Kann man eine Löschungsbewilligung einklagen
Ich habe eine Eigentumswohnung gekauft. Als alles fertiggestellt war, haben wir festgestellt, dass der inzwischen ínsolvente Bauherr 80 cm angeignet hat, die zu meinem Parkplatz gehören. Da Mängel an der Wohnung waren (gerichtliche Gutachten etc.) bekommen wir von dem Bauherrn noch Geld. 50.000 Euro sind als Grundschuld auf dessen Wohnung eingetragen.Der Insolvenzverwalter hat uns mündlich zugesagt, er wolle dafür sorgen, dass der Parkplatz uns überschrieben wird, da er zum Teil und gehört und wir sehr viel Ärger gehabt haben und auch schon sehr viel Geld investiert haben. Dabei ist es geblieben. Nun will der Insolvenzverwalter die Wohnung, einschl. Stgellplatz, verkaufen und verlangt von uns die Löschungsbewilligung. Wir haben ihm mitgeteilt, dass wir bereit sind, diese zu erteilen, sobald die Parkplatzangelegenheit geregelt ist. Statt einer Antwort haben wir eine Klage auf Erteilung der Löschungsbewilligung vom Landgericht erhalten. Kann uns jemand weiterhelfen?
6 Antworten
Einklagen kann jeder grundsätzlich alles. Meistens bekommt der Kläger auch recht, weil der Beklagte Angst vor Gerichten hat oder die Kosten scheut.
Insolvenzverwalter. Jedenfalls weißt Du jetzt, was Du von mündlichen Absprachen zu halten hast. Die Aufgabe eines Insolvenzverwalter ist einzig und alleine die, so viel wie möglich vom Insoventen für die Gläuber rauszuholen.
Ratschlag: nee. Aber was würde ich tun?
Wenn ich sowieso schon schon 10 Jahre mit dem im Clinch liege, dann hat das ja auch schon einiges gekostet. Ich würde zu einem anderen Anwalt gehen und eine Gegenklage einreichen. Sollte dein jetziger Anwalt aber nachweisbar Mist gebaut haben, ja dann; Anwälte sind wie Ärzte, die hacken sich gegenseitig kein Auge aus. Aber einen kleinen Hinweis auf eine Anzeige bei der Anwaltskammer hat bei mir mal Wunder gewirkt.
PS: Ein Freund hat sich vor Jahren eine Eigentumswohnung im obersten Stock eines Neubaues gekauft. Der Architekt war auch der Bauherr. Die Küche wollte er nach 2 Jahren neu einrichten und kam drauf, da fehlt ein 2 m²! Hat seinem Nachbarn, nämlich besagten Architekten, einen Haufen Geld gekostet. Kaufpreisrückzahlung, etc, etc. Anwaltskosten, .. Und eine Betrugsanzeige eingehandelt.
Bei solchen Geschichten immer einen Anwalt aufsuchen bzw. diesen damit beauftragen, sich um die ganze Angelegenheit zu kümmern. Erst einmal weil er sich auskennt bzw. auskennen sollte (Anwälte wissen auch nicht immer Bescheid) und notfalls dem ganzen mehr Nachdruck verleihen kann.
Ab zum Anwalt.
Normalerweise müsste der Parkplatz abgerissen werden. Der ehemalige Bauherr kann nicht einfach bebauen, was ihm nicht gehört.
Somit, hat er Illegal gebaut. Entweder muss er auf seine Kosten den Parkplatz ( in diesem Fall, 80 cm ) selber abreißen oder es wird von einer Firma gemacht.
Dafür muss der Bauherr aufkommen. Da der aber Insolvent ist, hoffe ich nur das Ihr, nicht dafür aufkommen müsst. Das muss dringend mit einem Anwalt ( für Baurecht ), geklärt werden.
Ich wünsche euch viel Erfolg
LG HSV_Moni
Mio dio ( ital. heißt ~ mein Gott )
Wow, 10 Jahre schon, klagt ihr das ist ja mehr als Wahnsinn.
Nehmt euch doch einen anderen Anwalt. Den könnt ihr doch auch wechseln.
Diese Klagerei kostet mehr als eure Eigentumswohnung.
Trotzdem, wünsche ich euch viiiiieeeelll Erfolg weiterhin.
GLG HSV_Moni
Am besten nimm dir einen Anwalt, der kann dir helfen
Hallo-.
Das auf jeden Fall mit einem Fachanwalt mit Notariat befragen.
Mit Gruß
Bley 1914
Danke für Deine Antwort. Da wir seit 10 Jahren am Klagen sind, habe ich im Moment zu meinem Anwalt nicht soviel Vertrauen. Ich vermute, er hat bei den Eintragungen einen Fehler gemacht. Es müssen bei einer Pfändung im Zusammenhang mit einer Insolvenz für eine Grundbucheintragung bestimmte Zeiten eingehalten werden und diese Zeit hat er lt. Insolvenzverwalter überschritten. Da ich in Niedersachsen wohne und die Wohnung in GT ist, geht es alles nur immer schriftlich. Ich habe schriftlich angefragt, aber keine Antwort erhalten. Ich werde wohl dann hier einen Anwalt aufsuchen müssen
Gruß
Hoppypferd