Kann ich meinen 1/4 Anteil am Haus verkaufen?

12 Antworten

Wenn weder Mutter noch Bruder das Geld haben dich auszuzahlen, das Haus kein Wohnungseigentum ist: wie wäre es denn, wenn du deine Wohnung vermietest, sofern Mutter und Bruder einverstanden sind.

Es ist halt die Frage, wie ihr die Instandhaltung des Hauses, sowie die laufenden (nicht umlegbaren) Kosten aktuell verteilt. Streng genommen, musst du von allem 1/4 bezahlen, dafür steht dir aber auch 1/4 der gesamten Mieteinnahmen zu.

Ich würde aber auch der Mutter klar kommunizieren, dass du auch zu einem späteren Zeitpunkt kein Interesse an dem Haus hast, sofern du alt genug bist und dir über deine eigene Lebensplanung im Klaren bist.

Sind auf dem Haus noch Schulden? Was hindert dich daran jetzt auszuziehen? Schaffen andere auch ohne Finanzspritze.

Das Haus gehört wohl eher einer Erbengbemeinschaft und Du bist Teil davon.

Dein Anteil ist somit PRAKTISCH unverfkäuflich. Die einzige Art und Weise, deinen Anteil zu Geld zu machen, ist, Dich von einem Deiner Miterben auszahlen zu lassen oder vor Gericht die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft zu erwirken.

Smartass67  23.04.2019, 14:03

Alternative bei Mehrfamilienhaus: Bildung von Wohnungseigentum.

Du kannst 1/4 der Gesamtmieteinnahmen - wie jeder der Miteigentümer - abzügl. deines gleichohen Kostenanteils monatlich beanspruchen. Sind die drei Wohnungen für 525 € vermietbar, 393,75 € ./. Belastungen.

Oder du beantragst Teilungvollstreckung, dann stehen dir 25% des Verkaufserlöses, erwartbar 75% des Verkehrswertes, zu.

Ein Verkauf an Dritte oder eine Grundschuld deines Anteils bei einem Kredit ist hingegen ohne die Zustimmung der Miteigentümer nicht machbar.

um wieviele Wohnungen handelt es sich denn? Wenn es 4 Wohnungen sind, kann hier ein Wohnungseigentum begründet werden, d.h. jeder bekommt eine Wohnung.

Wenn es nur 1 - 3 Wohnungen sind, kannst Du schlecht verkaufen. Du kannst ja nicht eine halbe Wohnung verkaufen.

Bei so einer Situation des Bruchteileigentums müsstest Du dann entweder von einem anderen Miteigentümer ausgezahlt werden, oder - wenn keine Einigung möglich ist - es kommt zu einer Versteigerung des Hauses und Aufteilung der Erlöse.

Smartass67  23.04.2019, 13:35

Keine Ahnung von der Materie, gell?!

ChristianLE  23.04.2019, 13:40
@Smartass67

Wen meinst Du damit?

Smartass67  23.04.2019, 13:56
@ChristianLE

Dich ursprünglich aber ich schätze, Du hast die Antwort zwischenzeitlich verbessert. So passt sie.

ChristianLE  23.04.2019, 13:58
@Smartass67

Nö, ich habe nichts korrigiert, was 15 Minuten nach deinem Kommentar auch gar nicht möglich wäre...

Smartass67  23.04.2019, 14:00
@ChristianLE

Dann streue ich hiermit symbolisch einen ganz großen Kübel Asche auf mein Haupt!

dominiksan88 
Beitragsersteller
 23.04.2019, 13:24

Also in dem Haus befinden sich insgesamt drei Wohnungen. Erdgeschoss ist vermietet, im ersten Stock wohnt meine Mutter und im zweiten wohne ich. Mein Bruder wohnt in seinem Haus. Weder mein Bruder noch meine Mutter haben das Geld um mich auszubezahlen.

Wahrscheinlich hast du nicht wirklich einen 1/4 Miteigentumsanteil, sondern einen 1/4 Erbteil am Nachlass deines Vaters. Das ist kein rechtlicher Anteil am Haus, da dieses der Erbengemeinschaft gesamthänderisch gehört. Du kannst über deinen Erbteil zwar verfügen, aber auf dem freien Markt wird dir wohl kaum jemand den Erbteil abkaufen. Damit bleibt nur der Verkauf an Miterben oder (was hier höchstwahrscheinlich nicht gewünscht ist) eine Teilungsversteigerung.