Kann ich Schadensersatz (Gutschein) -Nutzungsausfall geltend machen?
Hallo, ich habe im Internet einen Kleiderschrank mit Spiegelfront bestellt im September, dieser wurde Anfang Oktober geliefert. Beim Aufbau stellte ich fest, das ein Spiegel gebrochen war. Habe sofort reklamiert und Fotos geschickt. Jetzt bekam ich eine EMail das dieses Spiegelelement nicht im Lager vorhanden ist, und erst beim Hersteller bestellt werden muss. Mit einer Lieferung kann ich ca. bis Weihnachten warten. Für mich heißt das ich kann meinen Schrank zwei Monate nicht fertig aufbauen. Kann ich eine Entschädigung fordern?
3 Antworten
Natürlich kannst Du den Schaden beim Lieferanten monieren. Dieser hat dann aber das Recht der Nachbesserung. Besser und vor allem viel schneller ist es (wenn das möglich ist) wenn Du einfach einen "Deal" mit dem Lieferanten machst.
Du besorgst einen neuen Spiegel (Glaser) und die Firma übernimmt die Kosten. Wenn es eine anständige Firma ist, wird sie liebend gerne auf den Deal eingehen (sofern die Kosten im Rahmen sind) und so einen zufriedenen Kunden und ein Problem weniger haben:
Du kannst nen Text schreiben, dass das eine nicht zumutbare Wartezeit darstellt und du quasi für den Fehler derer büßen musst. Bleibt aber kulanzsache. Die nacherfüllung die sie rechtlich machen müssen tun sie indem sie dir einen neuen Spiegel schicken. Alles andere ist Kulanz. Aber Probier es was hast du zu verlieren!
Wer hat den Versand bezahlt? War der Versand versichert?
Das beantwortet nicht meine Fragen, schau mal in die Bestellunterlagen, da muss stehen wer wofür zuständig ist. Davon hängt ab, wo du deine Ansprüche (falls vorh.) stellen kannst.
Versuchs mal telefonisch zu erfragen, gaanz dumm stellen..." und wie soll ich jetzt meine Sachen unterbringen? .....gibt es eine Übergangslösung von Ihnen?...
Wurde per Spedition geliefert.