Mein Vermieter muss meinen Balkon sanieren, ich will den aber nicht in die Wohnung lassen. Muss der das dann mit nem Kran oder Gerüst machen?

16 Antworten

soll der doch die Kosten für ein Gerüst oder Kran bezahlen

Würde ich aus taktischen Gründen überdenken, diese Einstellung.

Ich denke, wenn du dich so bockbeinig gebärdest und es darauf anlegst, dass  unnötig hohe Kosten für den Vermieter entstehen, kann er die Mehrkosten bestimmt auch locker auf dich abwälzen....

Es ist etwas anderes, ob jemand wirkliche Ablehngründe hat oder aber nur keinen Bock.

Verheugen 
Beitragsersteller
 23.03.2016, 09:33

Handwerker machen ausserdem Dreck wenn die durch meine Wohnung laufen. und mich kostet der Kran ja nix

Blindi56  23.03.2016, 09:36
@Verheugen

Dann wohl doch, wenn er nur wegen Dir einen Kran braucht....

anitari  23.03.2016, 09:36
@Verheugen

und mich kostet der Kran ja nix

Da wäre ich mir nicht so sicher.

Undsonstso  23.03.2016, 09:39
@Verheugen

Wenn du die Handwerker nicht im Haus möchtest und auf Kran bestehst,  dann ziehe  es durch ...Dann wundere dich bitte aber nicht, wenn du dafür höchstwahrscheinlich zur Kasse gebeten wirst.

Ich denke, es ist alles gesagt meinerseits. Schönen Tag noch.

Du hast schon viele Antworten erhalten, aber leider ging man nur auf Konfrontation mit Dir, ohne genau nachzufragen, was denn eigentlich gemacht werden muss.

Folgende Szenarien sind denkbar:

1. Kleiner Betonbalkon, der gewisse Schäden durch eindringende Nässe hat. Er muss daher von oben abgedichtet werden. Es muss eine neue Beschichtung und ein neuer Bodenbelag aufgebracht werden.

Oder:

2. Holzbalkon, dessen Geländer und Boden durch Fäulnis nicht mehr sicher sind. Es müssen also lange Teile abmontiert und entfernt werden und dafür neue angebracht werden.

Trifft 2. zu, würde ich es auch als Vermieter für höchst unvernünftig halten, das ohne Gerüst zu machen. In diesem Fall hättest Du recht und tatsächlich könnte der ganze Balkon problemlos von außen saniert werden, ohne dass dazu jemand in die Wohnung muss. Und da es sowieso nicht ohne Gerüst geht, entstehen dadurch keine Mehrkosten.

Ist es aber eher wie bei 1., würde ich als Vermieter im Falle einer Ablehnung wie folgt vorgehen:

Terminfestlegung für die Arbeiten.

Schriftliche Aufforderung an Dich, den Zutritt auf den Balkon durch die Wohnung für die Arbeiten zu gewähren und die Bereitschaft dazu, bis zum Zeitpunkt xx schriftlich zu erklären.

Dazu würde ich noch ein Angebot für die Gestellung eines Gerüsts und die den Handwerkern sonst noch entstehenden Mehrkosten beilegen und alternativ zur Zutrittsgewährung die Unterschrift unter eine Übernahmeerklärung für diese Mehrkosten ermöglichen.

Kommt beides nicht zur vereinbarten Frist, würde ich einen Rechtsanwalt einschalten, der vor Gericht eine Anordnung notfalls einklagt, die Dich zur Zutrittsgewährung unter Androhung eines Zwangsgeldes verpflichtet.

Dass letzteres funktioniert, weiß ich. Wir hatten einen ähnlichen Fall, wo eine Bewohnerin den Zutritt zu notwendigen und längst in Auftrag gegebenen Arbeiten incl. Materialbeschaffung verwehren wollte. Unsere Bitte um Zutritt der Handwerker am ... wurde von ihrem Rechtsanwalt abschlägig beschieden. Unserem RA gelang es dann aber innerhalb kürzester Zeit durch einen Brief an ihren RA mit Androhung entsprechender Maßnahmen und Kosten und einem anschließenden Gespräch zwischen Kollegen, die Bewohnerin davon zu überzeugen, dass es doch besser ist, die Handwerker in die Wohnung zu lassen.

Verheugen 
Beitragsersteller
 23.03.2016, 15:12

Danke für die Antwort, das klingt plausibel.

Verheugen 
Beitragsersteller
 23.03.2016, 12:49

Betonbalkon. der Bodenbelag muss erneuert werden und der Abfluss der das Putz und Regenwasser abführt. streichen will der den auch.

bwhoch2  23.03.2016, 14:12
@Verheugen

Somit trifft 1. zu: Dafür ein Gerüst aufzustellen wäre vollkommen unverhältnismäßig.

Ich habe Dir geschrieben, wie ich als Vermieter vorgehen würde und gehe ruhig davon aus, dass Dein Vermieter es genauso machen wird.

Entweder er wird Dich zwingen, dass er bzw. seine Handwerker durch die Wohnung dürfen oder er wird Dir die Kosten für das Gerüst in Rechnung stellen.

Du kannst es austesten, aber auch das kann schon ins Geld gehen.

Du mußt ihn in die Wohnung lassen. Alles andere wäre ein zu hoher Aufwand für den Vermieter.

Da hat man mal einen Vermieter, der dem Mieter alles schön macht und dann schmeißt du ihm noch Knüppel zwischen die Beine. Sei froh, dass du nicht bei mir wohnst...

Niemand erwartet von dir, dass du dafür einen Urlaubstag opferst - das ist auch gesetzlich nicht vorgegeben. Was du aber tun musst, ist dem Vermieter bzw. seinen beauftragten Handwerkern Zutritt zu gewähren. Dazu könntest du die Handwerker z.B. vor deinem Arbeitsbeginn hereinlassen und/oder ihnen einen Schlüssel überlassen. Auch dem Vermieter, dem Hausverwalter, einem Nachbarn oder einer sonstigen Person (die das dann auch gleich noch beaufsichtigen können) kannst du den Schlüssel aushändigen.

Alle anderen Räume kannst du dann abschliessen und auch Wertgegenstände etc. wegschliessen. Der von den Handwerkern verursachte Schmutz muss von denen beseitigt werden, sie werden vermutlich sogar selbst Schutzmatten auslegen.

Wenn du den Vermieter grundlos am Zugang hinderst (das Nicht-Hereinlassen weil man es einfach nicht möchte ist kein zulässiger Grund!), dann wirst du für sämtliche Zusatzkosten zahlen müssen (Gerüstaufbau, zusätzliche Arbeitskosten usw.). Außerdem wird der Vermieter dir sicherlich in Zukunft nur noch das zustehen, was dir gesetzlich und vertraglich gesichert ist.

Ein zulässiger Grund, die Handwerker nicht in die Wohnung zu lassen wäre z.B. wenn du krank bist und die Anwesenheit der Handwerker deine Genesung gefährden würde.

Wir Vermieter machen das in unseren Hütten so, wie der Mieter es wünscht, wie sind doch keine Unmenschen.

Der Mieter bezahlt doch in so einem Fall die Mehrkosten, sprich Kran und städt. Genehmigung und Abschalten Strom für die Straßenbahn und anderes., so jedenfalls die Gerichte hier bei uns.

Glaubt der Mieter aber nur, dann wird eben Zugsang verschafft mittels Gericht, Gerichtsvollzieher und Polizei und Amtsarzt, falls eine Einweisung nötig wird.

Alles eigentlich doch ganz einfach.

Verheugen 
Beitragsersteller
 24.03.2016, 08:45

wo Sie recht haben, da haben Sie recht ;-)