Habe ich Anspruch auf Unterhalt?
Hallo meine Situation bin volljährig und in einer Berufsausbildung werde bald in meine eigene Wohnung ziehen bzw Wohngemeinschaft mein mietanteil beträgt 450€ ich verdienen 850€ netto und bekomme 220€ Kindergeld. Habe ich trotzdem einen Anspruch auf Unterhalt oder sind meine Einkünfte zu hoch?
Netto nicht brutto
8 Antworten
Bei einem Einkommen von 1070 Euro (du hast ja korrigiert, dass dies die Netto Beträge sind) besteht kein Unterhaltsanspruch mehr, du bekommst deutlich mehr Geld als den Bafög Höchstsatz von 865 Euro.
Die Höhe deiner Mietkosten sind dabei egal, du musst dir halt Wohnraum suchen, den du dir leisten kannst.
Bei 850 netto plus 219 Euro Kindergeld liegst du bei 1069 Euro und damit 209 Euro über dem Satz dem ein Kind mit eigener Wohnung zugebilligt wird. Deine Eltern sind aus dem Unterhalt raus.
Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 860 EUR. Hierin sind bis 375 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.
Zu hoch. Aber Deine Eltern dürfen Dir jederzeit etwas freiwillig geben und können das von der Steuer absetzen.
Unterhalt einer bedürftigen verwandten Person, aber vielleicht bist Du gar nicht bedürftig.
Solange die Eltern kindergeldberechtigten sind, können sie den Unterhalt nicht steuerlich geltend machen. Das geht in der Regel erst ab ü25.
Kindergeld ist ja eine Steuererleichterung.
Erst einmal kommt es darauf an ob das deine Erstausbildung ist, dann ob deine Eltern leistungsfähig sind, dein Auszug notwendig ist und was du selber an Nettovergütung bekommst.
Würde dein Auszug nicht notwendig sein und deine Eltern den Auszug auch nicht wollen, dann müssten sie dir, selbst wenn sie leistungsfähig wären, im Regelfall keinen Barunterhalt zahlen, selbst wenn du unter deinem Bedarf liegen würdest.
Nach deinem Auszug stehen dir derzeit 860 € Unterhalt zu, wenn du nicht mehr bei einem Elternteil lebst, deine Nettovergütung von 850 € wird im Regelfall bis auf pauschale 100 € Freibetrag für notwendige berufsbedingte Aufwendungen auf deinen Unterhaltsanspruch von 860 € angerechnet.
Man käme also auf angenommen 750 € anrechenbare Nettovergütung und das Kindergeld von 219 € käme noch zu 100 % dazu, du würdest dann also auf um die 969 € anrechenbares Einkommen kommen, würdest also etwa um 100 € über deinem Unterhaltsanspruch liegen und im Regelfall keinen Anspruch mehr auf Unterhalt haben.
In deiner dualen Erstausbildung könntest du dann nach deinem Auszug ggf. auch schon vorher BAB - ( Berufsausbildungsbeihilfe ) bei der Agentur für Arbeit beantragen, im Internet findest du dafür auch einen kostenlosen Rechner.
Da kommt es dann nicht nur auf das Einkommen der Eltern, sondern auch auf deine eigene Nettovergütung an, wenn du die Einkommen deiner Eltern kennst, kannst du ja einmal eine Berechnung durchführen lassen.
Im BAB - Bescheid würde dann aufgeschlüsselt was du für einen Bedarf hast und ob noch Anspruch auf BAB - oder Unterhalt von den Eltern bestehen würden, diesen Unterhaltsanspruch müsstest du ab 18 dann selber geltend machen.
Könntest dann ggf. auch noch einen ALG - 2 ( Hartz - lV ) Antrag beim Jobcenter stellen, aber wenn der Auszug nachweislich nicht notwendig war und du deinen Bedarf mit deinem gesamten Einkommen nicht decken konntest, dann könntest du dir diesen Antrag im Regelfall auch sparen.
Je nach Miete sind Deine Einkünfte über den Hartz IV - Satz. Damit wärest Du in der Lange Dich selbst zu ernähren.
Ob noch ein Unterhaltsanspruch besteht, liegt auch am Einkommen Deiner Eltern.
Du kannst ja mal nach der Düsseldorfer Tabelle googln.
Was hat Hartz 4 damit zu tun?
So als Hinweis mit welchen Beträgen man leben kann. War das so schwer ?
War aber bereits aus meinem Text zu erkennen (... wenn man will)
Der Rest ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Auch die war genannt.
Sorry. Aber nichts in dieser Frage hat was mit Hartz 4 zu tun. Oder habe ich da was überlesen?
Du kannst Dich durchaus noch einige Tage darüber ergötzen. Viel Spaß 😂😂😂😂
Habe noch einen schönen Abend. War doch nicht böse gemeint. Ich überlese auch so oft Dinge.
Sorry, ich habe nichts überlesen. Manchmal ist es angebracht zu hohe (finanzielle) Lebenserwartungen (hier: Unterhalt) auf (auch bestehende) reale Lebensbedingungen hinzuweisen.
Wie das?