Rechner für Großkreisentfernung bei Flugverspätung
Wir sind im März mit 2 Kindern und 2 Erwachsenen von Berlin über Frankfurt nach Teneriffa geflogen. Der Hinflug war ein einziges Chaos und wir kamen nach mehreren Verschiebungen erst nachts um 5 Uhr morgens an. Da die Verspätung mehr als 14 Stunden betrug, hatte ich rausgefunden, dass wir eine Entschädigung von der Fluggesellschaft nach der EU Richtlinie fordern können.
Der Schadensersatz hängt aber wohl von der Flugentfernung ab. Ganz grob lande ich bei Berlin-Teneriffa bei über 3500 Kilometer und bei Frankfurt-Teneriffa bei unter 3500 Kilometer. Jetzt habe ich zwei Fragen:
Kennt jemand einen Rechner, der die Entfernung zwischen den Flughäfen Berlin oder Frankfurt und Teneriffa mit der Großkreisberechnung einfach, aber kilometergenau berechnet?
Welche Flugstrecke muss ich nach der EU Richtlinie 261/04 angeben: Berlin-Teneriffa oder Berlin-Frankfurt?
4 Antworten
Bei einer Flugverspätung/Flugausfall kannst du die Ansprüche unter https://www.volkskanzlei.de/flugverspaetungen.html kostenlos prüfen. Die Webseite rechnet die Entfernung automatisch aus!
Hallo,
Zu 1.
zum Entfernungsrechner schau mal hier: http://www.luftlinie.org/
Da bekommst Du zwei Entfernungen angezeigt; einmal die Luftlinie und zum zweiten die Strecke, die das Flugzeug tatsächlich zurücklegen muss.
BER - TFS
Luftlinie: 3.658,831 km, Streckenlänge: 4.272 km
FRA - TFS
Luftlinie: 3.234,411 km, Streckenlänge: 3.825 km
Ob diese Berechnungen aber vor Gericht Bestand haben, ist eine andere Sache. Da müsste wahrscheinlich schon die Berechnung durch eine offizielle Stelle herhalten, also der Flugplanung der Airline, Daten der Flugsicherung etc. Aber als Anhaltspunkt denke ich, ist es OK. Die Strecke kann sich aber je nach Erfordernissen ändern. Entscheidend wäre dann wohl die Streckenlänge an dem Tag eure Fluges.
Du siehst, dass nur einmal die Luftlinie unter 3.500 km liegt, ansonsten aber alle Streckenangaben darüber.
Zu 2. Da habe ich ein Verständnisproblem: Die Strecke BER > FRA willst Du angeben? Das wären Luftlinie 424,618 km bei einer Streckenlänge von 553 km. Ob das hilft?
Wenn ihr von BER nach TFS geflogen seid, gehört - nach meinem Verständnis - auch diese Angabe in die Beschwerde. Ob und wie die Airline den Transport bewältigt hat, war ja nicht euer Problem. Ich würde aber nochmal genau ins Kleingedruckte schauen.
Viel Erfolg!
Es gilt immer die Flugstrecke vom ersten Abflughafen zum letzten Ankunftsflughafen. Also immer die ganze Flugstrecke eingeben.
Mal hier reinschauen!!
Und Fall eingeben, dann siehst du auch wie viel und ob du einen Anspruch hast: www.fairplane.net