Führerschein trotz Btm Eintrag
Hallo zusammen,
ich wurde Ende des Jahres 2013 mit einer geringen Menge Marihuana erwischt, wurde verhört und hab alle Fragen die die Polizei hatte beantwortet nun ging die Sache ein Paar Monate und im Jahr 2014 musste ich vor das Gericht. Als ich die Richterin von mir stark überzeugt habe dies nie wieder zu tun, weil mir der Führerschein sehr wichtig ist. Mein Urteil darauf hin 2x2 Stunden in einer Art Drogenaufklärung jedoch musste ich keinen Urin abgeben. Nun fange ich meine Ausbildung im September als Automobilkaufmann an und bin auf den Führerschein angewiesen. Ich habe diese Woche meinen Erste hilfe Kurs gemacht und war beim Optiker das ich mich schon einmal bei der Fahrschule anmelden kann, aber ich werde einen Intensiv Kurs machen damit ich den Führerschein in 4 Wochen hab nun meine Frage kennt sich einer damit aus kann ich überhaupt meinen Schein machen oder muss ich was vom Arzt vorlegen das im Urin kein THC Wert enthalten ist ? habe auch seit ende April 2014 nichts mehr angefasst.
Bitte dringend um Antworten bin für jede hilfreiche Antwort dankbar
Mit Freundlichen Grüßen an euch
6 Antworten
Wenn Du Glück hast, läuft alles problemlos. Wenn Du großes Pech hast, musst Du in die Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU, gelegentlich auch Idiotentest genannt). Ein Attest des Artes wäre ggf. unterstützend. Eine Untersuchung auf Drogen, wo Du vorab wusstest, dass und wann sie stattfindet, hat nur geringen Wert. (Du kanst Dich, selbst als Süchtiger darauf einrichten und dafür sorgen, dass das Untersuchungsmaterial drogenfrei ist.
Rein rechtlich ist es so, dass Du im Zweifelsfall plausibel machen musst, dass Du mit Drogen -inklusive Alkohol- nichts zu tun hast.
Auf diesem Hintergrund wirst Du schnell erkennen, dass es gar nicht so einfach ist, festzustellen, ob Du Dich von Drogen fern hältst. Mach Dir klar, dass es nicht einfach ist, dass plausibel zu machen. Überlege einmal, ob Du einem Süchtigen oder einem Drogenkonsumenten glauben würdest, dass er sich von allen Drogen fern hält und Alkohol nur im verträglichen Rahmen trinkt. Damit ist Dir sofort klar, in welcher Situation die Psychologen und Ärzte bei der MPU stehen. Hochheilige Versprechungen wirken nicht immer überzeugend. Wenn Du Dir dass aber klar machst, könnte es ir eher gelingen, die Tester zu überzeugen.
Hallo Srbin
gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:
"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."
Ärztliches Gutachten:
Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1). Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert
schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...
es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.
Bei Drogendelikten informiert die Polizei immer auch die Führerscheinstelle nach StVG §2 (12):
(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist.
Diese kann in diesem Fall - auch bei einem Delikt ausßerhalb des Straßenverkehrs! - ein fachärztliches Gutachten (fäG) einfordern.
Zu eiem fäG gehört u.a. der Nachweis der Abstinenz über einem Zeitraum von 3 Monaten. Dies kann auch nachträglich durch ein Haarscreening erfolgen.
Du solltest also auf jeden Fall nicht mehr kiffen!
Könnte sein, dass du bei der Fürerscheinstelle antanzen musst und mit dem Zuständigen ein Gespräch führen musst. Das allerdings hängt von der Behörde ab. Mach dir kein Kopf, ich glaube nicht das da was großartiges kommen wird (solange du kein Intensivtäter bist)
Ende 2013 erwischt, aber Einstellen des Konsums erst April 2014.
Ob das bei Vorliegen einer Fahrerlaubnis lange gut geht mit der Abstinenz...?