Positiver Drogentest (Probezeit)?
Hallo!
sagen wir mal Person X ist heute bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf THC getestet worden (Urintest), welcher dann auch positiv gewertet wurde! Anschließend wurden Motorik etc. Vom Arzt überprüft und als Hervorragend eingestuft (Also keine Anzeichen eines Konsums) , Blut wurde dann auch abgenommen! Und es wurden 2g Marihuana sichergestellt!
Zu Person X:
19 Jahre alt und war noch nie vorher auffällig bei der Polizei! Hat den Führerschein auf Probe und hat Gelegentlich - Täglich konsumiert bei einer Dauer von 2 Monaten
was kommt nun auf Person X zu?
Probezeit verlängern? Aufbauseminar oder doch MPU?
Lg
8 Antworten
Ohhh es kann für Person x zumindest soweit kommen, dass person x an mpu teilnehmen muss..
Das ist in diesem Fall irrelevant. Das blöde ist einfach, dass die Person in der Probezeit ist. Gerade während dieser Zeit sollte es nicht zu solchen Delikten kommen. So eine ähnliche Situation hatte ich im Bekanntenkreis, da war Person y mit Alkohol am Steuer erwischt (auch porbezeit, person y wurde verpfiffen.., das ist ne andere sache)... Fakt ist, ihm wurde sein Lappen weggenommen und er musste zur mpu. Das hat person y am Ende ca 2500 € euro (kosten mpu..) gekostet.
der täter kann eventuell froh sein dass er fahrrad fahren darf
Nicht sonderlich hilfreich!
ich weiss haeb einem kumpel dem ist das gleiche passieret bei THC - nach dem deutschen staate iene harte droge wird besonders hart bestraft auch wenn der konsum weit zurück liegt und du subjektiv sicher nüchtern bist leider gibt es haltz schlecchte nachrichten was sollss gibt schlimmeres nimms locker
Rein im Bezug auf den Verfahrensanteil des Fahrerlaubnisrechtes kann eine zuvor absolut unbescholtene Vorgeschichte im Verkehrswesen je nach Ergebnis der Blutprobe und des Sachverhalts durchaus auch schon ( mildernden ) Einfluss in einigen, aber nicht allen Bereichen nehmen.
Den Anteil der verkehrsrechtlichen Regularien musst Du hier aber von etwaig strafrechtlichen Anteilen insbesondere hinsichtlich Deines Alters klar abgrenzen.
Deine Frage: bezüglich möglicher Anwendung von Jugend-Strafrecht zwischen vollendetem 18. bis 21. Lebensjahr würde sich höchstens im Bereich einer Urteilsbemessung im StGB - Anteil dieser Gesamtsachlage auswirken. Vorgeschichte allgemein hier ggf. noch zusätzlich.
Abseits des StGB muss aber noch abgetrennt werden zur Führerscheinstelle , Ordnungswidrigkeiten und Handlungsweisen dieser Behörden in Hinsicht auf Deine Fahrerlaubnis ( zur Probe ) an sich.
Grob vereinfacht hat die Führerscheinstelle eigenständige Handlungsanweisungen und Befugnisse gegenüber allgemeiner Kategorisierung nach OWi und Strafrecht, sofern es sich aus diesen Instanzen je nach Feststellung der Sachlage nicht schon aus sich selbst heraus für das Handeln der Führerscheinstelle ergibt.
Mpu von polizei 500 euro strafe 1 punkt nimm dir ein anwahlt und sag du hast vor guter woche nur einmal in Holland geraucht sonst nie mehr nur probiert aber du hast schlechte karten weil du in der Probezeiten bist ich habe 10jahre einen Führerschein so mit war ich aus der probezeit raus auch blut abnahme in Krankenhaus ect..habe mit meinen anwalt Einspruch eingelegt so mit konnte ich die abgabe von meinen Führerschein um 7 Monate verschiben bevor gericht war
Im Endeffekt Lappen halbes jahr weg mpu und scrimings =Drogentest rauche seit 1 jahr nicht mehr also wrde ich den bald wider bekommen
Bei mir war aber viel in Blut war Dauer-Konsument wenn du kein Rechtschutzversicherung Hast dann gib ihn freiwillig sonst wirds noch teurer aber nicht bei Polizei wenn Fahrverbot kommt sonder wenn du von Straßenverkehr amt brief bekommst enzug der Fahrerlaubnis
Auf deutsch Gesagte du bist im arsch
Du hättest kein pinkel test machen müssen ist freiwillig sie hetten Richter angerufen und wenn du kein Ärger mit polizei hast wurde er zu 70prozentr keinen Blutprobe beantragen .weil wenn die nicht's nachweisen kannst du sie für Körperverletzung anzeigen. Und wenn der Richter nicht erreichbar wer wurden sie dich auch fahren lassen weil der richter besseres zu tun hat als sich mit so was auseinandersetzen zu müssen
Habe auch den nicht gemacht aber da ich Ärger mit Polizei ect...gehabt habe hat er zu den test zugestimmt
ja wurde davor angehalten in 14.6.17 an musste aber lappen erst am 12.2.18 abgeben
die richterliche Anordnung zur Blutentnahme wurde am 24.08.2017 abgeschafft. Wenn ausreichen Verdacht besteht, darf der Polizeibeamte selbst die Blutentnahme anordnen.
Kommt drauf an ob Person X regelmäßig oder einmalig Cannabis konsumiert hat. Bei einmaligen Konsum wird der Führerschein in dem meisten Fällen nicht entzogen, außer Person X hat Cannabis mit anderen Drogen wie z.B. Alkohol gleichzeitig konsumiert. Ob Person X regelmäßig oder einmalig Cannabis konsumiert hat, lässt sich relativ leicht im Labor anhand der THC-COOH Werte im Blut feststellen. Sollte rauskommen, dass Person X regelmäßiger Cannabis Konsument ist, wird diese um eine MPU nicht herumkommen. Person X sollte sich am besten einen Anwalt nehmen und das weitere Vorgehen mit ihm besprechen.
Bei Alkohol gilt innerhalb der Probezeit absolute 0-Toleranz hinsichtlich der Promille. Bei THC weiss ich es nicht genau, aber wenn es dort ähnlich geregelt ist, gelten hier Blutwerte jenseits 1,0 ng pro Volumeneinheit beim Blut als Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit nebst reiner Probezeitsanktionen und einer Straftat nach StGB 315 / 316 und Führerscheinentzug ( Widerruf der Fahrerlaubniserteilung zur Probe )
Wenn es im OWi - Berech bleibt, drohen "höchstens" Aufbauseminar, Probezeit-Verlängerung um 2 Jahre und etwaig Fahrverbot zwischen 1-3 Monaten, sofern Du Dir bislang in der Probezeit noch keinerlei relevante A- / oder B- Verstösse eingehandelt hast.
Sollte es wegen zu hoher Blutwerte zu einer Verurteilung nach StGB 316 / 315 kommen, droht stattdessen gleich eine Entziehung der Fahrerlaubnis zur Probe, nebst etwaiger Sperrfrist zur Wiedererteilung nicht unter 6 Monaten, und je nach Blutwerten ggf. noch eine MPU nebst etwaiger Anordnung eines Abstinenznachweises THC von mindestens 6 Monaten. Bei Anordnung einer MPU wäre kein zusätzliches Aufbauseminar zu leisten, da ja dann Entzug der FE + MPU.
Danke für die Informationen! War sehr hilfreich :)
Gerne geschehen. ☺
In den Kommentaren einer anderen Rückfrage Deinerseits gab ich noch ein paar weitere Infos, wie es sich zwischen OWi, ( Jugend- ) Strafrecht und Handlungsermächtigungen der Fahrerlaubnisbehörde grob zueinander verhält.
Blut wurde dann auch abgenommen!
die Werte entscheiden über das weitere Vorgehen. Das kann bis zum Drogensreening UND MPU gehen.
Die Probezeit und das ASF kommen unweigerlich
Okay! Werden denn die Bedingungen beachtet, dass Person X noch in diesem Fall unter dem Jugendstrafrecht steht und zum ersten Mal „Täter“ war oder ist das irrelevant?
Lg