Kann ich meiner Putzfrau eine Änderungskündigung erteilen?
Da meine Frau und unsere drei Kinder ausgezogen sind, besteht für mich kein Bedarf mehr, dass meine private Putzfrau jeden Tag 5 Stunden in meinem Haus arbeitet. Ich würde sie nur noch an einem Tag für 5 Stunden benötigen. Da sie bei mir privat angestellt ist und nicht über meine Firma beschäftigt ist, frage ich mich jetzt, ob ich ihr diese Anderungskündigung aussprechen darf und welche Frist ich einhalten muss. Ich möchte dazu nicht unseren Firmenanwalt fragen, den geht mein Privatleben nämlich nichts an. In ihrem Arbeitsvertrag steht nur die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen, die ja für sie gilt.
3 Antworten
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Hier kannst du mehr lesen.
Auch eine Änderungskündigung ist eine Kündigung - ich sehe da keinen Unterschied. Du kannst aber mit ihr reden und wenn sie einverstanden ist, dann könnt ihr einen Änderungsvertrag ab dem Zeitpunkt machen, mit dem sie einverstanden ist.
Bei einer Änderungskündigung gelten die gleichen Fristen wie bei einer "Beendigungskündigung". In diesem Fall also die vier Wochen (wahrscheinlich nach § 622 BGB zum 15. oder Ende eines Monats)
Für eine Änderungskündigung gilt natürlich die gleiche Frist.
Das ist in dem Fall ja eine "betriebsbedingte" Kündigung. Dein Haushalt hat ja jetzt weniger "Dreckmacher"
Es freut mich zu hören, dass überhaupt eine Kündigung bzw. Änderungskündigung möglich ist.