Warum klagt man gleich "gegen die Bundesrepublik Deutschland" (vertreten durch BAMF), wenn man als Asylbewerber einen negativen Bescheid vom BAMF bekommt?
Ich meine, warum findest vorerst kein Widerspruchsverfahren statt? Das ist ja im Verwaltungsrecht eigentlich üblich. Warum also in diesem Fall nicht? Durch welchen Paragraphen welchen Gesetzes ist das rechtfertigt?
3 Antworten
Der Widerspruch ist gem. § 68 Abs. 1 S. 2, erster Halbsatz VwGO in Verbindung mit § 11 AsylG nicht statthaft. § 11 AsylG sieht vor, dass "gegen Maßnahmen und Entscheidungen nach diesem Gesetz (...) kein Widerspruch statt(findet)".
Danke! Das war jetzt wirklich hilfreich!
Weil diese Vorschriften auf die sich die Behörden berufen von den Parlamenten der Bundesrepublick Deutschland beschlossen wurden. Somit richtet sich die Klage auch dagegen.
Moin,
10 von 16 Bundesländern haben das widerspruchsverfahren bereits abgeschafft. Dh ist ist durchaus normal KEIN WS-Verfahren durchzuführen.
Wie abgeschafft? Für ALLES?! Wie steht es mit Sachsen? Hat Sachsen das auch so generell abgeschafft?