inkasso , obwohl ware nie geliefert

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dem Lieferanten schreibst du nochmal kurz, dass du keine Ware erhalten hast und auch keine mehr willst.

Der Inkassofirma schickst du ne Mail oder ein Fax mit der Ansage, dass der behaupteten Forderung widersprochen wurde und die sich also nicht weiter bemühen brauchen. Sie werden von dir kein Geld bekommen.

Vor einem Mahnbescheid brauchst du keine Angst haben. Falls tatsächlich einer kommt brauchst du nur ankreuzen, dass du der kompletten Forderung widersprichst und zurück ans Gericht. Begründung ist nicht nötig.

Danach bleibt dem Gläubiger nur der Klageweg und da müsste er Liefernachweise vorbringen, die er nicht hat.

mepeisen  19.02.2015, 07:18

Kann man so machen. Ich würde allerdings persönlich wie folgt vorgehen:

  1. Das Aufsichtsgericht des Inkassos ausfindig machen, dort Beschwerde einreichen (kostet nichts) mit dem Inhalt, dass das Inkasso hier den Fall gar nicht geprüft hat, dass man mehrfach widersprochen hat und nie eine Ware erhalten hat.

  2. Strafanzeige wegen versuchten Betrugs gegen den Shop bzw. Shop-Inhaber stellen, da man davon ausgeht, dass es hier um Vorsatz geht. Vor allem auch, weil man ja zigfach mitgeteilt hat, dass man nie eine Ware erhalten hat und dass die trotzdem unbeeindruckt das Geld nun sogar via Inkasso einfordern. Sie haben ja sogar bestätigt, dass es Lieferverzug geben soll, trotzdem fordern sie das Geld. Also passt da was nicht zusammen.

wie verhalte ich mich da?

Kurzer eingeschriebener Brief mit dem Inhalt, dass

  • die Ware nicht geliefert wurde
  • daher die Gegenseite den Vertrag nicht erfüllt hat
  • du deswegen vom Vertrag zurückgetreten bist
  • es auch keinen Zahlungsanspruch gegen dich gibt.
  • jeder weitere Brief des Inkassobüros dazu führt dass du gegen dieses Strafanzeige wegen Nötigung und versuchtem Betrugs stellst, sowie eine Beschwerde an das Aufsichtsgericht schickst.
  • Du die Speicherung und Weiterleitung deiner Daten an Schufa und Co. gem. § 28a BDSG untersagst.

Naja keine Lieferung also auch kein Anspruch auf Zahlung. Bzw. hat somit die Widerrufsfrist ja noch nichtmal gestartet und du kannst jetzt auch nochmals widerrufen.

Schreib der Firma einen Brief dass du keine Ware erhalten hast und daher das Ganze am Datum X Widerrufen hast. Das Ganze als Einschreiben.

Emails Ausdrucken und beiliegen. Das schreiben kannst du dann auch dem Inkassounternehmen per Mail schicken.

Wenn die Stressen entweder zur Polizei und Anzeige wegen Betrugsversuch machen wegen unberechtigter Forderung oder einfach Ignorieren.

Auf Mahnbescheid (kommt vom Gericht) unbedingt antworten und alles erklären. Dann verläuft sich das.

Wenn du die Ware nicht erhalten hast, ignoriere einfach was die sagen. die haben gegen dich nichts in Hand also keine Unterschrift, dass du die Ware wirklich erhalten hast.

zenter 
Beitragsersteller
 18.02.2015, 20:23

danke für deine antwort, aber wenn ich nicht reagiere, bekomme ich womöglich noch einen Mahnbescheid, soweit will ich es eigentlich nicht kommen lassen. was kann man dem Inkasso schreiben? habe da mal so gar keine erfahrungen

Memento196  18.02.2015, 20:26
@zenter

Dem Inkasso braucht du garnichts schreiben, die Firma bei der du bestellt hast muss ich mit dem Inkassounternehmen in Verbindung setzten. Ich würde die Inkasso Briefe ignorieren. Zur Not kannste da mal Anrufen oder ne Mail hinschreiben.

Mahnbescheid ist erstmal nicht schlimm, kann ja jeder beantragen. Musst aber drauf antworten.

zenter 
Beitragsersteller
 18.02.2015, 20:31
@Memento196

Die Firma wo ich bestellt habe, reagiert ja nicht mal auf die Reklamation ausser mit den Standard antworten, das sich drum gekümmert wird.. also glaube ich mal nicht, das die sich mit dem Inkasso auseinander setzen..

Georg63  18.02.2015, 22:59
@zenter

Was die machen braucht dich nicht inteessieren - alles deren Problem.

kevin1905  19.02.2015, 01:42
@zenter
aber wenn ich nicht reagiere, bekomme ich womöglich noch einen Mahnbescheid

Und es wäre für dich eine geistige oder körperliche Herausforderung auf dem Antwortbogen zum Mahnbescheid

  • Ich widerspreche der Forderung insgesamt anzukreuzen
  • Diesen zu unterschreiben
  • Und vor Ablauf der 14 Tage Frist per Einschreiben ans Amtsgericht zurück zu senden?
zenter 
Beitragsersteller
 19.02.2015, 21:07
@kevin1905

bloß nicht zu nett ey. es geht darum, das ich nicht schlecht in der schufa stehen möchte

kevin1905  19.02.2015, 23:20
@zenter

Eine streitig gestellte Forderung darf nicht eingetragen werden, bis zur gerichtlichen Klärung.

Widerspruch einlegen