Folgen für Btm, Fahrer flucht, fahren ohne Führerschein...?
Hallo, ich hab da mal eine frage und zwar ein kollege von mir wurde nach der grenze holland mit über 2 kilo Marihuana so im wert von 12000€ erwischt, ist statt wie gefordet anzuhalten, einfach weiter gefahren, hat dabei ein auto stark beschädigt und eins leicht, hat auch einen Polizei wagen beschädigt bei seiner flucht, hatte bei der fahrt auch keinen Führerschein, also er besitzt nicht mal einen. Dazu kommt dass er schonmal mit Marihuana (geringe Menge) erwischt wurde. Und jetzt wollte ich mal fragen ob jemand weiß was da so ungefähr auf ihn zukommt. Danke schonmal im vorraus. :-)
5 Antworten
Als einschlägige Straftatbestände kommen hier in Betracht:
- Einfuhr von Btm, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG: Bis zu 5 Jahre (in einem besonders schweren Fall sogar bis zu 15 Jahre)
- "Schwere" Sachbeschädigung, § 305a StGB: Bis zu 5 Jahre
- Unfallflucht, § 142 StGB: Bis zu 3 Jahre
Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG: Bis zu 1 Jahr
Diese wurden durch eine Handlung begangen, sodass sich die Strafe gem. § 52 Abs. 2 StGB nach dem Delikt mit dem höchsten Strafrahmen richtet, hier also dem BtMG Verstoß.
In Anbetracht der einschlägigen Vorstrafe, der großen Menge eingeführter Drogen und der anschließenden Verfolgungsjagd halte ich hier eine Strafe von mind. 2 Jahren Freiheitsstrafe durchaus für angebracht und auch nicht unwahrscheinlich.
Vielen dank!
Für die 2 KG dürfte es wohl 3 bis 4 Jahre geben. Dazu Führerscheinentzug vermutlich auf ewig, da eine schwierige MPU verlangt wird.
haft
aber die 2kg sind entscheidend, der rest ist eher unwichtig
mit viel glück bekommt er vielleicht noch bewährung, sie können ihm ja keinen verkauf nachweisen
bis jetzt, aber da geht bestimmt noch was, die meisten reiten sich selber rein
Bei zwei Kilo was soll das anderes sein als verkauf.
wir sind aber nicht in china hier
hier müssen sie dir verkauf nachweisen, es reicht nicht, dass du es hättest verkaufen können
2kg "Eigenbedarf"? ( wobei die Def. schon unstritten ist )
Den Richter der das schluckt möchte ich pers. kennenlernen.
Da schon der Besitz von Btm strafbar ist, erübrigt es sich, den Verkauf nachzuweisen.
es ist schon seltsam, bei solchen "Gurken" waren es immer der Freund, eine Bekannte, ein Kollege usw. Ist schon merkwürdig.
Jaja, immer diese "Kollegen" - wobei ich die Geschichte sowieso nicht glaube, da keine News dazu zu finden sind.
Aber nehmen wir trotzdem mal an, das wäre wahr und Du willst hier nicht nur sinnfreie Fragen stellen...
Bei 2kg Marihuana liegt auf jeden Fall eine "nicht geringe Menge" vor, wodurch sich die Strafe deutlich erhöht.
Nach BtMG §30 Abs. 1 Ziffer 4 wären wir schon mal bei einer Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren.
Sollte er zusätzlich noch so dumm gewesen sein, eine Waffe mitzuführen, dann alternativ BtMG §30a Absatz 2 Ziffer 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren.
Dazu kommen noch die von "uni1234" aufgezählten anderen Delikte sowie bei der bei einer Flucht zu erwartenden Fahrweise voraussichtlich noch Gefährdung des Straßenverkehrs nach StGB §315c.
Kurz: Mit einer Bewährungsstrafe ist nicht mehr zu rechnen, eher mit 3-10 Jahren Haft.
Doch gibt news von, 21jähriger wuppertaler in Mönchengladbach aufgegriffen , und danke!
2 kg müssen erstmal verstaut werden. Wurden die nicht gepresst ist Platz nötig. Auch der Geruch ist nicht ohne....ich überlege noch ob ich das einem Laien zutraue.
Sowas ohne Führerschein durchzuziehen ist schon arg blöde.....
Komische Leute kennst du.*smile
Egal ob mit oder ohne Führerschein, die ganze Aktion ist bzw war bescheuert, und ja mit solchen Leuten, in dem Fall nur er, bin ich leider aufgewachsen, also quasi schon sowas wie Familie 😏
Ja, so einigermaßen vollständig, aber ich sehe hier wegen nicht geringer Menge und Einfuhr eher BtMG §30ff. als einschlägig an.