Folgen für Btm, Fahrer flucht, fahren ohne Führerschein...?

5 Antworten

Als einschlägige Straftatbestände kommen hier in Betracht:

  • Einfuhr von Btm, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG: Bis zu 5 Jahre (in einem besonders schweren Fall sogar bis zu 15 Jahre)
  • "Schwere" Sachbeschädigung, § 305a StGB: Bis zu 5 Jahre
  • Unfallflucht, § 142 StGB: Bis zu 3 Jahre
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG: Bis zu 1 Jahr

Diese wurden durch eine Handlung begangen, sodass sich die Strafe gem. § 52 Abs. 2 StGB nach dem Delikt mit dem höchsten Strafrahmen richtet, hier also dem BtMG Verstoß.

In Anbetracht der einschlägigen Vorstrafe, der großen Menge eingeführter Drogen und der anschließenden Verfolgungsjagd halte ich hier eine Strafe von mind. 2 Jahren Freiheitsstrafe durchaus für angebracht und auch nicht unwahrscheinlich.

clemensw  10.08.2016, 21:01

Ja, so einigermaßen vollständig, aber ich sehe hier wegen nicht geringer Menge und Einfuhr eher BtMG §30ff. als einschlägig an.

uni1234  10.08.2016, 21:05
@clemensw

jo hast Recht! und den von dir aufgeführten 315c hab ich leider vergessen. kack straßenverkehrsdelikte...

clemensw  10.08.2016, 22:48
@uni1234

Yep, aber wir sind ja auch keine Staatsanwälte - die ziehen vielleicht sogar noch mehr "aus dem Ärmel".

amydeey 
Beitragsersteller
 10.08.2016, 20:29

Vielen dank!

Für die 2 KG dürfte es wohl 3 bis 4 Jahre geben. Dazu Führerscheinentzug vermutlich auf ewig, da eine schwierige MPU verlangt wird.

haft

aber die 2kg sind entscheidend, der rest ist eher unwichtig

mit viel glück bekommt er vielleicht noch bewährung, sie können ihm ja keinen verkauf nachweisen

bis jetzt, aber da geht bestimmt noch was, die meisten reiten sich selber rein

Wippich  10.08.2016, 20:48

Bei zwei Kilo was soll das anderes sein als verkauf.

Nettozahler  10.08.2016, 20:51
@Wippich

wir sind aber nicht in china hier

hier müssen sie dir verkauf nachweisen, es reicht nicht, dass du es hättest verkaufen können

user8787  11.08.2016, 03:28
@Nettozahler

2kg "Eigenbedarf"?  ( wobei die Def. schon unstritten ist ) 

Den Richter der das schluckt möchte ich pers. kennenlernen. 

Havenari  11.08.2016, 15:42
@Nettozahler

Da schon der Besitz von Btm strafbar ist, erübrigt es sich, den Verkauf nachzuweisen.

es ist schon seltsam, bei solchen "Gurken" waren es immer der Freund, eine Bekannte, ein Kollege usw. Ist schon merkwürdig.

Jaja, immer diese "Kollegen" - wobei ich die Geschichte sowieso nicht glaube, da keine News dazu zu finden sind.

Aber nehmen wir trotzdem mal an, das wäre wahr und Du willst hier nicht nur sinnfreie Fragen stellen...

Bei 2kg Marihuana liegt auf jeden Fall eine "nicht geringe Menge" vor, wodurch sich die Strafe deutlich erhöht.

Nach BtMG §30 Abs. 1 Ziffer 4 wären wir schon mal bei einer Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren.

Sollte er zusätzlich noch so dumm gewesen sein, eine Waffe mitzuführen, dann alternativ BtMG §30a Absatz 2 Ziffer 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren.

Dazu kommen noch die von "uni1234" aufgezählten anderen Delikte sowie bei der bei einer Flucht zu erwartenden Fahrweise voraussichtlich noch Gefährdung des Straßenverkehrs nach StGB §315c.

Kurz: Mit einer Bewährungsstrafe ist nicht mehr zu rechnen, eher mit 3-10 Jahren Haft.

amydeey 
Beitragsersteller
 10.08.2016, 21:33

Doch gibt news von, 21jähriger wuppertaler in Mönchengladbach aufgegriffen , und danke! 

user8787  10.08.2016, 23:04
@amydeey

2 kg müssen erstmal verstaut werden. Wurden die nicht gepresst ist Platz nötig. Auch der Geruch ist nicht ohne....ich überlege noch ob ich das einem Laien zutraue. 

Sowas ohne Führerschein durchzuziehen ist schon arg blöde.....

Komische Leute kennst du.*smile

amydeey 
Beitragsersteller
 11.08.2016, 10:21
@user8787

Egal ob mit  oder ohne Führerschein, die ganze  Aktion ist bzw war bescheuert, und ja mit solchen Leuten, in dem Fall nur er, bin ich leider aufgewachsen, also quasi schon sowas wie Familie 😏