Führerschein machen trotz BTM
Hallo alle zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir helfen, bin langsam echt am verzweifeln ...
Ich habe letztes Jahr mal Drogen genommen (Mai/Juni), es waren unter anderem Crystal, Speed und Teile ... Ich weiß selber, dass es echter Mist war aber ich kann es leider nicht rückgängig machen. Nun habe ich von meiner Familie ein Auto geschenkt bekommen und auch das Geld für den Führerschein damit ich endlich meinen Führerschein machen kann (werde nächsten Monat 22).
Jetzt zu dem eigentlichen Problem: Ich wurde letztes Jahr wegen einer Überdosis ins Krankenhaus gebracht und dadurch habe ich nun eine Eintragung wegen BTM, was ich heute erfahren habe, da meine Fahrschule mich zur Prüfung anmelden wollte aber der Antrag auf Grund dessen abgelehnt wurde. Ich habe nie ein Schreiben diesbezüglich bekommen, weder von der Polizei, noch von der Staatsanwaltschaft oder der Zulassungsstelle ...
Seitdem habe ich keine Drogen mehr angefasst da ich gemerkt habe das es einfach nur dumm war, sie überhaupt zu nehmen.
Meine Chefin meinte heute, dass man eine Sperre für den Führerschein Ersterwerb bekommen kann, diese aber nicht länger als 12 Monate gültig ist ...
Habt ihr einen Rat wie ich weiter verfahren kann?
Vielen Dank bereits im Voraus
4 Antworten
Moin Moin. Also gut ist schonmal, das du nichts mehr mit Drogen am gut hast. Wenn du dich bei der Führerscheinstelle einsichtig zeigst, denen erklärst, so wie du es auch geschrieben hast, kannst du unter Umständen Glück haben und anstatt jetzt noch 12 Monate einen Nachweis vorlegen musst das du Drogenfreiheit bist. Das könnte evtl Klappern, wenn du ihnen anbietest, das du freiwillig eine Haaranalyse machst. In der Haaren kann man (1cm entspricht 1Monat) deine Drogenfreiheit nachweisen. Kostet glaub ich um die 300€. Somit hättest du den geforderten Nachweis von 12 Monaten ( bei 12cm Haarlänge) und musst nicht unbedingt nochmal 12 Monate warten. Du kannst auch vorher freiwillig beim Arbeitsmediziner einen reaktionstest für einen taxischein machen, ( ist wie ne kleine mpu) dich vom Doc untersuchen lassen und somit deine Drogenfreiheit noch unterstreichen. Es kommt auch drauf an, wie der Sachbearbeiter von der Führerscheinstelle drauf ist. Es spielen immer viele Faktoren eine Rolle. Klar gibt es die Gesetze und Vorschriften, aber meine Erfahrung hat gezeigt, je mehr man seine Cleanheit untermauert, mehr freiwillig als gefordert vorlegt, das man dann auch mal Glück haben kann und nicht das ganze gesetzesprogamm durchlaufen muss. Im allgemeinen macht keiner, der noch was mit Drogen zutun hat freiwillig mehr, als er muss, da er damit zu schnell auf die Nase fliegen würde. Ich wünsche die viel Erfolg und auch Glück. Kann man auch gebrauchen, wenn man früher mal Mist gebaut hat und es sich später dann rächt, obwohl man schon lange nichts mehr mit zutun hat. MfG, Leon1310.
Ich würde eine Haaranalyse machen, wenn ich 1jahr Cleanheit damit nachweisen kann. Somit wäre die Möglichkeit, das der geforderte Nachweis von 1 Jahr gegeben ist und der Fragesteller nun nicht noch ein Jahr warten muss. Ginatilan, du magst wohl mit deinen Gesetzestexten recht haben, allerdings hat die Erfahrung gezeigt, das nicht alle immer nach Schema F verfahren. Ein Sachbearbeiter vom Versorgungsamt hat mal zu mir gesagt, das er so gut wie jedes Gesetz mit einem anderen umgehen kann. Es gibt immer irgendwelche Möglichkeiten. Auch das Straßenverkehrsamt hat die Möglichkeit völlig ohne MPU und sogar bei negativer MPU den Führerschein auszuhändigen, bzw jemanden zum Führerschein zuzulassen. Eine MPU dient lediglich als Hilfestellung für sie FsSt. Was die FsSt am Ende macht, liegt einzig und allein in deren Ermessen. Und selbst wenn der Sachbearbeiter den Antrag ablehnt, gibt es ja noch seinen Vorgesetzten. Und wenn der Fragesteller mit einer Haaranalyse von den letzten 12 Monaten, ÄG, und noch beim Arbeitsmediziner den Test für den taxischein (reaktionstest) macht, das Ganze dem Vorgesetzten vorlegt, könnte es gut sein, das der Fragesteller dann nicht ab jetzt noch einen Nachweis von 12 Monaten erbringen muss und er so zugelassen wird. Dazu kann er noch freiwillig weitere Kontrollen von einem Jahr anbieten. Ich habe damit nun mal gute Erfahrungen gemacht. Und ich sehe es auch so, wenn man seinen Scheiß in den Griff bekommen hat, warum soll man dann jemanden noch unnötig mehr Steine in den Weg legen? Gruß, Leon1310.
dazu hatte der Fragesteller 1 Jahr Zeit, jetzt nach Antrag ist es zu spät
Du hast doch selbst in deinem Kommentar geschrieben, das er nicht darüber informiert wurde. Woher sollte er das denn wissen???? Und zu spät ist es nicht, wenn er mittels Haaranalyse den geforderten Nachweis von 12 Monaten ( der ja laut Gesetz gefordert ist :-)) vorlegt. Ich würde jedenfalls nicht so schnell aufgeben und ich wünsche dem Fragesteller viel Erfolg und das er sich nicht so schnell unterkriegen lässt. Auch in seinem Führungszeugnis steht ja nichts drin, von irgendwelchen Verstößen gegen das BTMG. Also alles, was sein jetziges cleanes Leben untermauert und das würde ich auch mit anfügen.
Leon
ich hoffe für den Fragesteller das es so klappt wie du es meinst.
die Erfahrung, besonders bei Drogen, sagt mir aber leider was anderes.
Das weiß ich auch. Leider ist es meistens verdammt schwer, wenn man ersteinmal in der Misere ist. Es war ja auch für mich nicht wirklich einfach. 11 Jahre war er weg, dann 2 Jahre vorbereitet und am Ende habe ich rund 300€ für alles bezahlt. Wenn ich den FS früher hätte haben wollen wäre ich wohl auf 2-3000€ gekommen. Ich wünsche dem Fragesteller jedenfalls, das er mit einer Haaranalyse die Zeit verkürzen kann. Gruß, Leon.
Hallo SeinBebi
Sofern der Konsum harter Drogen nachgewiesen ist, so steht auch die grundsätzliche Nichteignung zum Führen eines KfZ fest; die Fahrerlaubnis wird entzogen. Der Konsum harter Drogen muß nicht zwingend analytisch nachgewiesen werden; die Aussage des Konsumenten ist ausreichend.
Wiedererteilung möglich nach bestandener MPU, in der der Gutachter davon überzeugt werden muß, daß nie wieder harte Drogen konsumiert werden. Dies ist die schwierigste Hürde, denn es erfordert eine intensive Aufarbeitung des Drogenproblems, und es muß schlüssig dargelegt werden, warum ein Rückfall in alte Verhaltens- und Konsum-Muster unwahrscheinlich ist. Dies erfordert nicht nur ein Lippenbekenntnis des Konsumenten, sondern handfeste Ereignisse, durch die eine stabile Verhaltensänderung eingeleitet und unterstützt wird.
Dabei wird der Gutachter den konkreten Fall vergleichen mit den allgemeinen Erfahrungen bei anderen Konsumenten: Aus wissenschaftlichen Studien über viele Einzelfälle kann abgeleitet werden, welche Handlungen der konkrete Konsument ergriffen haben und zu welchen Einsichten er gekommen sein sollte, damit er sein Drogenproblem dauerhaft unter Kontrolle hat.
Eingangsvoraussetzung zur MPU ist ein Abstinenznachweis über mindestens 12 Monate.
Nun, ich schreibe Dir mal, was der GA von Dir erwartet:
Der Proband hat sein Fehlverhalten akzeptiert und beschönigt nichts
Der Proband hat die Ursachen für sein Fehlverhalten analysiert und dabei nicht nur die äusseren Motive (Druck, Fehleinschätzungen) sondern auch die inneren Motive (Dinge wie Akzeptanzsucht, Geltungsbedürfnis, Unsicherheit) analysiert
Der Proband hat aus dieser Analyse Vermeidungsstrategien entwickelt, wie er zukünftig bei entsprechenden Lagen reagiert und vermeiden kann, sich wieder fehl zu verhalten
Der Proband hat diese Vermeidungsstrategien eingeübt und über eine gewisse Zeit stabil gelebt
Habt ihr einen Rat wie ich weiter verfahren kann?
Auf Dich kommt eine MPU zu.
Aber von vorne: Der Konsum von BTM ist nicht strafbar. Deswegen wurde bei deiner Überdosierung kein Verfahren eröffnet. Allerdings hat die Polizei den Konsum an die Führerscheinstelle weitergemeldet nach StVG §2 (12)
(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist.
Für die Führerscheinstelle führt bereits der einmalige(!) Konsum von harten Drogen zum Verlust der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und daher zur Verweigerung einer Fahrerlaubnis nach FEV §11 (1):
(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird.
In der Anlage 4 unter Ziffer 9.1. findet man
Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis)
Eine Erteilung ist erst nach einer erfolgreichen MPU möglich. Für eine positive MPU ist bei harten Drogen die Abstinenz über mindestens 12 Monate nachzuweisen. Weiter musst Du dem Gutachter glaubhaft darlegen können, daß Du niemals wieder Drogen konsumieren wirst. Wichtige Fragen bei der MPU sind beispielsweise:
- Hat der Betroffene sein Fehlverhalten erkannt?
- Wurde das Fehlverhalten aufgearbeitet?
- Hat er wirklich aus seinen Fehlern gelernt?
- Wurde das neue Verhalten geübt?
- Hat der Betroffene Vermeidungsstrategien für "Gefahrensituationen" entwickelt?
- Wurden diese eingeübt?
- Wie ausgeprägt ist seine Willensstärke?
- Liegen ausreichende Fähigkeiten zur Selbstbeobachtung und Selbstkritik vor?
- Hat sich sein soziales Umfeld verändert?
- Kann der Betroffene seine Verhaltensänderungen nachvollziehbar glaubhaft machen?
Wie Du siehst, liegt ein Haufen Arbeit vor dir, bevor Du fahren darfst. Außerdem wird das nicht ganz billig, die MPU selbst kostet ca. 555€, dazu kommen die Kosten für Screenings, Vorbereitung, Gebühren für die Neuerteilung usw.
Eventuell mal ein schreiben an das Landratsamt schreiben was die dazu sagen und ob man da irgendwas machen wie Psyochlogisches gutachten oder ähnliches. Blutanalyse auf Drogen
Danke schon mal für die schnelle Antwort :) Habe heute echt lange mit verschiedenen Behörden telefoniert, aber keiner konnte mir eine Aussage geben mit der ich etwas anfangen könnte ...
Leider war der zuständige Staatsanwalt heut nicht da und morgen ist leider ein Feiertag, sodass ich erst am Freitag mit ihm reden kann ...
Mich macht diese Ahnungslosigkeit echt verrückt, da ich wirklich mein Leben auf die Reihe bekommen habe und jetzt nur noch dieser "Fels" im Weg liegt :(
Deine Einstellung ist schon mal sehr Gut. Andererseits kann man die Behörden verstehen das sie dir einen Eintrag wegen BTM gegeben haben - nicht zu verstehen ist das es dir gar nicht mitgeteilt wurde....
Du musst dich wohl oder übel noch bis Freitag gedulden - Führt kein weg dran vorbei.
Aber von mir Viel Glück =)
Danke :)
Ja, verstehen kann ich die Behörden auch aber man kann auch aus Fehlern lernen und das habe ich ...
Wird schwer werden aber ich hoffe das Beste ;)
nicht zu verstehen ist das es dir gar nicht mitgeteilt wurde....
warum sollte die Fsst es ihm mitteilen????
sie wissen ja nicht, ob der Fragesteller überhaupt irgendwann einmal einen Führerschein beantragen will
es gab keinen Grund es dem Fragesteller mitzuteilen
das hat er doch schon gezeigt, der Antrag wurde abgelehnt
dazu hatte der Fragesteller 1 Jahr Zeit, jetzt nach Antrag ist es zu spät