Reißverschluss kaputt nach 5 Monaten - Gewährleistung?
Hallo zusammen. Ich habe mir im Dezember 2010 eine relativ teure (120 €) Handtasche gekauft. Hab sie in den letzten Monaten sehr oft benutzt. Nun ist die Naht, an der der Reißverschluss festgenäht ist, etwas gerissen bzw. ausgefranzt und der Reißverschluss klemmt deshalb. Hab bei dem Laden angerufen und die Dame meinte, ein gerissener Reißverschluss wäre Eigenverschulden. Sprich: die Tasche wird nicht ersetzt oder repariert. Ist es nicht so, dass in den ersten 6 Monaten die Beweislastumkehr gilt? Kann der Händler einfach darauf bestehen, dass es Eigenverschulden war und ich somit keinen Anspruch auf Ersatz habe? Ich persönlich kann nicht sagen, ob es Eigenverschulden oder schlechte Materialverarbeitung war, wie also will die Verkäuferin das entscheiden können. Was soll ich jetzt tun? Die Verkäuferin meint, so ein Fehler käme davon, wenn man die Tasche überlädt und ich bin daher selbst schuld....
8 Antworten
Warum gehst Du nicht einfach in den Laden und verlangst nach dem Geschäftsführer. Wenn Du da öfter einkaufst, werden die sich sicherlich darauf einlassen, dass sie Dir eine neue Tasche geben. Die Verkäuferin hat Dich einfach abgewimmelt, sie kann das am Telefon doch niemals entscheiden.
wenn der reißverschluss ohne eigenes verschulden kaputt gegangen ist, ist der verkäufer in der garantie-/gewährleistungspflicht... diese gilt i.d.R. 2 jahre. d.h. er muss die reparatur auf seine kosten durchführen lassen oder, falls das nicht möglich ist, eine neue tasche rausrücken bzw. den verkaufspreis zurückzahlen
hier ist die beweisführung schwierig. es kann auch verschleiss sein, dafür haftet händler und hersteller auch nicht. ich würde es nochmal auf kulanz versuchen und ggfs. den hersteller kontaktieren.
Richtig! Die sog. Beweislastumkehr gilt naemlich nicht, wenn die Art des Mangels nicht mit der Vermutung in Einklang steht, der Mangel habe bereits von Anfang an vorgelegen.
Können tut er das.
Du kannst wenn es dir dies Wert und dir sicher bist das ein ein Sachmangel ist dagegen klagen, würde aber erst mal mit dem Geschäftsführer sprechen, Verkäufer kennen sich manchmal nicht so richtig aus.
Die Gewährleistung gilt, lass nun keine Fristen verstreichen, die ersten 6 Monate, muss der Verkäufer dir deine verfehlung nachweisen können, und ich glaube kaum, das er das kann. Verkäufer spielen nur gerne auf die Unwissentheit des Kunden.