Hausfriedensbruch - darf ich selbst Person aus meiner Wohnung entfernen?
Ist villeicht mal 2 - 3 stunden her: Vorab ich wohne mit meiner partnerin und ihrem 15jährigen sohn in einer mietwohnung. Ich liege im Bett und mache gerade ein schläfchen meine partnerin liegt neben mir. Plötzlich werde ich wach und sehe noch wie ihre tochter (19 jahre verheiratet , welche nicht in dieser wohnung wohnt und bereits hausverbot hat) bei uns durch das zimmer schleicht. Ich natürlich in einer sekunde hellwach gewesen und meine partnerin geweckt. Als ich in das zimmer des sohnes rübergehe und den unerwünschten gast über 10 mal auffordere zu gehen musste ich mir nur freche kommentare und beleidigungen anhören und das sie ihren bruder besuchen kann wann und sooft sie will also nahm ich sie nach weiteren aufforderungen die wohnung zu verlassen unter den armen und wollte sie hinausgeleiten (keine gewaltanwendung meinerseits) als sie mich wegschubste und mich beleidigte ich zitiere "Du fasst mich nicht an du ar***". Daraufhin rief ich die polizei sie traf ein kurz nachdem die tochter die wohnung verlassen hatte und im hausflur stand.Meine Partnerin und ich erstatteten anzeige wegen hausfriedensbruch sowie der beleidigung. Und jetzt der hammer kommt doch später glatt eine sms ich zitiere: "Dein freund bekommt von mir auch eine anzeige denn jetzt wo der schockzustand nachgelassen hat habe ich voll schmerzen und nicht nur so bisschen sitze gerade beim arzt"
Jetzt meine frage kann die damit durchkommen? Ich habe schließlich das hausrecht und ich habe sie weder verletzt noch sonstwas, ich habe sie mehrmals gebeten zu gehen, habe ihr mit der polizei gedroht und sie dann ohne gewaltanwendung rausbringen wollen. Kommt die mit der behauptung durch ich hätte sie verletzt und wenn ja was kommt da auf mich zu?
13 Antworten
Die Sache landet vermutlich bei der Schiedsperson. Sich gegenseitig anzuzeigen, wo soll das enden? Der Streit sollte moderiert werden, eben von der Schiedsperson. Die Polizei kennt sich damit aus.
Der Sohn deiner Partnerin wohnt auch da - und hat auch ein Recht darauf, Besucher zu empfangen! In so einem Fall brauchst du schon gute Gründe für ein Hausverbot, jemanden nicht leiden zu können, reicht jedenfalls nicht aus.
Ich gehe schon davon aus, dass mehr dahintersteckt, aber das ist eure Sachen. Jemanden anzufassen, der das nicht möchte, ist aber eindeutig eine Grenzüberschreitung - Belästigung, Nötigung, Körperverletzung, und nicht so ohne weiteres erlaubt. Wie willst du jemanden ohne Gewalt "führen", wenn die betreffende Person stehenbleiben will? Das geht nicht! Gewalt muss nicht heißen, jemanden körperlich zu verletzen, es genügt, jemanden zu etwas zu zwingen - hättest du ihr eine Waffe vors Gesicht gehalten, wäre ihr davon alleine ja auch nichts passiert...
Also stellt einfach mal ein paar Dinge klar - wenn ihr berechtigte Gründe habt, dass sie die Wohnung nicht betreten darf - macht das fest! Per Gerichtsbeschluss oder sonstwie. Aber deinem "Stiefsohn" den Umgang mit der Schwester zu verbieten, wird doch eher schwierig werden...
PS: Sorry, dass sie dich um deine wohlverdiente "...Ruhe...(?)" gebracht hat...
"Der Sohn deiner Partnerin wohnt auch da"
der 15 jährige Sohn lebt bei der Mutter und derem Lebensgefährten; woraus schließt du daraus ein Recht über Besuch zu bestimmen?
" Jemanden anzufassen, der das nicht möchte, ist aber eindeutig eine Grenzüberschreitung "
richtig - genauso wie sich einem Hausverbot zu widersetzen.
"Wie willst du jemanden ohne Gewalt "führen", wenn die betreffende Person stehenbleiben will? Das geht nicht! "
richtig, ist aber auch nicht nötig. Man darf das Hausrecht durchaus auch mit Gewalt (im angemessenen Rahmen) ausüben. Ansonsten würde das ja auch im einre konkreten Situation relativ wenig SInn machen.
Sie versucht uns zu kontrollieren, hat überall ihre nase drinnen, leiht sich geld von MIR für die "miete" und haut es dann für partys raus, sie meldet sich WERKTAGS um halb 3 uhr früh total besoffen das sie von iwo abgeholt werden möchte...
reicht das als gründe? ich denke schon!
Das kommt drauf an was sie für Verletzungen hat und ob man nachweisen kann das sie sich diese eventuell selbst beigebracht hat . Wichtig ist das Du alle Schlösser erneuerst damit sowas nicht noch mal vorkommt.
Hallo
das was sie getan hat ist natürlich nicht in Ordnung, dein Verhalten... naja, du hättest sie tatsächlich nicht anfassen sollen, solange sie dich nicht angreift (was evtl der Fall war aber nu ja nicht übertreiben)
Egal nu is es passiert, deine Partnerin hat gesehen wie du sie hinaus geleitet hast und kann somit bestätigen das sie nicht Verletzt wurde... der Arzt wird bei ihr nichts finden, somit hat sie keine Handhabe gegen dich!
Du hast Hausrecht, absolut richtig! Wenn sie ihren Bruder sehen will kann sie das mit dir/euch abstimmen (solltest du auch nicht ablehnen) bzw ihn zu ihr bringen!
Das sie durch euer Zimmer schleicht ist der Hammer....
Gruß
Es ist bereits alles geregelt gewesen, will sie ihren bruder sehen oder er sie dann bringen wir ihn zu ihr und ihrem mann aber diese aktion von ihr war reine dickköpfigkeit denn sie denkt immer noch sie wäre das prinzesschen und alle müssten springen wenn sie schreit
Ist klar, dass die sich wehrt oder? Lasst es auf euch zukommen. Vielleicht droht die nur. Ihr habt ja die Anzeige gemacht und damit die nicht in die Bredouille kommt, macht sie eine Gegenanzeige. Es kommt bei beidem nicht viel rum, außer Stress, Ärger usw. Immerhin hast du ja genug Zeugen und das ist Gold wert.
Keine Sorge! Ihr habt das Hausrecht und sie hat keine Zeugen,dies natuerlich nur wenn Deine Frau zu Dir haelt und dementsprechend aussagt.Einen nichteingeladenen und unerwuenschten Gast, kannst Du bei Weigerung, immer mit sanfter Gewalt aus Dener Wohnung oder Deinem Haus herauskomplimetieren.Wenn er/sie Dich dabei angreift dann kannst Du im gleichen Masse auch grob werden.
Yanko B.
"Der Sohn deiner Partnerin wohnt auch da - und hat auch ein Recht darauf, Besucher zu empfangen! In so einem Fall brauchst du schon gute Gründe für ein Hausverbot, jemanden nicht leiden zu können, reicht jedenfalls nicht aus."
Der minderjährige Sohn hat ja wohl kaum den Mietvertrag abgeschlossen. Insofern dürfte er auch nur bedingt über das Hausrecht verfügen können - jedenfalls weniger als die Mieter. Und von denen ist ja nun mal ein eindeutiges Hausverbot ausgesprochen worden.