Dar ich die Anlage Unterhalt ausfüllen, wenn Kind Geld verdient?

4 Antworten

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Wenn ich nun deinen Beitrag bzgl. Seite 2 richtig verstehe, trage ich

  • nur Bruttolohn ein > Richtig
  • und 1000 Euro bei Werbungskosten > NEIN !

Steht bei dir "Werbungskosten oder Pauschbetrag" ? Sicher nein, dann lass es doch bitte.Setze nur die Summe der tatsächlichen Werbungskosten ein (bei Unkenntnis der genauen Höhe ggfls einfach 0)

In Fällen, wo der Jahreslohn unter 1.000 € läge, würdest du mit der falschen Eintragung von 1.000 € (echten WK) nämlich unrechtmäßig einen Negativbetrag zu deinen Gunsten erzeugen = unzutreffender Steuervorteil.

Jedes Steuerprogramm gibt dir - wenn es günstiger ist - den PB von 1.000 € automatisch - den Wert 1000 habe ich an anderer Stelle deshalb nicht ohne Grund bereits aufgeführt


Das mit dem Kürzen des Bruttolohns hatte ich von hier, siehe Seite 6 unten:

zur Anl. Unterhalt 2011:
Andere zwangsläufige Ausgaben mindern unseres Erachtens aber weiterhin das Empfängereinkommen, z.B. Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Allerdings ist hierfür in der Anlage keine Erfassungsmöglichkeit mehr vorgesehen. Deshalb können Sie sich nur behelfen, indem Sie den Bruttolohn entsprechend kürzen und das auf einem separaten Blatt erläutern.

Ist vom Tisch - der BFH hat hierzu in letzter Instanz entschieden: > Nein, eine Kürzung der Einkünfte der unterstützten Person um Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung ist nicht zulässig !

http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/BFH_18_06_2015_VI_R_66_13-d7405279.html

xx ttp://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=32067
(nur 1 Link erlaubt, ersetze deshalb "xx" durch h und übertrage per copy/paste ins Adressfeld deines Browsers)

Guten Morgen !

micholee 
Beitragsersteller
 04.11.2015, 21:54

Bei mir steht Werbungskosten. Gut, in einem anderen Beitrag hieß es, dass damit dasselbe gemeint ist. Anbei ein Link von der Maske inkl. Hilfetext.

Dort steht "Werbungskosten". Im Hilfetext ist auch die Rede von "Arbeitnehmer Pauchbetrag".

Darunter gibt es noch "Werbungskosten zu den Versorgungsbezügen". Da kann man wohl auch 102 Pauchbetrag angeben.
KFZ-Versicherung und Beiträge zur RV muss ich dann weglassen.

NickgF  05.11.2015, 06:18
@micholee

Da kann man wohl auch 102 Pauchbetrag angeben. ??

Man kann, darf aber nicht

  1. die unterstützte Person hat norm. Lohn und keine Vers.bezüge - folglich auch keinerlei darauf entfallende Werbungskosten
  2. Ich gebs auf . Alle Werbungskosten-Fragen im Formular beziehen sich auf

      e c h t e ,  t a t s ä c h l i c h e  A u f w e n d u n g e n !!
     
    und die DARFST du nicht mit dem Wert eines Pauschbetrags beantworten - weil es zwar nicht immer aber unter bestimmten Umständen zu einem falschen Ergebnis führt  !!

    Glaub mir, die Software kennt die Pauschalen selber. Sie vergleicht sie mit deinen Eintragungen und "gibt dir" dann das für dich Günstigere (Millionen Arbeitnehmer mit geringen Werbungskosten schreiben auch keine "1.000" in die ANLAGE N und bekommen trotzdem den Pauschbetrag).   

micholee 
Beitragsersteller
 05.11.2015, 08:29
@NickgF

Danke, habs jetzt leer gelassen und abgeschickt. Also alle Werbungskosten in der Anlage Unterhalt. Trotzdem finde ich aber, dass das Bruttolohn der unterstützten Person irgendwoanders verringert werden sollte, da die Person ja dadurch wenig Einkünfte hatte. Also aufgrund von abgeführten Rentenversicherungen und KFZ-Versicherung. Also die unterstützte Person hatte ja Vorsorgeaufwendungen, die den Lohn schmälern. Das taucht halt nirgends auf.

NickgF  05.11.2015, 08:34
@micholee

Erzähls den Bundestagsabgeordneten in deinem Wahlkreis.

Die sind  als Gesetzgeber (mit-)verantwortlich  


Danke, habs jetzt leer gelassen und abgeschickt

Gab es denn trotz der 9000 € noch eine Auswirkung?

NickgF  05.11.2015, 09:40
@micholee

Hier bezüglich Rentenversicherung.....

Wie ich schon sagte > Ist veraltet und nicht mehr aktuell. 2010 wurde der 33a geändert. Danach Unklarheit "Abzugsfähigkeit >Ja oder Nein ?"

Das Sächsische FG (darauf bezieht sich der von dir verlinkte Aufsatz) sowie das Finanzgericht Baden-W. haben im Jahr 2013 in ihren Urteilen die Abzugsfähigkeit bejaht.

Die beiden Finanzämter sahen das anders und bekamen in der nächsten (u.damit letzten) Instanz beim Bundesfinanzhof am 18.06.2015 Recht.

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=32067

Füll die "Anlage Unterhalt" aus.

ZU den Unterhaltsleistungen gehören natürlich auch die übernommenen Studiengebühren.

Wenn Du Die Studiengebühren unter "Außergewöhnliche Belastung, Unterstützung bedürftiger Personen" eintragen willst, wirst Du beim WISO- Sparbuch automatisch auf die "Anlage Unterhalt" geführt.

Dort sind zunächst mal die Angaben für das Kind zu machen, danach zu den Unterhaltsleistungen, getrennt nach den normalen und den Beiträgen zur Krankenversicherung usw.

Weiter kommen die Fragen zu den eigenen Einkünften und Bezügen des Kindes, und bei vollständiger Angabe aller Werte ermittelt WISO das richtige Ergebnis.

füll es aus aufjedenfall du wirst einnen bescheid bekommen wo alles drin steht

darf man die Anlage "Unterhalt" ausfüllen, wenn das Kind neben dem Studium aufrund Ferienjob und Minijob etwa 9000 Euro im Jahr verdient hat?

(wahrheitsgemäß) Ausfüllen darf man immer. 9.000 € eigene Einkünfte ist allerdings eine Summe, wo sich öfter (aber nicht immer) KEIN steuerlicher Vorteil mehr ergibt.

Das Kind erhält kein Kindergeld mehr

aus Altersgründen (über 25)?

lebt im gleichen Haushalt, studiert

Wenn die unterstützte Person zum Haushalt gehört. gilt (vgl amtl. Anleitung)

  • Gehört die unterstützte Person zu Ihrem Haushalt, kann regelmäßig davon ausgegangen werden,dass Ihnen insoweit Unterhaltsaufwendungen (z. B. anteilige Miete, Verpflegung, Kleidung) in Höhe des maßgeblichen Höchstbetrags entstehen.

In der Zeile 7 der Anl.Unterhalt kannst du also für 2014 folgendes einsetzen
8.354 € zzgl der von den Eltern gezahlten Basis-KV/PflegeV aus Z. 11-25

Ich glaube generell den Höchstbetrag kann bzw. darf ich nicht ansetzen,

s.o.

...Kind ja selber geld verdient hat und seine eigene steuererklärung ausgefüllt hat.

o.B.

Details findest du im § 33a EStG. Eigene Einkünfte/Bezüge des Kindes von mehr als 624 € wird das Finanzamt von der o.a. Summe abziehen. Den Restbetrag findest du dann in der Steuerberechnung als (steuermindernde)  außergewöhnliche Belastung.

Alles ist ggfls. zu zwölfteln, wenn die Voraussetzungen nur zeitweise gegeben waren - bspw. noch Kindergeld für 1 Monat o.ä.


P.S. - Machst du "nur" für dein familiäres Umfeld alle Steuersachen oder fungierst du als "Hobby-Steuerbüro"  ;-)

micholee 
Beitragsersteller
 03.11.2015, 22:58

Hi,

in Zeile 7 kann man nur ein Datum angeben.

In Zeile 11 könnte ich die Basis-Krankenversicherung eintragen. Also zum Beispiel 1000 Euro.

Zwischen Zeile 7 und 11 gibt es eben das Feld "Höhe und Zeitraum" der Zahlung.

Darf ich hier die 8354 eintragen oder die 1000 darauf addieren?

NickgF  04.11.2015, 00:38
@micholee

in Zeile 7 kann man nur "ein" Datum angeben.

Keine Ahnung, was du da in der Hand hälst (oder füllst du eine Bildschirmmaske aus?). Und wieso nur 1 Datum, da wo Kalenderdaten erforderlich sind, heißt es stets in 2 Feldern "von...  bis..." ????

Alle Steuerformulare sind online beim Bundesfinanzministerium erhältlich, hier der Link zur "amtlichen Fassung" der ANLAGE UNTERHALT 2014

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034031\_14

Wie du siehst, ist dort in Zeile 7 neben 2 Terminen auch die Unterhaltshöhe als €-Betrag einzusetzen.

NickgF  04.11.2015, 00:47
@micholee

muss sogar den Fall noch weiter stricken

8354 + 1000 + 180 Kostenpauschale + 624 Anrechnungsfreibetrag

Ja und, was willst du damit sagen ?

micholee 
Beitragsersteller
 04.11.2015, 01:02
@NickgF

Ich nutze Elster und das sieht bei mir dann so aus:

http://ge.tt/4OI1fBR2/v/0?c

Also habe ich in Zeile 11 die Aufwände für Basis-Krankenversicherung, eine Zeile darüber habe ich dann noch den Höchstbetrag dazu addiert.

Auf Seite 2 ab Zeile 45 kommen dann noch die Einkünfte der unterstützen Person. Dort habe ich als Werbungskosten (Ich denke Arbeitnehmerpauschbetrag 1000 Euro drin).

Dann sollte ich noch den Bruttoarbeitslohn in die gleiche Zeile reinschreiben. HHier überlege ich, ob ich den Bruttoarbeitslohn um folgende Beiträge kurzen soll:

KFZ-Versicherung, Beiträge zur Rentenversicherung, Anrechnungsfreibetrag.

Auf irgendwelchen Webseiten setzen irgendwelche Leute auch noch eine "Kostenpauschale" von 180 Euro ab.

NickgF  04.11.2015, 01:58
@micholee

Ach ja, das gute ELSTER ..., na bitte - Seite 1 ist o.k.

Auf irgendwelchen Webseiten setzen irgendwelche Leute auch noch eine "Kostenpauschale" von 180 Euro ab.

Vorsicht! Alle 3 Beträge

  • 1000 Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei Lohneinkünften
  •   180 Unkostenpauschale für Bezügen
  •   624 Anrechnungsfreiheit

werden allein durch die Steuerprogramme (intern und zu deinen Gunsten) berücksichtigt, da solltest du beim Ausfüllen (!) der Steuererklärung auf keinen Fall selber "Hand anlegen" (wäre Steuerverkürzung - da brauchst du dich nur drum kümmern, wenn du die aB auf dem Papier selber berechnen wolltest).

Dann sollte ich noch den Bruttoarbeitslohn in die gleiche Zeile reinschreiben. HHier überlege ich, ob ich den Bruttoarbeitslohn um folgende Beiträge kurzen soll:

KFZ-Versicherung, Beiträge zur Rentenversicherung, Anrechnungsfreibetrag.

Ich bin sprachlos, kann nur noch schreiben...
Ein guter Tipp: "Du überlegst zu viel" !!

Vor allen Dingen an den falschen Stellen. Unser kompliziertes Steuerrecht ist sicher nicht "mit Links" zu bewältigen - aber die Frage "Höhe des Bruttoarbeitslohns" ist m.E. doch an Deutlichkeit nicht zu überbieten.

Wie kann man da überlegen, von sich aus irgendwelche Kürzungen vorzunehmen. Genau dafür stellt dir das Finanzamt die separate Frage nach den tatsächlichen (beruflichen) Werbungskosten.

Die von dir o.a. Versicherungen spielen beim § 33a überhaupt keine Rolle  - und wenn gäbs dafür im Formular eine eigenständige Frage - und sind natürlich auch keine Werbungskosten.


Ohne Beantwortung der sonstigen J/N-Fragen in Z.36-41 dürftest du den Fall bei Elster nicht "durchbekommen"

Glück Auf

micholee 
Beitragsersteller
 04.11.2015, 02:42
@NickgF

Das mit dem Kürzen des Bruttolohns hatte ich von hier, siehe Seite 6 unten:

http://www.steuertipps.de/downloads/article/s-mm-75/1/anlage_unterhalt_2011_ausfuellen.pdf

Sorry, dass ich mit dem Thema Unterhalt total nerve. Ist meine einzige Schwachstelle gerade. Wenn ich nun deinen Beitrag bzgl. Seite 2 richtig verstehe, trage ich nur Bruttolohn ein und 1000 Euro bei Werbungskosten. Unter Werbungskosten hätte ich halt die Beiträge gesehen, wie sie in Anlage N mit Entfernungspauschale usw. reinfallen. KFZ-Versicherung und Rentenversicherung würde ich halt nicht in Werbungskosten sehen, die jedoch den Bruttolohn auch schmälern :-) Wie auch immer. Ich ignoriere dann eben die zwei Sachen. Wären halt auch ca. 1000 Euro.

Zeilen 36-41 stellen kein Problem dar.

NickgF  04.11.2015, 08:35
@micholee

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