Datenlöschung bei Schwarzfahrt?

6 Antworten

Als nächstes fragst du vielleicht noch, ob man verlangen kann, dass die Punkte beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg gelöscht werden. Da du keine Zustimmung gegeben hast.

Momentan geht scheinbar die Irrglaube durch die Welt, die Datenschutzverordnung wäre ein geeignetes Mittel, um eigenes unrechtmäßiges Verhalten zu verschleiern.

Bei der Benutzung der Bahn gelten die Beförderungsbedingungen. Darin enthalten sind auch Vorgaben zum Datenschutz. Die Verwendung von persönlichen Daten ist dann erlaubt, wenn sie zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist. Siehe DSGVO Art 6 (1) b).

Damit ist nicht ausdrücklich die explizite Zustimmung notwendig, die in (1) a) angegeben ist und auf die du dich beziehst. Du kannst dich auch nicht darauf berufen, dass du nur eben mal so mit der Bahn fahren willst, aber die Beförderungsbeindungen für dich nicht gelten.

Zur Behandlung der Daten gilt:

"Wir speichern Ihre Daten nur so lange, wie sie für die Erfüllung des Zwecks, zu dem sie erhoben wurden (bspw. im Rahmen eines Vertragsverhältnisses), erforderlich sind oder sofern dies gesetzlich vorgesehen ist. So speichern wir im Rahmen eines Vertragsverhältnisses Ihre Daten mindestens bis zur vollständigen Beendigung des Vertrages. Anschließend werden die Daten für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt. Ihre personenbezogenen Daten werden innerhalb eines Jahres gelöscht, wenn kein Wiederholungsfall festgestellt wurde. Die Frist verlängert sich um ein weiteres Jahr ab Feststellung, wenn innerhalb der Jahresfrist ein Wiederholungsfall festgestellt wird. Längstens werden die personenbezogenen Daten allerdings drei Jahre gespeichert. Im Fall einer „nachträglichen Vorlage“ eines gültigen Tickets werden die erhobenen Daten nach 30 Tagen gelöscht.

Gegen Fahrpreisnacherhebungsschuldner, die wiederholt ohne gültige Fahrkarte angetroffen werden, behalten wir uns vor strafrechtliche Schritte einzuleiten."

https://www.db-fahrpreisnacherhebung.de/datenschutz/

Die Alternative wäre doch nur, dich direkt anzuzeigen. Dann wird nicht mehr Rücksicht genommen, und auf eine Anzeige erst mal verzichtet, weil, es könnte ja ein Versehen sein.

Nein, dann wird gleich Anzeige erstattet und Strafantrag gestellt.

https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/grundverordnung/art-17-ds-gvo/

Wäre die Speicherung der Daten, nach einer Kontrolle nicht gemäß Art 17 Abs. d) eine "unrechtmäßige Verarbeitung"? Man hat ja explizit nicht seine Zustimmung zur Speicherung gegeben.

Anders gesprochen: was ist mit dem Fall bei dem ich dem Fahrkartenkontrolleur explizit die weitere Speicherung (über das Bußgeldverfahren hinaus) meiner Daten untersage?

LouPing  22.12.2018, 14:50

Du alleine trägst die Verantwortung für die Möglichkeit der Datenspeicherung- kaufe dir ein gültiges Ticket und gut.

In deiner ungünstigen Position hast du denen gar nichts zu untersagen.

Klage doch und sehe was passiert. :-D

Mikkey  22.12.2018, 14:43

Das "Fuhrunternehmen" kann ebensogut gleich die Anzeige wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen erstatten.

Ist diese Datenspeicherung rechtlich zulässig? Könnte man durch die DSGVO oder den Datenschutz im allgemeinen eine Löschung seiner Daten beim Fuhrunternehmen bzw. dessen Dienstleister für solche Angelegenheiten durchsetzen?
Das alles mit dem Hintergrund, diese Wiederholungstäter später einem Gerichtsverfahren zu unterziehen, also zu verklagen.

.

Wäre Dir das denn unangenehm ?

Falls ja, unterlasse das Schwarzfahren.

Davon träumst du vielleicht...

Natürlich ist die Speicherung zulässig, solange die Daten nicht an nicht involvierte Dritte weitergegeben werden ohne dich darüber zu informieren.