Autohändler macht falsche Angaben zur Ausstattung?
Hallo zusammen,
ich habe im November 2015 einen gebrauchten PKW bei einem Händler gekauft.
Dieser hat mir in dem Verkaufsgespräch erzählt, dass das Auto auch eine Freisprecheinrichtung hat und hat diese auch mehrfach erwähnt, auch "wie toll das sei". Auf dem Verkaufsschild im PKW stand nichts von einer Freisprecheinrichtung, aber ich glaubte dem Verkäufer. Ich habe den PKW gekauft und mir wurde lediglich einen Rechnung ausgestellt, kein Kaufvertrag wurde gemacht bzw. unterzeichnet. Zu Hause angekommen wollte ich mittels Bluetooth mein iPhone mit dem Auto koppeln, dies funktionierte nicht und ich recherchierte im Internet. ich fand heraus, dass mein einegbautes Radio gar keine Freisprecheinrichtung unterstützt bzw. ich diese nachrüsten lassen müsse (Kosten bei VW etwa 500€). Daraufhin rief ich den Händler an (kennt unsere Familie schon siet etlichen Jahren und war immer vertrauensvoll) und fragte ich nach der Freisprecheinrichtung. Er versicherte mir nochmals, dass das Auto diese Funktiuon inne hat. Nach mehreren Tagen rief mein Vater nochmals bei dem Händler an, bzw. fuhr zu ihm hin. Er gab zu, dass er sich wohl versehen hatte und das Fahrzeug keine Freisprecheinrichtung habe, diese aber gegen Kosten in Höhe von 350€ bei ihm nachzurüsten sei. Ich sollte die Kosten tragen, was ich natürlich nicht tat. Ich habe den Händler nochmals gebeten die Kosten zu übernehmen, aber er weigerte sich.
Ergänzend zu erwähnen ist, dass ich das Fahrzeug 1. aufgrund der Tatsache, dass es ein Diesel ist gekauft habe und 2. aufgrund der guten Ausstattung und der Freisprecheinrichtung...neben meinem gekauften PKW stand auch noch ein PKW welcher billiger war, aber nicht so eine gute Ausstattung hatte, daher entschied ich mich für das teurere Modell.
Wie ist hier der Tatbestand ? Mein Vater war als Zeuge anwesend, als der Händler die Freisprecheinrichtung erwähnte.
9 Antworten
Ohne Kaufvertrag ist es sehr schwierig. Eventuell mal bei einem Anwalt eine Rechtsauskuft einholen.
deswegen der Rat:Rechtsauskunft einholen!
Der kann gar nichts beweisen, lediglich behaupten.
Genauso gut könnte er behaupten, dass 2 Goldbarren geliefert werden sollten.
Das kann jeder, immer und überall. Vor Gericht geht es in der Regel nicht durch, ganz besonders, wenn die "Zeugen" im Verwandtschaftsverhältnis zum Kläger stehen.
Da habe ich persönlich andere Erfahrungen. Zumindest wenn auf der Gegenseite kein Zeuge da ist.
Hier haben wir das Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft. Der Verkäufer versicherte dir im Rahmen der Verhandlungen, das Radio würde über eine Freisprecheinrichtung vergügen. Damit ist diese Eigenschaft vertraglich geschuldet.
Wie du schreibst, ist die Nachrüstung möglich, aber mit Kosten verbunden. Diese Nachrüstung muss der Verkäufer nun auf seine Kosten vornehmen.
Problematisch könnte allenfalls die Beweisführung werden, wenn der Verkäufer nun behauptet, er hätte so etwas nie gesagt. Dazu hast du dann aber deinen Vater, der zum Einen die Verhandlungen mitgehört, als auch nochmals mit dem Verkäufer gesprochen hatte.
Für dich stellt sich die Frage, wie weit du gehen willst, wenn sich der Verkäufer endgültig querstellt.
Es gibt keinen Tatbestand, dazu fehlt eine Tat.
Ohne Kaufvertrag wäre mir persönlich das Risiko zu hoch, vor allem da seit Kauf ja auch schon ein paar Monate verstrichen sind. Investiere das Geld lieber in eine Freisprechanlage statt in Gerichtskosten. Da sparst du dir eine Menge Ärger und kannst dich besser am neuen Auto erfreuen.
Es gibt einen Kaufvertrag. Dieser ist zwar mündlich vereinbart worden, hat rein rechtlich aber den gleichen Stellenwert.
Von der Gültigkeit her ja, von der Beweisbarkeit her nein.
Dafür gibt es einen Zeugen, der bestätigen kann, dass der Verkäufer eingeräumt hat, dass er sich hinsichtlich der Freisprecheinrichtung geirrt hat.
Er hat es doch selbst zugegeben.
Selbstverständlich gibt es einen Kaufvertrag. Dieser wurde mündlich geschlossen, kann aber durch den Vater bewiesen werden.