VL-Vertrag vorzeitig kündigen?
Hallo liebe User, ich habe damals einen Vertrag bei der Sparkasse über Vermögenswirksame Leistung (Deka-Fond) bei Arbeitsantritt über meine Arbeitsstelle abgeschlossen. Dieser übernahm einen Teil der monatlichen Kosten.
Aufgrund einer kurzzeitigen arbeitslosigkeit wurden die Beiträge nicht weiter eingezahlt.
Mein neuer Arbeitgeber zahlt die vorher bestandene VL nicht.
Nun kontaktiert mich die Sparkasse und möchte meine Kontodaten für die Fortführung der Zahlungen. Soweit ich weiss, dürfen die Zahlungen aber nur über den Arbeitgeber abgewickelt werden. Liege ich da richtig?
Der Vertrag würde bei 7 Jahren Laufzeit 2013 enden.
Nun die Frage:
komme ich vor 2013 aus dem Vertrag raus? Falls ja, zu welchen Konditionen?
wenn nicht, muss ich die ausbleibenden Beträge komplett alleine zahlen? Muss ich die Monate in denen nicht eingezahlt wurde nachzahlen?
ich treffe mich die Woche nchmals mit meinem neuen Arbeitgeber um mehr über die dortigen neuen Fördemittel bei Abschlüssen zur Altersvorsorge zu informieren. Bestünde theoretisch die Möglichkeit von einem Deka-Fond auf eine andere Leistung zu wechseln? Wenn ja melde ich mich dann mit neuen Informationen sobald diese zu Hand sind.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, timbo
7 Antworten
1, Du kannst beitragsfrei stellen. Ein Verkauf der Fonds-Anteile ist vor Ablauf der Bindefrist nicht möglich. Bindefrist mußt du bei der Sparkasse erfragen.
2, Für gewöhnlich kannst du nicht gezwungen werden die Beiträge weiter zu zahlen. Also einfach mitteilen, dass du nicht weiterzahlen wirst, dann steht der Fonds ohne Zahlung weiter.
3, Dein AG muß dir keine VL zahlen, außer sie stehen im Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen. Heute werden oftmals keine VL mehr gezahlt, sondern nur Altersvorsorge gefördert. Die Fonds kannst du für gewöhnlich nicht in sowas tauschen.
Viel Erfolg beim Gespräch mit deinem AG
ich konnte damals meine VL aus eigener Tasche weiterbezahlen, bis diese fällig war und ausgezahlt wurde. Hier erhälst du eben dann keine VWL - also Förderung aber den Vertrag kannst du schon allein weiterfinanzieren.
Die vermögenswirksame Leistung (VL) ist eine tarifvertraglich oder per Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber in Deutschland. Die vermögenswirksame Leistung wird direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überwiesen. Je nach Vertrag muss bzw. kann der Arbeitnehmer selbst etwas hinzuzahlen.
Da das Grundgesetz die vertragsfreiheit garantiert, bezweifele ich, dass dir der Arbeitgeber vorschreiben kann, welche Form der VL du wählst. Der Arbeitgeber hat auf schriftliches Verlangen des Arbeitnehmers einen Vertrag über die vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns abzuschließen. Vermögenswirksame Leistungen werden nur dann gefördert, wenn der Arbeitnehmer die Art der vermögenswirksamen Anlage und das Unternehmen oder Institut, bei dem sie erfolgen soll, frei wählen kann.
Regelmäßig sehen dieVL-Verträge mit den geldinstituten vor, dass der AN die Beiträge selber in voller Höhe weiterzahlt, wenn das Arbeitsverhältnis endet vor Vertragsablauf.
ich würde den vertrag aus eigener Tasche zu Ende bedienen, um Zinsverluste zu vermeiden.
Und dem Arbeitgeber einen netten Augenaufschlag schenken und ihn daran erinnern, dass er, wenn er VL unterstützt, dir die Anlageform nicht vorschreiben kann! Nachzulesen in § 3 vom 5. Vermögensbildungsgesetz!
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vermbg_2/gesamt.pdf
Hi, alles ok. Blos es gibt Menschen die froh sind Arbeit zu haben und nicht unbedingt ihren Chef was besser Wissen wollen! Vorsichtig- das ist die VL nicht wert. Viel Glück!
Ja, einfach kündigen, wie das Schreiben dazu aussehen sollte erfragst am besten bei Deka direkt, nicht bei der Spaßkasse.
siehe 1. nein (auch keine Nachzahlung)
k.A. ich würde einen neuen Vertrag abschliessen
Du kannst den Fonds jederzeit kündigen! Du bekommst dann logischerweise den aktuellen Kurs des Fonds. Evtl. fällt ein Kündigungsabzug an, weil ja die 7 Jahre noch nicht um sind.
Du kannst aber auch die Beiträge selbst übernehmen. In dem Fall zahlt dein neuer Arbeitgeber von deinen Lohn einen Teil in den Fonds. D.h. du bekommst etwas weniger Gehalt ausgezahlt.
Wenn du selbst die Beiträge bezahlst, also nicht über den Arbeitgeber, bekommst du keine Förderung. Möglich ist das aber trotzdem.