Kann ich mich aus Mietvertrag streichen lassen
Hallo an alle, ich habe mich von meinem Lebensgefärten getrennt und wollte nun wissen ob und wie ich mich aus dem gemeinsamen Mietvertrag streichenlassen kann. Wir sind beide als Haubtmieter eingetragen. Ich bin bereits ausgezogen. Gibt es da dann auch eine Kündigungsfrist? Ich wünsche allen ein Gutes Neues Jahr und bedanke mich im Vorraus.
8 Antworten
Der Mietvertrag muss gekündigt werden.
Haben beide Partner den Vertrag unterschrieben, sind sie bei der Beendigung der Lebensgemeinschaft wechselseitig verpflichtet, an der Kündigung des Mietvertrages mitzuwirken (OLG Köln WM 99, 521; KG Berlin WM 92, 323; LG Karlsruhe WM 96, 146). Im Anschluss an eine solche Kündigung ist der Vermieter nicht verpflichtet, mit einem der beiden einen neuen Mietvertrag abzuschließen.
Ist eine Kündigung wegen der Befristung des Mietverhältnisses zunächst nicht möglich und behält einer von beiden die Wohnung, während der andere auszieht, kann dieser verlangen, von Mietzinsforderungen des Vermieters freigestellt zu werden (OLG Düsseldorf WM 98, 413).
Hm, DH. Das wusste ich nicht.
Einfach sich aus dem Mietvertrag streichen lassen geht nicht.
Es gibt 2 Möglichkeiten für Dich aus dem Vertrag zu kommen.
a)
Ihr kündigt beide den Vertrag und Dein Ex-Lebensgefährte schließt mit dem Vermieter, sofern dieser möchte, einen neuen Mietvertrag ab.
Die Zustimmung Deines Ex-Lebensgefährten zur Kündigung kannst Du notfalls einklagen.
b)
Deine Entlassung aus dem Vertrag und die Fortsetzung mit Deinem EX-Lebensgefährten als alleinigen Hauptmieter.
Hier müssen alle am Vertrag beteiligten Parteien (Mieter und Vermieter) zustimmen.
Redet erstmmal miteinander und dann mit dem Vermieter, ob er auch einen Mietvertrag allein mit deinem Lebensgefährten machen würde. Will er das nicht, müsst ihr gemeinsam kündigen.
Das sollte sicher gehen. Spreche dazu den Vermieter oder gar die Verwaltung an um einen Termin zu bekommen.
Unfug! In Absprache mit dem Vermieter geht das ...
"In Absprache mit dem Vermieter geht das ..." ... und Zustimmung des anderen Hauptmieters
Ja, das ist ja klaro, das der andere Mieter und Vermieter auch zustimmen muss!
Der Vermieter kann, muß aber nicht. Die Zustimmung des anderen Mieters hingegen kann eingeklagt werden.
Gemeinsam geschlossene Verträge können nur gemeinsam gekündigt werden. Du bist auf die Kulanz des Vermieters angewiesen, wenn der Vertrag weiterlaufen soll, du aber aus den Pflichten entlassen werden möchtest - bloß, welcher Vermieter tut das schon ohne Anreiz? Immerhin kann er seine Miete momentan wahlweise von einem von euch einklagen, und dich zu entlassen würde bedeuten, dass er sie nur noch bei deinem Ex holen kann.
Man kann sich nicht einfach aus dem Mietvertrag "streichen" lassen.