Wie individuell muss man Grund der Musterfeststellungsklage erstellen?
Hallo zusammen,
leider bin ich von Dieselthematik auch betroffen. Heute kann man sich bzgl. Musterfeststellungsklage in das Register eintragen. Als "Gegenstand und Grund" habe ich auf musterfeststellungsklagen.de folgendes Beispiel gefunden:
""Ich habe am [Datum] einen [Marke] [Modell] gekauft. Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) lautet: [TMBEK45J2B3006006]. In dem Fahrzeug ist ein Motor des Typs EA189 verbaut, der von dem Dieselskandal betroffen ist. Das Kraftfahrtbundesamt hat einen Rückruf für das Fahrzeug angeordnet, weil darin eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Der Volkswagen-Konzern hat betrogen. Ich beabsichtige unter Bezugnahme auf die im Klageregister bekannt gemachten Feststellungsziele einen Anspruch auf Schadenersatz gegen die Beklagte geltend zu machen."
Ist das somit schon individualisiert, da ich viele Anwaltskanzleien nun damit werben sehe, Hilfe zu leisten. Ist ja aber nicht wirklich Sinn und Zweck von einer Musterfeststellungsklage. Sollte hier zum Beispiel auch rein, dass das Fahrzeug von Privat gekauft wurde (noch vor dem Dieselskandal), statt von einem VW-Autohaus. Uns es sich hier um ein Gebrauchtfahrzeug gehandelt hatte u.Ä.
1 Antwort
Es gibt hier verschiedene Feststellungsziele wie "Schadenersatz", "Kaufvertrag nichtig", "Form des Schadensersatzes ohne/mit Kreditfinanzierung", "Berechnung der Nutzungsentschädigung im Rahmen der Vorteilsausgleichung", "Technische Haltbarkeit" usw.
Wenn ich das richtig verstehe, sollte man bei "Gegenstand und Grund" sich auf einen oder mehrere Feststellungsziele beziehen, um die Ansprüche zu verdeutlichen.