Kann ich meinen Schulleiter wegen Beleidigung anzeigen?

14 Antworten

und ich habe ihn wie immer ganz normal angeguckt

Wie guckst Du denn ganz normal? Manche reißen ja dabei die Augen weit auf oder der Mund bleibt ihnen offen stehen. Da kann es durchaus sein, daß man sie versehentlich mit einem Deppen verwechselt.

Natürlich kannst du das machen.

Hilfreich wären Zeugen.

Ja, das hast Du.

Was sagen denn Deine Eltern dazu?

Wenn das ein Rektor zu meinen Kindern gesagt hätte, stünde ich am nächsten Morgen beim Schulamt auf der Matte.

turalo  06.12.2019, 12:43

Je nach Alter meines Kindes hätte ich mich zurück gehalten. Schon gar nicht hätte ich das Schulamt "alarmiert", ich glaube auch kaum, dass man sich dort um so etwas kümmert.

Da geraucht wurde, wird es wohl keine Grundschulklasse mehr gewesen sein, also hätte ich erst einmal gar nichts gemacht. Auf dem nächsten Elternsprechtag hätte ich das Thema zur Sprache gebracht, sonst nix

Menuett  06.12.2019, 14:32
@turalo

Nö. Ein Schulleiter hat eine Vorbildfunktion sich entsprechend zu benehmen.

Wenn er das bei Teenagern nicht schafft, hat er den falschen Beruf.

Ja, du kannst ihn theoretisch anzeigen.

Wieso hast du ihn nicht direkt zur Rede gestellt, "Wieso nennen Sie mich Depp? Was soll das?"?

Da hätte der ganz schön lustig geschaut.

TarikX03 
Beitragsersteller
 06.12.2019, 13:19

Hab ihn gefragt warum er mich denn jetzt beleidigen würde

Es kam keine Antwort😂

blackforestlady  07.12.2019, 05:39
@TarikX03

Ihr Schüler seid ganz schön frech und respektlos. Das andere erspare ich mir. Du musst noch so einiges dazu lernen, aber das kommt noch. Dann wirst Du Dich für Dein heutige Verhalten schämen. Ab hetzt beginnt eine Lernphase, Du bist volljährig und da bist für alles verantwortlich.

Hallo heute hatten wir ein Fall in der Klasse das geraucht wurde 
Gesetzliche Grundlagen

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen generell in der Öffentlichkeit nicht rauchen. Das ergibt sich aus § 10 Jugendschutzgesetz.

In den vergangenen Jahren haben die einzelnen Bundesländer Nichtraucher-Schutzgesetze erlassen. Diese Gesetze sehen unter anderem ein Rauchverbot an Schulen und Bildungseinrichtungen vor (z. B. § 2 Abs. 1 Nr. 4a NRauSchG SH). Ein Verstoß gegen das Rauchverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Rechne auch nicht damit, dass diese Gesetze einmal für verfassungswidrig erklärt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat schon mehrfach entschieden, dass Einschränkungen in der freien Entfaltung der Persönlichkeit durch Rauchverbote zum Schutz der Gesundheit der übrigen Betroffenen hinzunehmen sind.

Das Rauchverbot wurde auch in den Schulgesetzen der Länder umgesetzt. So regelt § 4 Abs. 10 SchulG SH das Rauch- und Alkoholverbot für alle Schulen des Landes. Es gilt im Schulgebäude selbst und auf dem gesamten Schulgelände und erstreckt sich auch auf schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes.

Im Rahmen des Bildungsauftrags soll die Schule nämlich vorbildhaft dazu beitragen, die Schüler zu einer Lebensführung ohne Abhängigkeit von Suchtmitteln zu befähigen. Daher werden Suchtmittel nicht nur im Unterricht besprochen. Auch auf dem Schulgelände wird für ein Schülerleben ohne Suchtmittel gesorgt.

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/schulstrafen/rauchverbot-an-schulen

Keine Vorbilder für die jüngeren ihr als zehnte Klasse. Erst mal an die eigene Nase fassen.

Dann schrie er zu mir“Was glotzt du, du depp?

Dann hast Du wohl provozierend geschaut und daher die Reaktion des Rektors.

Schon mal daran gedacht das man sich in dem Alter wie ein Erwachsener benehmen kann und sich dementsprechend verhält. Lernt man von den Eltern und fürs Leben.

Man kann so vieles, aber ob Du Dich nicht lächerlich dabei machst, ist Dein eigenes Risiko.