Fall für die Haftpflicht?
Hi,
Ich habe einen Fall wo ich mal gerne Meinungen zu hätte. Ich renoviere zur Zeit meine komplette Wohnung. In einem Zimmer wurde ein sehr hochwertiger Teppich verlegt. Ich bin im Außendienst tätig und war jetzt 5 Tage nicht zuhause.
In der Zwischenzeit wollte mein Vater mit einem bekannten schonmal den Kleiderschrank aufbauen. Nun haben sie die Türen des Schranks (Kein neuer Schrank) auf dem Teppich abgelegt. Nachdem der Schrank zusammengebaut war, haben sie an der Stelle einen Fleck entdeckt. Mein Vater hat dann direkt versucht den Fleck zu entfernen, was ihn aber nur ausgebleicht und etwas verteilt hat.
Was mache ich da jetzt? Ist sowas ein Fall für die Haftpflicht meines Vaters? Im Prinzip kann keiner mehr sagen, ob jetzt mein Vater die unterste Tür dahin gelegt hat oder der Bekannte. Auch habe ich mir die Schranktüren angesehen. Da ist nirgends irgendeine Schmiere zu erkennen. Der Schrank hat aber so ein Stangenschloss. Da könnte ja schon irgendwo was herkommen.
Bin für jeden Tipp dankbar. Vielleicht arbeitet ja selbst jemand bei einer Versicherung und kann mir eine Einschätzung geben wie bei sowas verfahren wird.
8 Antworten
also wir fassen zusammen:
dein vater bzw. sein bekannter haben den schaden verursacht. damit kommen beide als schuldner in frage.
sucht euch einen von beiden aus, die person soll dann warheitsgemäß den schaden bei der versicherung geltend machen. die versicherung wird sich dann um eine regulierung des schadens kümmern.
das kann übrigens, sofern die maßnahme von erfolg gekrönt ist, eine reinigung etc. sein.
lg, anna
Hi,
immer der, der den Schaden verursacht hat, ist eventuell auch dafür haftbar zu machen.
Leider kannst du gar keinen Verursacher benennen, demnach kann auch keine Versicherung den Schaden bezahlen.
https://blog.friendsurance.de/haftpflichtversicherung-innerhalb-familie/
Ich bin da echt Laie aber bei dieser Sendung mit den Versicherungsdetektiven im Fernsehen, mussten die immer beweisen, dass der Schaden nicht so entstanden ist wie es der Versicherungsnehmer angegeben hat. Wie soll irgendjemand nachweisen ob eine Tür jetzt alleine abgelegt wurde oder zu zweit?
Du siehst das völlig falsch.
Fakt ist, du hast einen Schaden, von dem du noch nichteinmal genau weißt wie er entstanden und wer ihn genau verursacht hat.
Das ist das selbe, wenn du eines Tages zu deinem Auto kommst und findest eine Beule vor.
Solange du keine Zeugen oder Verursacher findest, wirst du deinen Schaden selber tragen müssen ...
Ja stimmt schon. Naja ärgerlich ist es allemal. Ich spreche am Montag mal mit der Versicherung. Mal schauen was die sagen.
Falls der Vater die Gefälligkeitschäden mit abgesichert hat in seiner Police, dann ist dies ein Schadenfall für seine PHV - egal welcher von beiden den Schadenverursacht hat ;-))
Falls dein Vater in seiner PHV die Gefälligkeitsschäden mit abgesichert hat, ist dies kein Problem: sein PHV-Versicherer übernimmt in diesm Fall diesen Gefälligkeitsschaden, welcher von einem Helfer verursacht wurde ;-)
Also einfach mal in seiner Police nachlesen...
Gruß einer Versich.maklerin
Das ist ein Mietsachschaden den deine EIGENE Haftpflichtversicherung deckt. Dein Vater war ja in deinem Auftrag tätig, also trifft dich auch die Haftung
Guter Gedanke, aber das trifft hier nicht zu. Hätte ich in der Frage besser formulieren müssen. Das Haus gehört meinen Eltern. Der Wohnraum wird mir kostenfrei zur Verfügung gestellt, ich selbst trage aber sämtliche Kosten der Renovierung. Daher ist ein Schaden an meinem Eigentum (Teppich) entstanden.
Dann hat dein Vater aber immer noch in deinem Auftrag gehandelt. Dann leistet SEINE Haftpflicht nur, wenn er solche Gefälligkeit auch extra abgesichert hat.
Den Fehler hat er gemacht, als er versucht hat, den Fleck unsachgemäß zu entfernen. Dafür gibt es Firmen die das können, ohne das Objekt zu schädigen.
Wenn es DEIN Teppich war, dann ist das auf jeden Fall eine Sache für die Haftpflicht von Papa oder Bekannten. Gezahlt wird jedoch nur etwas, wenn der Passus zu Gefälligkeitsschäden in den Verträgen enthalten ist und der Versicherungsnehmer ausdrücklich die Regulierung wünscht.
Dann nehmen wir mal an, dass die beiden gemeinsam die unterste Tür dahin gelegt haben. Müssten die beiden dann nicht 50/50 haften?