Warum klagt man gleich "gegen die Bundesrepublik Deutschland" (vertreten durch BAMF), wenn man als Asylbewerber einen negativen Bescheid vom BAMF bekommt?

3 Antworten

Der Widerspruch ist gem. § 68 Abs. 1 S. 2, erster Halbsatz VwGO in Verbindung mit § 11 AsylG nicht statthaft. § 11 AsylG sieht vor, dass "gegen Maßnahmen und Entscheidungen nach diesem Gesetz (...) kein Widerspruch statt(findet)".

kujeslein 
Beitragsersteller
 01.06.2020, 11:46

Danke! Das war jetzt wirklich hilfreich!

Weil diese Vorschriften auf die sich die Behörden berufen von den Parlamenten der Bundesrepublick Deutschland beschlossen wurden. Somit richtet sich die Klage auch dagegen.

Moin,

10 von 16 Bundesländern haben das widerspruchsverfahren bereits abgeschafft. Dh ist ist durchaus normal KEIN WS-Verfahren durchzuführen.