Kann ich ohne bedenken meinen führerschein machen trotz hausdurchsuchung wegen btm?
Hallo zusammen, ich bin 17 Jahre alt komme aus Bayern und habe vor wenigen Wochen begonnen, meinen Führerschein zu machen. Im Februar hatte ich nach Anschuldigung Btm zu besitzen bzw diese auch abzugeben eine Hausdurchsuchung wegen BTM, wobei auch 1,5g Marihuana und 1 Ecstasy Tablette sichergestellt wurde. Sonst hatte ich noch keinerlei andere Konflikte mit dem Gesetz. Die Verhandlung ist immernoch ausstehend, ich habe auch immer ncch keinen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen. Nun, meine eigentliche Frage ist nun, ob ich mit einem Drogentest(wenn ja, welcher?) oder gar mit einem MPU rechnen muss. Ich hatte zu der Zeit wo die BTM sichergestellt wurden keinerlei Führerschein, also habe ich auch nicht unter Einfluss von BTM am Verkehr oder sonstigen teilgenommen. Vielen Dank schonmal. lg futzi
4 Antworten
Du musst unterscheiden zwischen den strafrechtlichen Folgen (Gerichtsverfahren und der zu erwartenden Strafe dort) und den verwaltungsrechtlichen Folgen die völlig unabhängig davon sind. Verwaltungsrechtlich ist die Polizei gehalten Informationen, die auf die Nichteignung zum Führen eines KFZ schließen lassen der Führerscheinstelle zu melden (auch wenn Du keinen FS hast bzw. nicht im Straßenverkehr mit BTM aufgefallen bist). Wenn sie nur 1,5g Marihuana gefunden hätten würde die Führerscheinstelle vor Aushändigung einer Fahrerlaubnis ein Ärtzliches Gutachten von Dir fordern wo Du dann nachweisen musst nichts zu konsumieren(dies ist relativ einfach wenn Du nichts mehr konsumierst und relativ billig). Ganz anderst schaut es aber bei Extasy aus. Das gilt als harte Droge und damit steht für die Führerscheinstelle deine Nichteignung zum Führen eines KFZs bereits fest. Daher wird vor Du deinen Lappen bekommst mit Sicherheit gleich eine MPU (natürlich mit Haar-Drogentest auf alle gängigen Drogen) angeordnet. Die kostet einiges mehr und ist ohne Vorbereitung (Verkehrspychologische Intensivberatung u.ä.) praktisch kaum zu bestehen. Rechne mal mit 1500 bis 2000.- EUR Zusatzkosten. und PS: Machen kannst Du den Schein schon, aber bekommen wirst Ihn erst nach der MPU
Am besten wäre es Du stellst Deinen Konsum sofort ein (so versteh ich die Frage nach "ob ich mit einem Drogentest(wenn ja, welcher?) rechnen muss" und beginnst die bei der MPU geforderten Abstinenznachweise beizubringen (dürften 12 Monate sein bei harten Drogen). Der Besitz reicht übrigens bereits, auf die Teilnahme am Straßenverkehr oder den Konsum kommts da nicht mehr an.
Ich würde Dir auch empfehlen nicht auf irgendwelche "Legal Highs" umzusteigen. Aus eigener Erfahrung weiß ich dass auch diese problemlos nachgewiesen werden können. Bin damals fast vom Stuhl gefallen als ich die Liste gesehen hab was bei meinem Bluttest alles gefunden wurde ;-)
Juristisch kommt es nicht darauf an, ob Du unter Btm gefahren bist. Du musst die Gewähr bringen, dass Du nicht unter Btm fahren wirst. Es kann sein, dass gar nichts passiert, es kann aber auch sein, dass Du zur MPU musst.
Extasy= harte Droge = 100% MPU
Die Mengen für den Eigenbedarf sind je nach Bundesland unterschiedlich.
Ansonsten ist das ein Spiel mit dem Feuer. Kann sich alles Antragsmäßig überschneiden und kannst dann irgend wann Post bekommen, dass du an einem Besonderem Seminar teilnehmen musst.
Hatte schon den Fall das ein Schüler am Tag der praktischen Prüfung die Prüfung nicht durchführen durfte, weil eine entsprechende Info vom TÜV kam.
Hätte jedoch nichts daran geändert, wenn wir die Prüfung gefahren wären. Der Verwaltungsakt ist nun mal in Gang gesetzt und die Behörden kommunizieren eben sehr langsam miteinander.
Hallo
also habe ich auch nicht unter Einfluss von BTM am Verkehr oder sonstigen teilgenommen.
das wäre egal
aber eine Frage:
ist dein Konsum bekannt?
oder wurde nur was bei dir gefunden?