Ist eine WhatsApp-Nachricht, vor Gericht etc. gültig?
Hallo, mein Mitbewohner hat mir in einem Streit, über WhatsApp, geschrieben, dass ich während der Kündigungsfrist ausziehen soll und er bereit ist, die letzten Monate alleine Miete zu bezahlen. Ich wollte nun ein Schreiben aufsetzen, was beinhaltete, dass er damit einverstanden ist, dass ich ausziehe und er alleine Miete zahlt. Nun hat er seine Meinung geändert und hat mich kurz vor einer Mietvertragunterzeichnung darauf hingewiesen, dass er den Bescheid nicht unterschreiben wird und nicht alleine Miete zahlen kann. Reicht denn seine WhatsApp Nachricht als Einverständnis, oder muss er wirklich erst die Bescheinigung unterschreiben? Wir sind beide als Mieter eingetragen und somit ist keiner von uns beiden als Untermieter etc. niedergeschrieben.
Über ernsthafte und ratsame Antworten würde ich mich sehr freuen.
5 Antworten
Wir sind beide als Mieter eingetragen
Dann haftet Ihr auch weiter gemeinsam dem Vermieter gegenüber.
Inwiefern Vereinbarungen via elektronischer Kommunikation wirksam sind kann nur ein Gericht klären.
Reicht denn seine WhatsApp Nachricht als Einverständnis,
oder muss er wirklich erst die Bescheinigung unterschreiben?
Das reicht nicht aus und es kann nur gemeinsam gekündigt werden.
Das ist genau dein Problem. Eine solche Vereinbarung bedarf der Schriftform. Man sagt schon schnell mal was. Das gleiche gilt für eine rudimentäre Textnachricht.
Nein ein Whatsapp Nachricht reicht nicht . Dafür gibt es 100 Gründe . Mann kann sich auch leicht rausreden.
vergiß es einfach und einigt euch richtig.
Siehe §286 ZPO. Das sollte reichen um diese Diskussion zu beenden.
Jura Ersti? Und absolut keine Ahnung von der Schriftfrom?
oookay, also ich schreibe dir hier, dass ich dir morgen 10.000€ überweisen werde, ohne Gegenleistung. Bitte verklag mich auf dieses Geld.
Das ist Unfug, WhatsApp-Nachrichten sind verkörperte Willenserklärungen, zählen genauso wie aufgenommene Telefongespräche als Beweismittel. Natürlich kann man sowas als Beweis vorlegen, wär auch irgendwie unlogisch wenn nicht.
Vorlegen als Beweis sicher.
Ob es aber als solcher gilt/anerkannt wird ist sehr fraglich.
Das ist Unfug, WhatsApp-Nachrichten sind verkörperte Willenserklärungen, zählen genauso wie aufgenommene Telefongespräche als Beweismittel.
1. Steht wo bzw. gebe uns Urteile dazu.
Selbst wenn es Urteile gibt, sind es kleine Gerichte und da wird manchmal unterschiedlich behandelt.
2. Mitgeschnittene Telefongespräche werden nur zugelassen, wenn die Person in Kenntnis über den Mitschnitt gesetzt wurde, dazu gibt es diverse Urteile!
dann nenn mir ein paar Gründe, ich bin sehr gespannt warum alle Nachrichten in digitaler Form nicht als Beweis gelten sollen.
Er kann angeben das jemand sein handy während er geschlafen , dir geschrieben hat um ihn zu schaden. Oder er war besofffen bzw. nicht in der lage klar zu entscheiden.
Oder du hast ihn erpresst das er es schreibt.
Keiner hat gesagt das solche Nachrichten kein Beweis sind, doch in dein Fall ist es schwer durch zukriegen .
Was für ein Quatsch. Wieso sollte sie der Schriftform bedürfen?