Kann ich fristlos kündigen wegen Kakerlakenbefall?
Hallo in dem Mietshaus wo ich Wohne besteht schon seid längerem ein Schabenbefall. Leider waren wir so blöd und haben es unserem Vermieter immer nur mündlich mitgeteilt. Als meine Nachbarin dann ausziehen wollte, hat sie den schabenbefall als grund für Ihr auszeihen wollen am Arbeitsamt angegeben. Das Arbeitsamt hat den Fall sofort dem Gesundheitsamt gemeldet die dann auch ein paar tage später zusammen mit dem Ordnungsamt und unserem Vermieter die nachbarswohnung begutachtet haben. Ergebniss: Wohnung unbewohnbar, Decken und Böden müssen raus und der Kammerjäger einmal durchs ganze haus. Meine Nachbarin ist jetzt seid 14tagen ausgezogen aber es hat sich immernoch nichts getan. So wie ich gehört habe soll unser Vermieter am Gesundheits- bzw. Ordnungsamt angegeben haben das in den anderen Wohnungen nichts wäre. Was ja nicht stimmt. Kann ich jetzt ohne weiteres meine Wohnung fristlos kündigen oder sollte ich mich vielleicht auch ans Ordnungs oder gesundheitsamt wenden und sagen das er gelogen hat?
würde mich freuen wenn ich schnell antwort erhalte. Ich weiss nicht mehr weiter und will hier jetzt nur noch weg, putze schon jeden morgen als erstes weil ich ein 2 jähriges kind habe!!!!
2 Antworten
Nunja, sofern ein tatsächlicher Befall der Wohnung gegeben ist, würde ich raten, den Mangel sofort anzuzeigen und die außerordentiche Kündiung auszusprechen. Allerdings könnte sich daraus in der Praxis ein Problem ergeben sofern eine Kaution hinterlegt wurde und der Vermieter uneinsichtig ist. Der Vermieter könnte die Kaution gänzlich zurückhalten und man müßsste auf Herausgabe klagen. Sofern der Befall nicht unterträglich ist könnte man auch ordentlich kündigen und für die restliche Mietdauer die Miete orderntlich kürzen, wenn nicht sogar ganz. Allerdings müssen die Betriebskosten weiter gezahlt werden
Meine Wohnung ist auf jedenfall auch befallen. Im moment spüle ich meine sachen direkt bevor ich sie benutze nochmal durch, sofern ich überhaupt was esse, weil es einfach nur noch widerlich ist. Kaution brauchten wir damals zum glück nicht bezahlen.
Sie können die Wohnung nur dann fristlos kündigen, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Das müssen sie beweisen!. Kakerlakenfall reicht da sicherlich nicht aus. Sie müssen schon eine unbewohnbarkeits Erklärung für ihre Wohnung vom Bau- oder Ordnungsamt haben.