Arbeitslos trotz Zusage?
Also, ich habe mich bei einer anderen Firma beworben und eine Zusage erhalten, auch wenn ich nur zweite wahl war, weil einer der Kandiaten sich nicht gemeldet hatte. Die Firma meinte ich könne erst den neues Arbeitsvertrag unterschreiben, wenn mein alter Arbeitsvertrag ausgeaufen sei. Somit hab ich bei meiner alten Firma gekündigt und habe jetzt eine Kündigungsfrist bis zum 31.01.13. Nur jetzt hat sich zwischenzeitlich die neue Firma gemeldet und gesagt das sie doch kein bedarf mehr an mir haben, da sich der andere Kandidat nun doch gemeldet hat.
Nur was soll ich jetzt nun machen, jetzt hab ich schon gekündigt und würde dann ja 3 Monate kein Arbeitslosengeld bekommen, da ich ja selber gekündigt habe.
Können die einfachso ihr Angebot zur Arbeitsvertragsunterschreibung zurückziehen?
Oder kann ich da vieleicht irgendwie was mit dem Arbeitsamt händeln, das ich doch keine sperre bekomme?
7 Antworten
Nur wenn Du nachweisen kannst (Zeuge, eMail), dass die andere Firma Dir eine Zusage gegeben, in Dir die berechtigte Erwartung geweckt hat, die neue Stelle tatsächlich zu erhalten, und Dich zur vorzeitigen (vor Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrages) Kündigung Deines alten Arbeitsverhältnisses gedrängt hat, hast Du die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche (Verdienstausfalle, eventuelle Sperre wegen Eigenkündigung) gegen diese andere Firma zu stellen.
Es gibt dazu wohl entsprechende oberinstanzliche Gerichtsentscheidungen; das wäre dann allerdings für genauere Beratung und Hilfe ein Fall für einen ausgewiesenen Arbeitsrechtler.
Der oben genannte Nachweis sollte es auch möglich machen - sollte es tatsächlich zur Arbeitslosigkeit bei Dir kommen - , eine Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld zu vermeiden; das läuft aber nur über einen engen Kontakt zum Betreuer in der Arbeitsagentur.
Um diese unangenehme Situation erst gar nicht entstehen zu lassen, wäre eine schriftliche Einstellungsbestätigung nötig gewesen. Damit hättest du die Sperre beim Arbeitsamt umgehen können.
Nun bleibt dir nur übrig, entweder in den sauren Apfel zu beißen und weiter nach einem neuen Job zu suchen, oder aber, deinen Noch-Arbeitgeber zu fragen, ob du bleiben kannst. Eine Kündigung kannst du ja zurücknehmen. Allerdings muß dein Arbeitgeber dir daraufhin nicht deinen Arbeitsplatz erhalten, er kann aber.
Ups. Das ist ja ganz schön dumm gelaufen,.
Soviel ich weiss gibt es aber keinen Grund, einen neuen Arbeitsvertrag nicht unterschreiben zu können, weil noch ein alter besteht. Im Gegenteil ich glaub sogar dass das normal ist. Sonst passiert ja genau das, was dir passiert ist.
Ruf doch mal beim Arbeitsamt an und lass dich beraten. Vielleicht kannst du ja sogar iwi rechtlich dagegen angehn.
Ne andere Möglichkeit ist vielleicht, dass du deine Kündigung zurücknehmen kannst. Red doch mal mit deinem Vorgesetzten. Vielleicht hat er ja Verständnis. Im schlimmsten Fall sagt er nein, da hast du dann aber auch nicht mehr verloren als eh schon,
Zuerst, ich würde mit der alten Firma reden, ob die dich wieder einstellen.
Bei solchen Sachen niemals vorher kündigen, bevor ich nicht eine Schriftliches Bestätigung habe, das ich eingesteltl werde, bzw der Arbeitsvertrag unterschrieben ist.
Das Arbeitsam wird dies nicht weiter interessieren, eventuell sind sie aber kulant, wenn du irgendwelche Schriftverkehr von der Firma vorzeigst.
Wenn du dich auf so eine vage Aussage verlässt, und kündigst, hast du ein Problem. Selbstverständlich hättest du den Vertrag unterschreiben können, dann hättest du jetzt etwas in der Hand und könntest Schadensersatz verlangen. So musst du jetzt der Arbeitsagentur erklären, wieso du selbst gekündigt hast.