Kontovollmacht widerrufen bei getrennt-lebend bzw. anstehender Scheidung?
Hallo,
Ich lebe seit 8 Monaten von meiner Frau getrennt, die Scheidung ist geplant
Meine noch-Frau hat sich ein eigenes Konto eingerichtet - sie hat aber aktuell noch eine EC-Karte und Kontovollmacht für unser (bisheriges) gemeinsames Konto.
(Das Konto hatte ich vor vielen Jahre eingerichtet als ich noch nicht verheiratet war und habe dann auch meine Frau nach der Heirat entsprechend Vollmacht erteilt und eine EC-Karte für sie ausstellen lassen)
Meine Frau kann also von dem Konto noch Geld abheben.
Meine Frage ist nun:
Kann ich einfach zur Bank gehen und die EC-Karte meiner Frau sowie die Kontovollmacht sperren/widerrufen? Und ist dazu die Zustimmung meiner Frau nötig?
Danke
7 Antworten
Wenn es sich um ein sog. Gemeinschaftskonto handelt, kannst du nur mit Einwilligung deiner Frau die Kontovollmacht löschen lassen.
Handelt es sich um ein Konto, welches nur auf deinen Namen geführt wird, dann ist das dein Konto und du kannst die Vollmacht, auch ohne Eiverständnis deiner Frau löschen lassen.
Am besten du richtest dir ein Extrakonto ein und hebst eben dein Guthaben vom Konto ab und lässt es auf dein neues Konto buchen.
Das könnte auch vom Gemeinschaftskonto gehen, weil da sicher kein Limit vereinbart ist, wieviel da jeder von euch abheben darf.
Damit würdest du dem Versuch vorbeugen, dass dein oder das Gemeinschaftskonto von deiner Frau "geräumt" wird.
Bist Du Dir sicher, dass es sich um ein "Gemeinschaftskonto" handelt? Ein Gemeinschaftskonto liegt nur vor, wenn Ihr BEIDE Kontoinhaber seid. Dann müssten z.B. die Kontoauszüge an Euch BEIDE adressiert sein.
Wenn es sch aber um Dein Konto handelt, für das Du Deiner Frau eine Vollmacht gegeben hast, so ist es kein Gemeinschaftskonto, sondern weiterhin allein Dein Konto. Dann kannst Du die Vollmacht jederzeit widerrufen.
Sollte es sich dagegen tatsächlich um ein Gemeinschaftskonto handeln, kannst Du Deine Frau nicht einfach aus dem Konto "rausschmeißen". Bei einem Gemeinschaftskonto haben eben beide Kontoinhaber die gleichen Rechte. Es kann auch nur gemeinsam gekündigt werden. In diesem Fall wäre Dir zu raten, bis zur Klärung dieses Kontos ein neues Konto nur auf Deinen Namen einzurichten, auf das dann Dein Lohn geht usw.
Geh einfach in die Bank und stell die gleiche Frage den Leuten die in der Bank arbeiten. Die können dir mit Sicherheit besser helfen. Die werden dir schon nicht den Kopf abreißen weil du ne Frage hast. Dazu sind sie doch da. Wo ist das Problem?
Das werde ich tun, möchte mich aber etwas vorbereiten.... Danke für Deine hilfreiche Antwort
Läuft das Konto auf deinen Namen? Wenn ja kannst du die Vollmacht ganz einfach widerrufen. Einfach in die Bank gehen die machen das dann sofort.
Die Kontovollmacht widerrufen geht nicht selbst mit Einverständnis der noch Ehefrau.Das gemeinsame Konto muss mit Einverständnis der Ex aufgelöst werden und du musst dir ein Neues einrichten.
Frag mich nicht warum das so ist,ich habe es auch nicht verstanden.