Kann ich Freundin mit ins Grundbuch eintragen lassen, ohne sie bei Trennung auszahlen zu müssen?
Hallo, meine Freundin meint, ich könnte sie in der Art mit eintragen lassen,dass ich sie im Fall einer Trennung nicht auszahlen müsste. Quasi wie ein Ehevertrag, bei dem jeder das wieder mitnimmt, was er mitgebracht hat. Kann es mir nicht vorstellen, weiß aber nicht 100%. Auch, wenn es das gäbe, wäre sie immernoch Miteigentümer, oder kann man so etwas komplett rückgängig machen? Wäre dankbar für andere Meinungen.
9 Antworten
Hallo, nein kannst du nicht.
Wer im Grundbuch steht ist praktisch Miteigentümer oder Gläubiger einer Immobilie. Wer dadrinsteht hat auch im regelfall nachher Ansprüche die er geltend machen kann. Es sei denn sie will nachher bei Trennung nichts, was wohl eher unwahrscheinlich ist.
Gruss Dieter
Wieso dann der Grundbucheintrag? Las dich nicht verarschen, da will dich eine über den Tisch ziehen.
Mach das nicht!! Warum will Sie überhaupt in das Grundbuch hört sich nicht gut an..Und nein ich habe auch ein Haus ,wenn wer auch immer in deinem Grundbuch steht gehört Ihm immer die Hälte oder die Kreditsumme! Also ich würde das nicht machen auch nicht mit einem Vertrag! Bei der Trennung wird sie sich dein Haus einverleiben, wenn Sie im Grundbuch steht!
Hallo und Danke für die Antworten. Dass, das auf den 1.Blick unsinnig ist weiß ich, daher will ich es mal erklären: Sie meint sie hat kein Mitspracherecht bei der Wohnungseinrichtung und deshalb die Eintragung solange bis sie auszieht. Im Gegenzug will sie rechtlich beantragen, dass ich erst das halbe Sorgerecht für mein Kind und bei ihrem Auszug das vollständige bekomme. Was natürlich gleich die nächste Frage aufwirft, ob sowas zu vereinbaren geht. Das Haus ist mir nebensächlich, mir gehts ums Sorgerecht, aber die eigentliche Frage ist:
-Kann man überhaupt so eine Sondereintragung ins Grundbuch machen, nicht ob sie sinnvoll ist?? Weiß nicht, wo sie das her hat.
Sorry ,aber das ist doch totaler blödsinn! Das Grundbuch hat nichts mit Mitspracherecht einer Einrichtung zu tun,im Grundbuch ist nur der Hauseigentümer (also Besitzerrecht) und die Banken eingetragen mit den Krediten für das Haus! Zum Sorgerecht für Kinder entweder die Mutter, im Falle ich seit nicht verheiratet, überträgt Dir das Alleinige Sorgerecht jetzt schon oder sie läßt es,dass ist doch kein Basar wo man Kinder verschachert oder wie soll man das verstehn ?! Und das würde auch kein Jugendamt mitmachen auch kein Gericht! Ich glaube jemand soll hier über den Tisch gezogen werden!
Deine Freundin kennt sich entweder nicht aus, oder will dich über den Tisch ziehen.
Was hat denn bitte das Sorgerecht und Mitspracherecht bei der Einrichtung mit der Eintragung als Eigentümer zu tun? Rein gar nichts. Hast du denn kein Sorgerecht? Eheähnliche Lebensgemeinschaft oder warum? Und warum solltest du das ganze Sorgerecht bekommen, nur weil sie auszieht? Schließlich seid ihr beide auch im Falle einer Trennung noch Eltern. Vielleicht sollte ihr euch mal mit dem Thema Partnervertrag auseinandersetzen.
Die Grundbucheintragung hat damit auf jeden Fall rein gar nichts zu tun. www.grundbuchauszug.org
Oder du musst nochmal genauer erklären, um was es geht.
Danke für die Antwort, tatsächlich sagt sie, will sie nachher keine Ansprüche geltend machen. Außerdem würde sie im Fall einer Trennung unser Kind bei mir lassen.