Können die Eltern FSJ-Kosten der Kinder in der eigenen Steuererklärung geltend machen?
Unser Sohn leistet seit 2013 ein Freiwilliges Soziales Jahr und ist auswärtig untergebracht (Wohnheim). Nach Internet-Recherche können die Eltern in der Steuererklärung keinen Ausbildungsfreibetrag geltend machen, weil FSJ nicht als Ausbildung gilt.
Können wir die Kosten (vor allem Wohnheimmiete von 400€ pro Monat sowie die Reisekosten zwischen Wohnung und Wohnheim) irgendwo anders in der Steuererklärung als Soderbelastung geltend machen?
Danke für Jeden Tip!
Gast
2 Antworten
Beim FSJ besteht grundsätzlich ein Anspruch unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung durch die Einrichtung. Manche Einsatzstellen bieten auch Arbeitskleidung an. Wird keine Unterkunft oder Verpflegung zur Verfügung gestellt, bekommt man eine Geldersatzleistung.
Von daher verstehe ich nicht wieso der FSJler im Wohnheim die Miete bezahlen muss.
Für Kinder gibt es Kindergeld und im Rahmen der Günstigerprüfung möglicherweise einen Kinderfreibetrag.
Und weil das FSJ nicht als Ausbildung gilt, kann es auch keinen Freibetrag für auswärtige Unterbringung geben, weil der nämlich eine Ausbildung voraussetzt.