Kann ich vom Hauptmieter meinen Teil einer Mietminderung bekommen?
Der Hauptmieter zahlt wegen Heizung Probleme eine reduzierte Miete für unsere Wohnung, aber ich zahle immer noch den vollen Teil der Miete zum Hauptmieter. Ich bat ihn, meinen Teil der reduzierten Miete zurückzuzahlen, aber er lehnt ab. Habe ich Anspruch auf diesen Teil der Miete zurück? (ca. 400 EUR)
Ich habe einen unterschriebenen Mietvertrag mit dem Hauptmieter.
Danke für die Hilfe!
5 Antworten
Eine Mietminderung beantragt oder genehmigt man nicht beim Vermieter (in deinem Fall dem Hauptmieter), sondern man macht sie geltend oder beansprucht sie, ganz wie du es nennen magst. Das bedeutet, du ziehst den Anteil der Minderung einfach ab, nachdem du es dem Vermieter zuvor mitgeteilt hast. Rückwirkend geht das aber nicht.
In diesem Fall glaube ich aber, dass du das Geld durchaus fordern kannst, weil du durch das Untermietverhältnis nach dem Prinzip von Treu und Glauben annehmen konntest, der Hauptmieter würde die Vergünstigung anteilig an dich weiter geben. Aber ich befürchte, er wird das nicht freiwillig tun. Aber sprich mit ihm, vielleicht kannst du ihn überzeugen, eine Lösung ohne Richter zu finden.
Ich verstehe den Grund der reduzierten Miete nicht........was soll das heißen......wegen Heizkosten ???
Außerdem kommt es darauf an, was genau Du für einen Vertrag hast. Pauschal oder anteilig ?
Welche Nachteile/Schäden/Mängel hast Du ?
Ohne diese Infos kann man die Frage kaum beantworten........
Habs falsch geschrieben! Entschuldigung. Der Hauptmieter reduzierte einen Teil der an den Vermieter gezahlten Miete wegen einiger Probleme mit der Heizung und einige, die Schimmel verursachten, der nicht repariert wurde. Ich bezahlte immer noch den vollen Betrag an den Hauptmieter, in der Erwartung, dass ich meinen Teil der reduzierten Miete zurückbekam, aber er weigerte sich, mir meinen Porten zurückzuzahlen
Die Miete hat mit den Heizkosten nichts zu tun, daher kann man da auch nichts reduzieren.
Die Heizkosten betrifft die Nebenkosten.
Dann stelle die Frage nochmal richtig und ausführlich und wir vergessen diese Frage.
betrifft dich das Problem, das er hat auch?
Du kannst dasselbe mit dem (Hauptmieter) machen wie er mit dem Vermieter.
Du setzt den Hauptmieter in Frist, das Problem, wegen dem er die Miete kürzt zu lösen (üblicherweise 2 Wochen ) unter androhung ab dem Tag die Miete entsprechend zu kürzen. Geht natürlich wie gesagt nur, wenn du dasselbe Problem hast.
Eine Mietminderung kann man androhen um das gute Verhältnis zum Vermieter zu wahren, man muss das aber nicht, weil der Mietmangel den Wohnwert sofort schmälert. Deshalb sollte und darf eine Mangelmeldung mit gleichzeitiger Mietminderung einher gehen. Heizungsprobleme im Winter sind nicht erst innerhalb von 14 Tagen zu beseitigen. Diese Fristsetzung ist zu lang.
Wegen Heizkosten eine reduzierte Miete.Was muß man sich darunter vorstellen?
Habs falsch geschrieben! Entschuldigung. Der Hauptmieter reduzierte einen Teil der an den Vermieter gezahlten Miete wegen einiger Probleme mit der Heizung und einige, die Schimmel verursachten, der nicht repariert wurde
Habs falsch geschrieben! Entschuldigung. Der Hauptmieter reduzierte einen Teil der an den Vermieter gezahlten Miete wegen einiger Probleme mit der Heizung und einige, die Schimmel verursachten, der nicht repariert wurde