Minijob kündigen, noch nichts unterschrieben

3 Antworten

Ein Vertrag kommt durch beiderseitige Zustimmung zustande.

Zustimmung der Firma liegt vor, sie haben dich zur Arbeit geholt. Und deine Zustimmung liegt konkludent vor, denn du hast dort gearbetiet...also liegt bereits ein mündlicher Vertrag nach dem BGB vor.

Streng genommen kann dieser nur SCHRIFTLICH gekündigt werden. Zu den Fisten sagt das BGB:

 Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Was du machen kannst, ist beim Chef vorspürechen und ihm sagen, dass dir der Job gar nicht liegt und du lieber gleich gehen willst. Dann wird er dir im Gegenzug den einen Tag als unbezahlte Probearbeit "anrechnen"...heisst, du bekommst also auch nix für die geleistete Arbeit.

Ich würde aber wenigstens versuchen, 2 Wochen durch zu halten... oder läufst du immer gleich beim allerersten Problem davon?

Regle es lieber dort! Ruf an und sag denen die Wahrheit! Liebe Grüsse Kebablove

Ein Arbeitsvetrag hat nur Gültigkeit, wenn er von beiden Parteien unterschrieben wurde. Ich würde anrufen und sagen, dass du nicht mehr kommst. Den gestrigen Arbeitstag sollten sie als Probearbeitstag bewerten. Man möchte dir deine Unterlagen bitte zusenden.