Rechner für Großkreisentfernung bei Flugverspätung

4 Antworten

Hallo,

Zu 1.

zum Entfernungsrechner schau mal hier: http://www.luftlinie.org/

Da bekommst Du zwei Entfernungen angezeigt; einmal die Luftlinie und zum zweiten die Strecke, die das Flugzeug tatsächlich zurücklegen muss.

BER - TFS

Luftlinie: 3.658,831 km, Streckenlänge: 4.272 km

FRA - TFS

Luftlinie: 3.234,411 km, Streckenlänge: 3.825 km

Ob diese Berechnungen aber vor Gericht Bestand haben, ist eine andere Sache. Da müsste wahrscheinlich schon die Berechnung durch eine offizielle Stelle herhalten, also der Flugplanung der Airline, Daten der Flugsicherung etc. Aber als Anhaltspunkt denke ich, ist es OK. Die Strecke kann sich aber je nach Erfordernissen ändern. Entscheidend wäre dann wohl die Streckenlänge an dem Tag eure Fluges.

Du siehst, dass nur einmal die Luftlinie unter 3.500 km liegt, ansonsten aber alle Streckenangaben darüber.

Zu 2. Da habe ich ein Verständnisproblem: Die Strecke BER > FRA willst Du angeben? Das wären Luftlinie 424,618 km bei einer Streckenlänge von 553 km. Ob das hilft?

Wenn ihr von BER nach TFS geflogen seid, gehört - nach meinem Verständnis - auch diese Angabe in die Beschwerde. Ob und wie die Airline den Transport bewältigt hat, war ja nicht euer Problem. Ich würde aber nochmal genau ins Kleingedruckte schauen.

Viel Erfolg!

Mal hier reinschauen!!

Und Fall eingeben, dann siehst du auch wie viel und ob du einen Anspruch hast: www.fairplane.net