TÜV abgelaufen Foto?

8 Antworten

1) normalerweise infomiert mich meine Werkstatt und schreibt mich an, auch kann man beim TÜV einen Erinnerungservice kostenlos aktivieren.

2) spielt keine rolle ohne TÜV darf kein Auto beweg werden, sonst muss es abgemeldet werden (ausser es geht auf einem Privatgründstück/ Garage)

3) für die Polizei und ordnungsamt kein Problem, die sehen das automatisch an der Farbe von der Plakete , wie dir bestimmt aufgefallen ist gibt es für jedes Jahr eine neue Farbe.  ;)

Evtl. ist schon ein RFI chip integiert wo automatisch alarm schlägt ;)



Siehe §29 Abs 1 StVZO:

§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger (1) Die Halter von
zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach
§ 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre
Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit
Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen
.
Ausgenommen sind
1.
Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen,
2.
Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.

Die Ordnungswidrigkeit hat der Halter begangen, wenn Du der Halter bist, dann ist alles OK und du hast die 15 EUR zu bezahlen.

Das ist entgegen weit verbreiteter Volksglauben im übrigen auch unabhängig davon, ob das Fahrzeug benutzt wird oder auf privatem Grund oder in einer Garage herum steht. Ausnahmen sind oben aufgeführt.

Solange es sich im Geltungsbereich der StVZO befindet, gilt diese auch. Die Vorführpflicht ruht, wenn sich das Fahrzeug im Ausland befindet.

Kreidler51  31.05.2016, 18:31

"Geltungsbereich der StVZO befindet" das ist aber nicht mein Privatgelände.

TransalpTom  31.05.2016, 22:47
@Kreidler51

Doch, der Geltungsbereich der StVZO ist das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, solange Dein Fahrzeug für den Strassenverkehr zugelassen ist, muß es der StVZO entsprechen, unabhängig, davon ob Du es auf einem privaten Gelände betreibst oder nicht.

Wenn es nicht der StVZO entspricht und Du das auf dem privaten Grund betreiben willst, dann mußt Du es abmelden.

Den Fall HU abgelaufen aber Fahrzeug steht auf privatem Grund hatte ich beruflich schon öfter. Das ist egal solange zugelassen, besteht die HU Pflicht.

In den anderen Antworten steht viel falsches.

Grundsätzlich muss jedes zugelassene Fahrzeug eine gültige HU haben. Egal, ob es genutzt wird, oder in der privaten Garage steht.

Früher gab es auch ab sechs Monate überfällig einen Punkt. Wie es jetzt aussieht weis ich nicht auswendig.

Und wenn man ein Fahrzeug ohne gültige HU abmeldet kann es auch eine Strafe für das überziehen der HU geben.

Da ist jetzt ein Konflikt. Ein Fahrzeug das auf öffentlichem Gelände steht muß mindestens alle 2 Wochen bewegt werden. Ein Auto ohne Plakette darf nicht bewegt werden. 

Wie auch immer, das Knöllchen ist rechtens.

peterobm  27.05.2016, 19:56

verwechselst du da nicht was? War das nicht ein Anhänger mit Tagen? 

Bei einem Fahrzeug sollte man so alle 3-4 Tagen mal nachsehen ob stillschweigend Parkverbotsschilder aufgestellt worden sind. Baustelle Umzug

berlina76  27.05.2016, 19:59
@peterobm

Abgesehen von Parkverbotsschildern die von Heut auf morgen aus dem Asphalt wachsen gilt das 2 Wochenparken für alle Fahrzeuge also auch für Auto und Wohnwagen und Anhänger

TransalpTom  31.05.2016, 08:13
@berlina76

Nein, "berlina76", da muß ich Dir widersprechen, da hast Du etwas verwechselt. Wie "peterobm" es schon anführte, die 14 Tagesfrist gilt nur für Kraftfahrzeuganhänger und das auch nur, wenn sie ohne Zugfahrzeug abgestellt werden.

Siehe §12 Abs 3b StVO:

 (3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

Das ist egal wenn es im öffentlichem Verkehrsraum steht dürfen sie dass. Fahre mal zur HU dann hast du Ruhe, auch bei einem Unfall kann das Folgen haben.

TransalpTom  31.05.2016, 08:15

Das ist bei der HU unabhängig davon, ob es im öffentlichen Raum steht oder nicht. "fällig ist fällig", siehe §29(1) StVZO, die einzigen
Ausnahmen sind dort genannt.

Kreidler51  31.05.2016, 18:29
@TransalpTom

Auf meinen Privatgelände kann ein Fahrzeug auch ohne oder mir abgelaufener HU stehen so lange ich will ohne Knöllchen.