Muss ein SecondHand Shop Gewährleistung geben?
Hallo zusammen, Ich denke mal die Frage in der Überschrift ist klar. Aber hier nochmal alles etwas ausführlicher! Ich war gestern (Samstag) in einen S.H.-Shop, habe mir eine teure Tasche gekauft. In der Tasche stand auch eine Seriennummer . Jedoch fragte ich die Verkäuferin, ob die Tasche echt sei, daraufhin sagte sie "Ich denke schon, zumindest hat mir das die Kundin bestätigt" Meine erste Frage wäre jetzt...falls die Tasche nicht original wäre, müsste sie die Tascbe wieder zurücknehmen, wenn ich es gleich am nächsten Werktag zurückgeben würde? Oder müsste sie es nicht, da sie mir ja keine 100% original Garantie gegeben hat? Wie ist das in den s.H.Shops, sind die verpflichtet die Originalität zu überprüfen bevor sie etwas verkaufen? Das nächste Problem an der Tasche ist, sie verfärbt von innen, hatte sie 2 Std. getragen gehabt, die Ecken von meinem Geldbeutel haben sich verfärbt und sogar meine Fingernägel, als ich immer mal was rausnehmen wollte. Muss sie die Tasche zurücknehmen? Danke für euere Hilfe!
2 Antworten
ja, auch ein secondhand haftet, der Verkauf einer Fälschung ist unzulässig. http://www.ihk-koeln.de/upload/Markenrecht_Secondhand_1899.pdf?ActiveID=1153
das erste problem hat mit gewährleistung nichts zu tun, wenn der laden eine tasche als original verkauft, muss sie auch original sein, alles andere ist arglistige täuschung. ein gewerblicher händler muss zudem auch immer gewährleistung geben und kann diese vertraglich lediglich auf 12 monate verkürzen. ihm bekannte mängel kann er natürlich im kaufvertrag angeben und muss für diesen mangel dann auch nicht haften.