Kann ich einfach meinen Projektvertrag beim Personaldienstleister kündigen?
Hallo,
ich bin IT-Freiberufler und habe mit einem Personaldienstleister einen Vertrag für einen Einsatz beim Endkunden, Der Vertrag läuft eigentlich bis Ende September. Nun ist es so, dass die Situation beim Kunden schwierig für mich ist und ich sehr unflexibel geworden bin. Von daher möchte ich das Projekt gerne vorzeitig beenden.
Die Frage ist nun, ob ich meinen Vertrag, den ich mit dem Personaldienstleister habe, einfach kündigen kann. Der Bereich Kündigung im Vertrag mit dem Dienstleister ist sehr schwammig formuliert. Hier mal der gesamte Text. Ich bin in diesem Fall übrigens der Auftragnehmer. Den Dienstleister nenne ich in der Folge einfach mal XYZ.
Ich danke schon mal im Voraus :)
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Dieser Projektvertrag endet spätestens mit Ablauf der zwischen den Parteien in Anlage 1 Nr. 3 angegebenen voraussichtlichen Laufzeit. Dieser Projektvertrag endet vor Ablauf der voraussichtlichen Laufzeit, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen vollständig erbracht hat oder der Projektvertrag gemäß § 11 (2) oder (3) gekündigt wird.
(2) XYZ kann diesen Projektvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Dieser Projektvertrag kann ohne Einhaltung der in § 11 (2) geregelten ordentlichen Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn (i) der Kunde die Erbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer oder einen von diesem eingesetzten Leistungserbringer nicht oder nicht mehr akzeptiert, es sei denn, XYZ hätte dies zu vertreten, (ii) der Kundenprojektvertrag nicht zustande kommt oder vorzeitig beendet wird, es sei denn, XYZ hätte dies zu vertreten, (iii) in der Person des Auftragnehmers oder eines von diesem eingesetzten Leistungserbringers ein Umstand eintritt, durch den die Fortführung der Erbringung von Leistungen ausgeschlossen ist, (iv) der Auftragnehmer oder der von ihm eingesetzte Leistungserbringer nicht willens oder nicht in der Lage ist, den erforderlichen Nachweis über die Abführung von Steuern und Abgaben zu erbringen – der Nachweis gilt mit der Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung bei XYZ als erbracht – oder (v) XYZ zumutbare Änderungen an diesem Projektvertrag fordert, um ihn an den Kundenprojektvertrag anzupassen, der Auftragnehmer sich aber weigert, solchen zumutbaren Vertragsänderungen zuzustimmen.
2 Antworten
Ich sehe für dich keine Kündigungsmöglichkeit. Wenn ich die Klauseln richtig verstanden habe, können der Kunde und XYZ kündigen, du aber nicht.
Aus "wichtigem Grund" nach BGB ist jeder Vertrag für alle Parteien kündbar. "Wichtige Gründe" hast du jedoch nicht.
Eigentlich muß nach meinem Rechtsverständnis (ich kann mich irren!) jeder Vertrag für jede Vertragspartei kündbar sein. Ich frage mich, ob solche Knebelverträge nicht rechts- bzw. sittenwidrig und somit rechtsunwirksam sind.
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Alles Gute! :-)
Seit wann vermitteln denn Personaldienstleister Freiberufler?
Deinen Vertrag kennst du nur selbst.
Personaldienstleister vermitteln schon seit langem auch Freiberufler. Meinen Vertrag kenne ich natürlich. Die Frage ist, ob ich diesen laut dem mitgelieferten "§11 Laufzeit und Kündigung" nun auch als Auftragnehmer einfach kündigen kann.
Die folgende Klausel ist doch sehr schwammig formuliert:
"(iii) in der Person des Auftragnehmers oder eines von diesem eingesetzten Leistungserbringers ein Umstand eintritt, durch den die Fortführung der Erbringung von Leistungen ausgeschlossen ist"
Es ist auch das erste Mal, dass ich in einer solchen Situation bin. Normalerweise erfüllt man natürlich seine Verträge.
Viele Grüße