schulverweis wegen schlechtem verhalten?!
Heey also es geht darum meine freundin ist sitzen geblieben und ist 14 und in meiner klasse (klasse 7 ) also es geht darum ..ihr wurde von meiner deutsch lehrerin das handy abgenommen und sie wollte sich ihr handy nach der schule wieder holen also vom schulleiter aber der wollte es ihr nicht geben weil er ihr es schonmal wieder gegeben hat und dann haben die heftig diskutiert weil sie dich das nicht gefallen lassen wollte und hat gesagt sie will es wieder .. irgendwann hat der schulleiter gesagt du bist von der schule verwiesen und sie sollte am nächsten tag mit ihrer mutter kommen und als sie beim schulleiter waren meint er sie raus zuschmeißen weil sie frech zu denn lehrern ist und die lehrer auch im lehrerzimmer drüber reden das sie immer redet und frech im unterricht ist blabla .. und meine frage ist darf er das überhaupt wegen schlechtem verhalten sie von der schule schmeißen ?
DANKE!!!!!!-
7 Antworten
Ein Rausschmiss ist schon etwas komplizierter wie ein Schulverweis für 2-3 Tage. Von der Schule verweisen kann jeder Schulleiter nach eigenem ermessen, jedoch von der Schule zu werfen ist etwas anderes. Da müssen bestimmte Punkte erfüllt werden vom Schüler damit er das kann. Außerdem muss er glaube die (ich sag jetzt mal) "Erlaubnis" haben vom Schulministerium?? Oder ich glaube etwas darunter gestelltesm, dass es wirklich so und so zugegangen ist und der Rauswurf auch rechtens ist. Hoffe ich konnte dir helfen.
LG sabseholmes
Ja natürlich darf er das. Wenn deine Freundin sich nicht zu benehmen weiß wie es sich gehört, darf er sie auch der Schule verweisen.
Ein Fehler hat sie ja wohl mindestens schon gemacht. Sie hat mit dem Handy im Unterricht rumgespielt , oder etwa nicht ? Und frech geworden ist sie außerdem . Da wird sich Mutti morgen schön was anhören dürfen.
klar dar er sie der Schule verweisen. Ist auch wichtig für sie zu lernen das es im Leben Grenzen und Regeln gibt an denen man sich halten muss, egal wie man über die denkt.
Klar darf er das. Wer sich nicht benehmen kann, der muss halt auch mit den Konsequenzen leben können.. Ist für sie vielleicht "unfair", aber es ist auch nicht fair, wenn sie den Lehrern das Leben schwer macht, sich nicht an die Regeln hält usw. Es gibt auch Schüler, welche zur Schule gehen, um etwas zu lernen und da nervt so ein kindisches Verhalten tierisch..
DH !
Nein, ganz so einfach ist das nicht, insbesondere, da mit 14 Jahren noch Schulpflicht besteht.
Einen zeitweiligen Schulausschluß kann die Schulleitung verhängen, aber die Verweisung von der Schule ist Sache der Schulbehörde.
generell denk ich ja - wäre es nur die Handysache nein.