Müssen Schulaufgaben unterschrieben werden?
Hallo zusammen!
Ich habe mal in die GSO für Bayern reingelesen und mir ist aufgafallen, dass nirgends etwas darüber steht, dass Schulaufgaben und andere Prüfungen von Erziehungsberechtigten unterschrieben werden müssen.
Habe ich etwas übersehen? Wenn nicht hieße dies doch, ich müsste die Prüfungen nicht unterschreiben lassen!?
In §57, Abs. 2 steht: "Schriftliche Leistungsnachweise sollen den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben werden, sind der Schule binnen einer Woche unverändert zurückzugeben und werden von der Schule für die Dauer von zwei Schuljahren nach Ablauf des Schuljahres, in dem sie geschrieben wurden, aufbewahrt. 2 Werkstücke, Zeichnungen und andere praktische Arbeiten können bereits nach der Bewertung an die Schülerinnen und Schüler zurückgegeben werden."
Ich wollte auch mal wissen, was man eigentlich als Schüler gegen "Verstöße" tun kann. So steht ja auch darin, dass man die Prüfungen binnen einer Woche zurückgeben soll. Öfters werden SchülerInnen dafür bestraft, wenn die diese nicht am nächsten Tag unterschrieben dabei haben.
Ich hoffe, Ihr könnt mich mal etwas aufklären ...
Grüße aus Franken!!!
4 Antworten
der begriff "unverändert" ist ja eindeutig. meine frau ist lehrerin in niedersachsen und hier dürfen klassenarbeiten, klausuren etc. nicht unterschrieben werden. wenn meine frau unsicher ist, ob ein schüler seinen eltern die schriftlichen arbeiten gezeigt hat, gibt sie ihm ein formular mit, welches die klassenarbeiten mit note auflistet und von den eltern unterschrieben werden muss.
drucke dir den § mal aus und zeige sie den betreffenden lehrern oder am besten dem schulleiter, damit er seine lehrkräfte mal daran erinnern kann.
Nun, da gibt es einmal die GSO und dir normale Schulordnung, die von jeder Schule selbst gehandhabt wird. Da steht bestimmt irgendwas, was diese Lücken wieder füllt.
Du änderst ja auch nichts an der Arbeit selbst, wenn du unterschreibst.
Genauso kannst du am Rand Blümchen malen...
Und oben steht auch irgendwas von "zur kenntnisnahme der eltern" oder so. Nun, wie sollen die Kinder denn beweisen, dass es zur Kenntnis genommen wurde, ohne Unterschrift. Es wäre doch viel zu Umständlich für die Lehrer, jeden Erziehungsberechtigten einzeln anzurufen.
lies meine antwort, da ist es erklärt. in niedersachsen ist es auch verboten.
Sie müssen nicht unbedingt unterschrieben werden, aber die Erziehungsberechtigten müssen sie sehen. Und als Beweisstück, dass sie zur kenntnis genommen worden sind, verlangen eben die meißten Lehrer eine Unterschrift. Also ich denke flirtheaven hat recht, druck ihn einfach mal aus. ;)
was aber nach oben angegebenem § nicht zulässig ist.
Oh sorry, naja bei uns in der Schule macht das zumindest die Englischlehrerin so. Hab mir den Paragraph nicht ganz durchgelesen. Tschuldigung.
1,2,3 müssen nicht unterschrieben werden 4,5,6 schon
aber die schulordnungen der einzelnen schulen dürfen kein landesrecht brechen. und in der gso steht nunmal eindeutig, dass die leistungsnachweise "unverändert" zur schule zurück müssen.