Kann ich Unterhaltskosten für ein auswärtslebendes Kind in der Steuererklärung geltend machen?
Folgende Ausgangssituation:
Mein Sohn macht ein FSJ in einer anderen Stadt. Ich bin geschieden. Mein Sohn bekommt von uns Eltern 860 Euro Unterhalt (auf uns beide prozentual nach Gehalt aufgeteilt). Von mir erhält er zusätzlich noch das Kindergeld (Ich beantrage das, bekomme es vom Amt und überweise es an meinen Sohn).
Frage:
Kann ich die Umzugskosten, die Zugfahrten für Wohnungssuche und Bewerbungsgespräche und den Unterhalt den ich monatlich zahle als Außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben? Ich lese im Internet immer, dass man das NICHT kann, wenn man Kindergeld erhält. Ich bekomme das Kindergeld ja aber nicht wirklich, da ich es dem Sohn auszahle. Oder sind all diese Kosten mit dem Ausbildungsfreibetrag abgedeckt?
3 Antworten
Zumindestens die Unterhaltszahlungen selbst sind bei der Steuererklärung geltend zu machen. Der Sohn könnte ja nicht alleine von der FSJ Vergütung leben die sehr niedrig ist!
Aber ich gebe das Kindergeld doch weiter (das ist ja Teil der Unterhaltszahlungen). Das wäre dann doch ungerecht. Der Vater, kann die Unterhaltszahlungen angeben, ich aber nicht.
Der Vater kann es auch nicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Kindergeld ausreicht, dagegen kann man nichts machen
ach echt? Ok.... das wäre dann zumindest gerecht. Aber wenn die Düsseldorfer Tabelle 860 Euro Unterhalt vorsieht, man das Kindergeld davon abziehen kann und den Rest dann aufteilt, dann hat man doch sehr viel mehr Ausgaben als nur das Kindergeld.... aber ok, wenn das so ist. Dann Danke für die Aufklärung :)
In der Düsseldorfer Tabelle ist das abziehbare Kindergeld schon eingearbeitet....
Da Kinder nunmal je zur Hälfte aus Papa und Mama bestehen steht jedem das halbe Kindergeld zu, ausgezahlt wird es aber aus Vereinfachung nur an einen Elternteil. Und der andere muss eben Unterhalt zahlen, das Kindergeld ist in der Düsseldorfer Tabelle schon berücksichtigt
hmm... ok. Dann macht es zumindest Sinn, dass ich das Kindergeld abziehe und dann zusätzlich nur die Differenz an Unterhalt überweise. OK, dann muss ich schauen ob ich wenigstens die Zugfahrten als Bewerbungskosten absetzen kann. Danke nochmal.
Das kommt wie immer darauf an, das Kind wird ja keinen Anspruch haben und freiwillige Leistungen werden bei uns nicht berücksichtigt.
Hinweis, falls es mal ins Studium geht, möge das Kind ein Stipendium prüfen, vielleicht bekommt es ja als Dank für seinen Job diese Stütze.
Ich denke in Richtung St.-Werk Villigst.
Das Kind hat laut Düsseldorfer Tabelle Anspruch auf diesen Unterhalt
Wer sagt das?
Ich lese etwas anderes, denn das Kind verzichtet auf zustehende Leistungen.
Zitat:
Legt das volljährige Kind ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) ein, müssen Eltern dagegen nur dann Unterhalt zahlen, wenn das FSJ der Vorbereitung auf den angestrebten Beruf dient.
Das tut dieses FSJ aber. Es ist vorbereitend für das darauf angestrebte Studium.
Ich kenne kein Studium, welches vor Beginn ein FSJ verlangt. Aber auch egal, abzusetzen gibt es da nichts, und vielleicht bekommt das Kind für den Job ja als Dank ein Stipendium.
Ich denke in Richtung St.-Werk Villigst.
Es ist ja ein Unterschied, belegbare Kosten geltend zu machen und diese dann auch verrechnet zu bekommen. Also anführen würde ich die Kosten auf jeden Fall.
Naja, man muss ja wissen wo man es eintragen kann. Ich kann jetzt höchstens versuchen die ganzen Zugfahrtkosten für die Bewerbungsgespräche als Sonstige Werbungskosten abzusetzen
Nö, bei Bezug von Kindergeld gibt es nichts zusätzlich