Wann darf man seine Realschulprüfungen einsehen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, du kannst dir deine Abschlussprüfung und entsprechende Korrekturvermerke einsehen. In der Regel wird da, nachdem die Abschlussprüfungen geschrieben und korrigiert wurden, auch extra ein Termin an der jeweiligen Schule angeboten, an dem man Einsicht in die Abschlussprüfung nehmen kann. [Dieser Termin wird beispielsweise auch in einem entsprechenden Infobrief/Merkzettel an die Erziehungsberechtigten mitgeteilt. Frage doch gegebenenfalls bei deiner Schule einfach mal nach, falls du den Termin nicht kennst oder verpasst haben solltest.]

Du kannst auch gegebenenfalls einen Einspruch einlegen, wenn dir auffällt, dass da etwas nicht passt. (In der Regel wird der Einspruch schriftlich eingelegt. Und dann wird geprüft, ob dieser berechtigt ist.)

Hier ein entsprechender Abschnitt aus einer Verwaltungsvorschrift für Schulen in Baden-Württemberg:

Einsichtnahme in schulische Prüfungsarbeiten, Prüfungsprotokolle und Aushändigung von Prüfungsunterlagen
6.1
Wer als Schülerin oder Schüler an einer öffentlichen Schule eine Prüfung abgelegt hat (einschließlich der Prüfungen für Schulfremde), kann nach Abschluss der Prüfung, beziehungsweise soweit diese aus mehreren Teilprüfungen besteht, nach Abschluss der gesamten Prüfungen, seine Prüfungsarbeiten einschließlich der Korrekturanmerkungen und gegebenenfalls einer Notenbegründung und die ihn betreffenden Prüfungsprotokolle der mündlichen Prüfungen einsehen. Das gleiche Recht steht bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern deren Erziehungsberechtigten zu. Diese und volljährige Schülerinnen und Schüler können mit der Einsichtnahme einen volljährigen Bevollmächtigten betrauen. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt sein.
6.2
Die Prüfungsunterlagen sind an der Schule einzusehen, an der die Prüfung abgelegt wurde. Die Einsichtnahme ist nur unter Aufsicht zulässig. Die Schule bestimmt den Termin der Einsichtnahme unter Berücksichtigung ihrer räumlichen und organisatorischen Möglichkeiten. Vor der Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen sind die personenbezogenen Daten anderer Betroffener unkenntlich zu machen. Befinden sich die Prüfungsunterlagen bei einer anderen Stelle, sind sie von dieser möglichst rasch der Schule zurückzugeben.
6.3
Die Einsicht Nehmenden können Auszüge aus den Prüfungsunterlagen anfertigen, abfotografieren, einscannen oder von der Schule kostenpflichtige Fotokopien anfordern.
6.4
Auf Antrag können den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern die Prüfungsunterlagen drei Jahre nach Abschluss ihrer Prüfung von der Schule, an der die Prüfung abgelegt wurde, ausgehändigt werden. Sofern die Prüfungsunterlagen von einem staatlichen oder kommunalen Archiv im Rahmen der für die Auswahlarchivierung von Schulunterlagen getroffenen Regelung archiviert werden, kann der Antragsteller auf eigene Kosten Kopien seiner Arbeiten erhalten. Wird kein Antrag gestellt, sind die Prüfungsunterlagen nach Ablauf von fünf Jahren nach der Schlusssitzung zu vernichten.
6.5
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Prüfungen, die an anerkannten Ersatzschulen nach staatlichen Vorschriften abgenommen werden.

Verwaltungsvorschrift Datenschutz an öffentlichen Schulen, II. 6.

mihisu  01.07.2019, 11:28

Beachte dabei zur Antwort auf deine Frage insbesondere:

[...] Die Schule bestimmt den Termin der Einsichtnahme unter Berücksichtigung ihrer räumlichen und organisatorischen Möglichkeiten. [...]

Der Termin bzw. die Termine zur Einsichtnahme können von Schule zu Schule unterschiedlich sein. Deshalb können wir dir die Frage „Wann darf man seine Realschulprüfungen einsehen?“ nicht genau beantworten. Da musst du gegebenenfalls bei der entsprechenden Schule nachfragen.

99Seb97 
Beitragsersteller
 03.07.2019, 23:33
@mihisu

Vielen vielen Dank für die ausführliche und hilfsreiche Antwort - die erste gute bei der Frage und die erste Person, die mich versteht.

Dankeschön. :)

Du kannst nicht einsehen. Du kannst nach ein paar Jahren einen Antrag auf Einsicht stellen.

beanstanden wäre wohl der passendere Begriff.

Aber nein, Einsicht wird Dir nicht gewährt.

99Seb97 
Beitragsersteller
 01.07.2019, 11:06

Aber man darf seine Prüfung doch anschauen, schließlich hat man sie ja persönlich abgelegt?

Du darfst garnicht in die Prüfungsunterlagen einsehen. Wenn du das meinst.

Warum denkst du, dass deine Prüfungsergebnisse richtig waren und von den Lehrern als falsch bewertet wurden?