Kaufvertrag verloren was nun?
Hallo, Habe vor einem Monate einen gebrauchten Audi A6 EZ 99 gekauft. War dort mit einem Bekannten den ich als zeugen habe. Das fahrzeug wurde bei einem Händler gekauft , schriftlicher Vertrag abgeschlossen. Nun hatte das Auto letzte Woche einen Getriebeschaden. Werkstatt sagt "wirtschaftlicher totalschaden" Händler muss dafür haften. Habe das nun auch mit meinem Anwalt geregelt der meinte brief mit frist setzen. Die Frist läuft am 23. ab. Nun finde ich den Vertrag nicht mehr . Wie wichtig ist dieser ? Kann mir der Zeuge helfen? Der Händler stellt sich quer und meint Viel Glück wegen dem Schaden?
Bitte um Hilfe . Danke
5 Antworten
Schriftliche Verträge haben eine ganz wichtige Beweisfunktion, wenn es uns die Durchsetzung deiner Rechte im Streitfall geht. Aus diesem Grunde ist es auch ganz wichtig solche Unterlagen an einem sicheren Ort aufzubewahren.
Nun zu deiner Frage. Die Schriftform hat beim Kauf eines Autos lediglich deklaratorischen Charakter, ist also nicht zwingend erforderlich. Wenn du deinem Freund bei diesem Autokauf dabei hattest und dieser auch während der gesamten Vertragsverhandlung mit anwesend war, so kannst du diesen Freund auch als Zeugen benennen, der das über alle beweiserheblichen Tatsachen Auskunft geben kann.
Nun noch eine Frage. Hast du dem Händler schon etwa erzählt, dass du den Kaufvertrag verloren hat. Diese Vermutung würde ich mal aus dem Verhalten des Händlers, indem er sich nun querstellt und dir auch noch viel Glück gewünscht, entnehmen.
Der Händler könnte jetzt etwa auch die Idee kommen und behaupten, dass dieser Unfallschaden bei den Vertragsverhandlungen angesprochen wurde und so etwa ein Haftungsausschuss vereinbart wurden wäre. Für diese Behauptung könnte der Händler nun seinerseits etwa ein ebenfalls anwesenden Mitarbeiter als Zeuge benennen.
So besteht nun in der Tat ein gewisses Prozeßrisiko für dich.
Solche Schwierigkeiten, wären etwa nicht aufgetaucht, wenn du du schriftlichen Kaufvertrag noch hast. Wenn dort nämlich kein Haftungsausschuss vereinbart wurden wäre, so hättest es in diesem Fall einfacher gehabt deiner gesetzlichen Gewährleistungsrechte in Anspruch zu nehmen.
Achso: Hier ging es übrigens auch nicht um einen Unfallschaden.
Noch eine kleine Info am Rande - der Händler hat im Normalfall auch eine Ausgabe des Kaufvertrags - welchen er über glaub 10 Jahre sogar aufbewahren muss - diesen kann ein Anwalt bestimmt als Beweis einfordern. Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen, so bestimmt es die gesetzlich verankerte Sachmängelhaftung.
Ist natürlich schon super, wenn man so wichtige Sachen nicht abheftet, herzlichen Glückwunsch.
Was also tun? Der Zeuge hilft natürlich, aber die Urkunde wäre besser. Also weiter suchen. Der Anwalt kann natürlich auch noch einmal versuchen, Druck auf den Verkäufer auszuüben, damit der die Kopie rausrückt.
Im Extremfall, wenn der Verkäufer mauert und den Kauf bestreitet, stehst du dumm da. Aber deshalb sollte man wichtige Rechnungen und Verträge eben sicher aufbewahren...
Leider bringen die Antworten hier das Problem nicht wirklich auf den Punkt.
Dass der Kaufvertrag mit dem Händler geschlossen wurde, ist wohl nicht das Problem.
Das Problem wird sein, dass der Händler eventuell einen Zeugen haben wird, der ihm bestätigen wird, dass das Getriebe zum Zeitpunkt der Übergabe des Autos vollkommen intakt war! In dem Falle haben Sie nämlich keinen Anspruch auf Gewährleistung.
Im Übrigen müssen Sie (dann) darlegen und beweisen, dass der Getriebedefekt auf Grund eines echten Sachmangels im Sinne von § 434 BGB defekt ist. Und ein Getriebeschaden kann - allerdings kommt das auf die Umstände des Einzelfalles an - in der Regel immer auf einem Fahrfehler beruhen. Dass kein Fahrfehler vorlag, wird sich bei weitem schwieriger zu beweisen lassen als die Frage, ob das Getriebe zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei war.
Den Gang zu einem Rechtsanwalt halte ich für unumgänglich!
Fragen Sie doch den Anwalt schließlich ist das sein Fachgebiet!
ja um die Uhrzeit kann ich auch keinen Anwalt mehr fragen und daher die Frage !
Ein Haftungsausschluss zwischen einem Unternehmer (Händler) und einem Verbraucher ist per se unwirksam. Aber der Käufer kann sich nicht auf Mängelansprüche bezüglich Mängeln berufen, die er kannte. Das ist ein Unterschied!