Autohändler macht falsche Angaben zur Ausstattung?

9 Antworten

Ohne Kaufvertrag ist es sehr schwierig. Eventuell mal bei einem Anwalt eine Rechtsauskuft einholen.

Interesierter  09.03.2016, 12:34

Selbstverständlich gibt es einen Kaufvertrag. Dieser wurde mündlich geschlossen, kann aber durch den Vater bewiesen werden.

wikinger66  09.03.2016, 12:36
@Interesierter

deswegen der Rat:Rechtsauskunft einholen!

Fraganti  09.03.2016, 13:11
@Interesierter

Der kann gar nichts beweisen, lediglich behaupten. 

Genauso gut könnte er behaupten, dass 2 Goldbarren geliefert werden sollten. 

Das kann jeder, immer und überall. Vor Gericht geht es in der Regel nicht durch, ganz besonders, wenn die "Zeugen" im Verwandtschaftsverhältnis zum Kläger stehen.

marcussummer  09.03.2016, 15:34
@Fraganti

Da habe ich persönlich andere Erfahrungen. Zumindest wenn auf der Gegenseite kein Zeuge da ist.

Hier haben wir das Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft. Der Verkäufer versicherte dir im Rahmen der Verhandlungen, das Radio würde über eine Freisprecheinrichtung vergügen. Damit ist diese Eigenschaft vertraglich geschuldet.

Wie du schreibst, ist die Nachrüstung möglich, aber mit Kosten verbunden. Diese Nachrüstung muss der Verkäufer nun auf seine Kosten vornehmen. 

Problematisch könnte allenfalls die Beweisführung werden, wenn der Verkäufer nun behauptet, er hätte so etwas nie gesagt. Dazu hast du dann aber deinen Vater, der zum Einen die Verhandlungen mitgehört, als auch nochmals mit dem Verkäufer gesprochen hatte. 

Für dich stellt sich die Frage, wie weit du gehen willst, wenn sich der Verkäufer endgültig querstellt.

Es gibt keinen Tatbestand, dazu fehlt eine Tat. 

Ohne Kaufvertrag wäre mir persönlich das Risiko zu hoch, vor allem da seit Kauf ja auch schon ein paar Monate verstrichen sind. Investiere das Geld lieber in eine Freisprechanlage statt in Gerichtskosten. Da sparst du dir eine Menge Ärger und kannst dich besser am neuen Auto erfreuen.

Soldier79  09.03.2016, 12:24

Es gibt einen Kaufvertrag. Dieser ist zwar mündlich vereinbart worden, hat rein rechtlich aber den gleichen Stellenwert.

Lohengrimm  09.03.2016, 12:26
@Soldier79

Von der Gültigkeit her ja, von der Beweisbarkeit her nein.

marcussummer  09.03.2016, 15:32
@Lohengrimm

Dafür gibt es einen Zeugen, der bestätigen kann, dass der Verkäufer eingeräumt hat, dass er sich hinsichtlich der Freisprecheinrichtung geirrt hat.

Soldier79  09.03.2016, 15:38
@Lohengrimm

Er hat es doch selbst zugegeben.