du im Vertrag festhalten lassen.