fristlose Kündigung nach Schubsen eines Kollegen

7 Antworten

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Dieser Vorgang gehört zu den Sachverhalten, die nicht so einfach beantwortet werden können.

Grundlage für eine Kündigung ist das "ultima ratio-Prinzip", das heißt, dass es keine andere Möglichkeit gibt, die Probleme zu beseitigen. Dazu müsste man das sonstige Verhalten des Betroffenen kennen und die Mitschuld, die der Provozierer zu tragen hat.

War der Betroffene ansonsten immer vorbildlich im Betrieb, dann könnte man annehmen, dass ihm mit einer Abmahnung ausreichend gedient ist.

Ist dagegen der Provozierer schon mehrfach derart aufgefallen, dann könnte man unterstellen dass das Problem eher bei ihm liegt und gar nicht beseitigt ist, wenn man den Anderen kündigt.

Zudem ist der ansonsten übliche Umgangston und die Umgebung zu berücksichtigen. Eine Schubserei in den Räumen einer Bank vor den Kunden ist sicher anders zu bewerten als auf einer Baustelle, wo es eh unter Umständen rauer zugeht. Und es kommt natürlich darauf an, wie heftig diese Schubserei war.

Kündigen kann man natürlich im Fall einer körperlichen Attacke durchaus. Aber ein Arbeitsgericht würde sich die Sache im Falle einer Klage sicher mal genauer ansehen und unter bestimmten Umständen kann ich mir vorstellen, dass die Kündigung für nicht rechtmäßig erachtet werden könnte.

Ja, kann er. Tätlichkeiten am Arbeitsplatz ziehen in den meisten Fällen die Kündigung nach sich.

Hier wäre das Fingerspitzengefühl des Arbeitgebers gefragt.Er müsste beide Seiten und eventuelle Zeugen anhören,und erst danach entscheiden.In diesem speziellen Fall hätten beide Beteiligten eine Abmahnung verdient,aber eine fristlose Kündigung wäre m.E. nicht gerechtfertigt.

es ist ein tätlicher angriff daher natürlich ein grund für eine fristlose kündigung.

kirchheimer 
Beitragsersteller
 16.04.2012, 13:18

Hallo, Danke für die Antwort obwohl er dermassen provoziert wurde? trifft den Beleidiger nicht auch eine Mitschuld

lenzing42  16.04.2012, 13:33
@kirchheimer

@kirchheimer: Du siehst das richtig,den "Beleidiger" trifft eine Mitschuld.