Darf man in einer Bäckerei Ware reklamieren, die zwar bereits verzehrt wurde aber man Bilder von der schlechten Waren hat?

9 Antworten

Man darf alles versuchen.

Ob es Erfolg hat hängt vom Nervengeflecht des Beschuldigten ab.

Jedenfalls kann das Foto von sonstwem aus dem Jahre X sein.

Reklamationen bitte nur mit der beanstandeten Ware und dem Kassenzettel entgegen nehmen.

Natürlich darf man.

Wenn man sich von dem verdorbenen Puddingteilchen übergeben musste, wird auch niemand erwarten, das Erbrochene mitzubringen.

Wie der Geschäftsinhaber mit einer solchen Reklamation umgeht, ist seine Angelegenheit.

Wenn das Brötchen aufgegessen ist, kann man es ja wohl schlecht reklamieren.

Wenn sie sich den Magen auspumpen lassen will, könnte ein Labor das analysieren. Das müsste sie dann natürlich erst einmal selbst zahlen.

Auf welche Ideen manche Leute kommen.

Wenn sie sie gegessen hat, kann sie so schlecht ja nicht gewesen sein.

BobbyS38 
Beitragsersteller
 05.02.2019, 22:31

Genau meine Rede

Wen da was verdorben gewesen wäre ,hätte man es schon beim ersten Bissen gemerkt!

Wen die Ware mit Pudding ohne Kühlung bei ihr stand, das vielleicht noch ein paar Tage im Hochsommer!

Brauch man sich nicht wundern das sie Verdorben war!

 

Selber Schuld die Dame

 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung