Kann ich meine gestern gekaufte Tasche zurückgeben?
Und noch eine Frage:
Gestern habe ich mir in einem kleinen, ein wenig ramschigen Laden eine Tasche gekauft. Heute allerdings habe ich bemerkt, dass sie doch für ihre Zwecke nicht allzu geeigent ist.
Daher wollte ich sie zurückgeben, wozu ich heute zu diesem Laden zurückgefahren bin. Dort gab die Verkäuferin auf meine Frage zurück, dass ich die Tasche angeblich nicht zurückgeben könne. Ich entgegnete daraufhin, dass es doch immer möglich sei, Waren bis 14 Tage nach dem Kauftag zurückzugeben. Die Verkäuferin aber wiederholte nur ziemlich unfreundlich ihre Antwort und verwies auf einen Zettel, auf dem stand, dass lediglich Schuhe bis acht Tage nach Kauf zurückgegeben werden können. Taschen, Leggings etc. seien vom Umtausch ausgeschlossen.
Meine Frage ist also: Ist das rechtlich möglich? Mir erscheint das außerordentlich fragwürdig.
Vielen Dank für eure Hilfe!!
3 Antworten
Leider hat die Verkäuferin Recht, es sei denn die Tasche hätte irgenteinen Mangel. Allerdigs nehmen die meisten Geschäfte aus Kulanz Sachen zurück und Du bekommst das Geld oder einen Gutschein. Ist aber hauptsächlich bei größeren Geschäften.
Nein, es ist rechtlich nicht möglich. Wenn Du etwas gekauft hast, dann bist Du einen Kaufvertrag eingegangen und der beinhaltet: Rückgabe nur, wenn die Ware fehlerhaft ist - im Rahmen der Gewährleistung. Deine Information, daß man Waren IMMER 14 Tage zurückgeben kann, ist schlicht falsch. Diese Regel gilt nur im Rahmen von Haustür- und Fernabsatzgeschäften, nicht aber im Laden. Es gibt kein Umtauschrecht, das ist immer ein Entgegenkommen des Geschäftes, für das es keine Rechtsgrundlage gibt.
Die Verkäuferin hat recht und Du bist im Unrecht.
Nur bei Internetkäufen oder Haustürgeschäften hat man ein 14-tägiges Umtauschracht. Ansonsten liegt es in der Kulanz des Verkäufers. Deshalb wird auch vor Weihnachten immer wieder betont, dass man ein eventuelles Rückgaberecht aushandeln sollte, wenn dem Beschenkten die Ware nicht gefällt.
Anders sieht es natürlich bei Mängeln aus. Da muss Dir das Geschäft eine Beseitigung des Mangels, oder den Umtausch, oder Geldzurück anbieten.