Kann ich meinem autohändler verklagen?
Lange Geschichte aber ich fasse mal zusammen: Habe mir vor ca. 2 Jahren einen gebrauchten gekauft bei einem Gebrauchtwagen Händler mit neuem TÜV und allgemein stand das Auto ganz gut da. Jetzt war die Woche wieder der tüv fällig also war ich da und dann trifft mich der Schlag. Eine 2 seitige Mängel Liste wo auch drin stand dass vieles an dem Auto gar nicht eingetragen und zulässig ist (wovon ich nichts wusste bin nicht so belesen in Sachen Auto) im allgemeinen meinte der Prüfer das Auto wär ne tickende zeitbombe und eigentlich dürfte ich nicht mal mehr vom Hof fahren. Das kann doch nicht sein oder? Ich war in den 2 Jahren immer wieder wenn ein Problem auftrat wie bremsen oder radlager usw in der Werkstatt und hab es machen lassen und jetzt hör ich dass mein Auto kurz vorm zusammen fallen ist und viele Sachen nicht mal zulässig sind? Wie konnte der dann damals nen neuen TÜV bekommen bevor ich ihn gekauft habe? Hab ich irgend welche Chancen mit einem Anwalt vorzugehen und ihn zu verklagen oder ist das aussichtslos?
11 Antworten
Der TÜV übernimmt keine Haftung. Zudem können sämtliche illegalen Modifikationen problemlos nach der letzten HU vorgenommen worden sein und natürlich kannst du im Leben nicht das Gegenteil beweisen, selbst wenn es überhaupt noch möglich wäre, auch nur den entsprechenden Händler wiederzufinden. Klingt jetzt nicht als sei das so etwas wie ein "richtiges" Autohaus gewesen. Und in der HU geht es natürlich nur um aktuelle Mängel und weniger um solche, die womöglich in zwei Jahren auftreten.
Aber versuch ma ruhig, zahlt ja die Rechtschutz.
Dieser Vorschlag war in etwa so gemeint wie das lässige "Tja, dann müssen Sie halt kurz eben schnell das letzte Backup aufspielen" vom IT-Techniker.
okay danke
Das TÜV-Siegel sagt leider sehr wenig aus.Das kann sogar von der "Tagesform" des Prüfer's abhängen.Oder-ich spreche hier von reinen Vermutungen-eventuellen "Zuwendungen" seitens des Autohändler's gegenüber des TÜV-Prüfer's.Ob du Chancen hast,juristisch Erfolg zu haben,wird dir wohl nur ein dementsprechender Profi sagen können.
Fasse die komplette Geschicht seit Autokauf ( gut übersichtlich ) chronologisch für einen Anwalt zusammen.
Im Rahmen eines Beratungsgespräches kann Dir dieser sagen wie "hoch" die Wahrscheinlichkeit im Hinblick auf diese Gesamtsituation ist, juristisch etwas zu erreichen. Und anscheinen war hier wohl eine TÜV-Abnahme im Hinterhof.
Du kannst schon vorab beim TÜV - unter Vorlage des alten Tüvberichtes nachfragen ob dieser Bericht so in Ordnung sein kann.
suche einen Anwalt auf, dann bist du auf der sicheren Seite.
Hast du mal mit dem Autohändler gesprochen ?
Hab ich noch nicht werd ich aber machen wobei ich nicht mal sicher bin dass er sich noch nach 2 Jahren an mich und das Auto erinnert
Die Beweislast liegt bei dir, das die Mängel schon beim Kauf bestanden haben und Du keine der Umbauten durchgeführt hast. Das halte ich für ein ziemlich schlechtes Blatt. Aber ein Gespräch mit einem Anwalt kann nicht schaden, das kostet nicht die Welt.
Nur weil es vor 2 Jahren keine Mängel gab, heißt das nicht, dass es jetzt keine Mängel zu geben hat.
Du sagst du warst immer in der Werkstatt, wenn etwas zu machen war. Da liegt der Hund begraben, denn die Werkstatt repariert nur Dinge die auch in Auftrag gegeben wurden. Die sind nicht verpflichtet nach anderen Mängeln zu suchen.
Außerdem weiß man, dass Anbauteile am Auto zu genehmigen sind bzw. eine ABE benötigen und der Händler ist nicht verpflichtet dir dies zu besorgen und wenn der letzte Besitzer alles erst nach dem TÜV angebaut hat, ist das auch nicht das Problem des Händlers.
Aber versuch ma ruhig, zahlt ja die Rechtschutz.
Da könntest man Pech haben, wenn die Versicherung der Auffassung ist das keine Erfolgsaussichten bestehen.