Rücksendung ging verloren - Paketquittung habe ich nicht mehr - habe ich IRGENDEINE CHANCE?
Hier meine blöde blöde Geschichte in der Kurzfassung:
2 Brautkleider Ende Januar bei Otto bestellt, haben nicht gepasst - zurückgeschickt.
1 kam an - 1 nicht! (Obwohl beide in einer Sendung waren, allerdings als Hängesendung auf Bügeln (nicht im Karton - ich habe so zurückversendet, wie ich erhalten hatte).
Ich habe den Paketschein (und somit die Sendungsnummer nicht mehr).
Otto sagt sie starten eine Nachforschung nur nach Nachweis, dass ich das überhaupt verschickt habe, Hermes sagt sie können mir nicht weiterhelfen ohne die Quittung.
Was soll ich tun? Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Sollte ich einen Anwalt einschalten? Hätte ich denn im Falle eines Rechtsstreits eine Chance?
ich bin völlig ratlos und auch gerade ganz schön verzweifelt, dieser Willkür ausgesetzt zu sein. Da haben wir ein Datensystem, das alle Dimensionen sprengt und nun ist das nicht mehr nachvollziehbar, dass ich die beiden kleider tatsächlich versendet habe.
Ich weiß ja, dass es blöd war, den Zettel wegzuschmeißen, derartige Kommentare bitte gleich sparen...
Vielen Dank an alle mit konstruktiven Ideen, Erfahrungen oder Tipps!!!
4 Antworten
Otto kann nachforschen, da sie ja eine Rücksendung erhalten haben. Aus dieser Rücksendung lässt sich auch die Quittungsnummer ersehen.
Problem ist nur, dass dies gar nichts nützt!
Denn nur auf deiner Quittung steht vermerkt, dass es 1 Bündel mit 2 Bügeln war.
Für den Fahrer war es eine abgeholte Sendung. Otto hat eine Sendung erhalten.
Um nun Otto nachzuweisen, dass es zwei Bügel in einer Sendung waren, brauchst Du eben diese Quittung, sonst wirst Du wohl schlechte Karten haben...
Du kannst höchstens noch versuchen, dass der Bote der diese Sendung abgeholt hat, gegenüber Otto bestätigt, dass es 2 Bügel waren. Frag ihn doch einfach mal, ob er sich noch daran erinnert...
Anwalt? Wozu? Es kommt vor, dass Sendungen verloren gehen, und wie du schon selbst schriebst:
Ich weiß ja, dass es blöd war, den Zettel wegzuschmeißen
Hab noch nicht ganz verstanden:
War es jetzt eine Sendung, also ein "Paket"? Dann wäre die Sendung ja nicht vollständig angekommen und dementsprechend "beschädigt", oder sehe ich das falsch? Ich nehme an, es war eine Retoure, dann wäre doch das Transportrisiko auf Seiten von Otto - die sich dann wiederum an Hermes wenden müssten für eine Aufklärung / Entschädigung.
Oder waren es 2 "Pakete" - mit 2 Nachweisen? Dann wäre es natürlich deinerseits schwierig nachzuweisen, dass du beide Pakete eingeliefert hast. Allerdings: Wenn es Retouren waren, muss Otto eigentlich nur im Hermes-Service-Bereich nachsehen, da steht nämlich drin, ob das Paket abgegeben wurde (unter deinem Namen müssten die das finden!) - und wo es möglicherweise abgeblieben ist. Ich würde einfach nochmal bei Otto anrufen und denen auf die Füsse treten - manchmal hilft Hartnäckigkeit weiter. Man hat auch nicht immer jemanden am Telefon, der sich damit auskennt...
Gut, schlechte Karten hast du eigentlich nur, wenn du die Ware auf eigene Kosten zurück gesendet hast und dann die Quittung weggeschmissen hast - das glaub ich aber nicht.
Sollte ich einen Anwalt einschalten?
Auch ein Anwalt bräuchte um die Rücksendung beweisen zu könnnen die Sendungsnummer. Er ist schließlich kein Zauberer! -:)
Hätte ich denn im Falle eines Rechtsstreits eine Chance?
Nein, denn Du mußt die Rücksendung nachweisen.