Kann ich einfach mein Freund mit ins Grundbuch eintragen lassen?
Kann ich mein Freund mit ins Grundbuch eintragen lassen und wie sieht es aus, wenn wir uns dann trennen sollten ( was ich nicht hoffe) Muss ich Ihn dann auszahlen?
3 Antworten
Ja, wenn Du das vor einem Notar beurkunden läßt. Ihr sollte genau vor dem Notar in Vertrag festhalten , was im Falle einer Trennung passiert, denn nur wenn das geregelt ist muß er Dich ausbezahlen , denn wird er ohne schriftliche Auflagen in das Grundbuch eingetragen , kannst Du es später nicht mehr rückgängig machen oder Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen.
Können schon, aber dann mußt Du einen Seitenvertrag bei einem Notar machen, daß er im Falle einer Trennung Dir seine Anteile wieder um den Preis zurückgeben muß, wie er sie erworben hat. Das heißt, dort muß stehen und er muß das vor Zeugen unterschreiben, daß er die Anteile um x erworben hat und sie um x zurückzugeben hat. - Eine Schenkung könntest Du nur "durch groben Undank" wieder rückgängig machen und meistens muß man langwierig und teuer prozessieren. LG
ins Grundbuch kannst du auch noch 20 andere Personen eintragen! Solange sie den Kaufvertrag bzw Darlehen nicht unterschreiben bekommen sie nichts , müssen aber auch nicht dafür aufkommen