Kann ich theoretisch jemanden verklagen, welcher mir die Notdurft verweigert?
Im Grunde ist das ein roher Gewaltakt und unterlassene Hilfeleistung. Immerhin handelt es sich um einen Naturtrieb, welchem ich mich nicht entziehen kann. Ansonsten wäre ich genötigt mich in die Hose zu machen.
8 Antworten
Das würde mich auch mal interessieren, ob das strafbar ist. Es kommt natürlich auf die Umstände an, auf privaten Grund darfst du natürlich nicht machen und auch nicht in den Bus.. Aber z.B. jemand in der Schule nicht aus dem Klassenzimmer lassen ..... interessante Frage.
Es gab kürzlich bei uns eine Diskussion dieser Art:
https://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/Schule-kontrolliert-Pinkelpausen-der-Kinder-15588743
(Meine Meinung dazu ist klar: Das geht gar nicht! Ist aber nur MEINE Meinung.
Ich persönlich wollte auch nie Kinder. Weil ich sie nicht in diese Arbeits- und Wirtschaftswelt zwingen möchte).
Das kommt ganz auf die Situation an.
Wenn du bei jemandem Fremdes klingelst und ihn bittest, ob du seine Toilette benutzen darfst, darf er sich selbstverständlich weigern, dich in sein Klo zu lassen. Da hat er nunmal das Hausrecht, und das Recht der Unverletzbarkeit seiner Wohnung steht über deinen körperlichen Bedürfnissen.
Genauso sieht es auf öffentlichem Raum aus: da darfst du natürlich auch nicht einfach so ohne Erlaubnis dein Geschäft verrichten, und solltest du in einem Lokal oder Geschäft die Örtlichkeiten benutzen, gebietet es der Anstand, dort auch zumindest eine Kleinigkeit zu kaufen.
Wenn dich aber dein Chef bei der Arbeit oder dein Lehrer in der Schule nicht aufs Klo gehen lässt, kannst du natürlich dagegen klagen - das darf muss er dir nämlich gestatten, und in der Tat sind gegen Lehrer, die ihren Schülern den Toilettengang verweigert haben, schon Urteile wegen Körperverletzung oder Nötigung gesprochen wurden.
Trotzdem ist hier Obacht geboten: Der Toilettengang sollte schließlich in den regulären Pausen erfolgen. Gehst du aber außerhalb der offiziellen Pausenzeiten aufs Klo und bist dann zehn Minuten weg, haben sowohl der Lehrer als auch der Chef das Recht, dich zum "Nachsitzen" zu verdonnern: die versäumte Unterrichts- und Arbeitszeit musst du dann im Anschluss an die reguläre Arbeitszeit nacharbeiten.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dir jemand verweigert hat, die Notdurft zu verrichten. Aber es gibt kein Grundrecht, fremde Toiletten zu benutzen. Dann hättest du eben in die Hosen machen müssen.
Du kannst jeden verklagen, jederzeit.
Du kannst keinen Verklagen,der dir deine Notdurft verweigert.
Doch, natürlich kannst du, aber mit unterschiedlichen Aussichten. Gegen einen Restaurantbesitzer, der dir die Benutzung seiner sanitären Einrichtungen nur als zahlenden Kunden gestattet, hast du eher weniger gute Aussichten, bei einem Chef oder Lehrer, der dir den Toilettengang verbieten möchte, sehen deine Chancen aber gar nicht schlecht aus.